Frage zu Rechnung und Mahnung

the[V]oid

Frisch registriert
Hallo erstmal!

Ich bin (noch) Kunde bei einem Webspace-Anbieter. Diesen habe ich bereits im Dezember gekündigt, der Vertrag läuft aber leider noch bis zum Herbst. Jedenfalls habe ich damit folgendes Problem. Der Anbieter versendet seine Rechnungen prinzipiell per E-Mail, ich habe diese in der Regel irgendwann im Dezember erhalten. Da sich meine E-Mail Adresse geändert hat, habe ich Ende November ein Telefonat geführt. Dabei habe ich meine neue E-Mail Adresse mitgeteilt. Nun habe ich vor wenigen Tagen eine Mahnung von einem Anwalt per Post erhalten, der statt der knapp 12 Euro, die normalerweise fällig wären, nun ca. 60 Euro verlangt. Eine Rechnung habe ich vorher nie erhalten, jedenfalls auf meine neue E-Mail Adresse nicht, zu der alten habe ich keinen Zugang mehr. Wie sieht es nun rechtlich aus? Muss ich die Mahngebühr bezahlen, obwohl ich nie eine Rechnung erhalten habe?

Ich weiß nicht, ob es von irgend einem Belang ist, aber der Vertrag mit dem Anbieter ist auf dem Postwege zustande gekommen, also nicht nur per Internet. Ebenso ist eine Kündigung nur per Post möglich. Da fände ich es eigentlich nur fair, wenn man vor einer Mahnung mal eine Rechnung auch per Post verschicken würde.

Vielen Dank im Voraus!
 
AW: Frage zu Rechnung und Mahnung

Übrigens habe ich am 4. Dezember auch noch eine Bestätigung der Kündigung per E-Mail, also auf die neue Adresse erhalten. Dies dürfte wohl Bestätigung genug sein, dass meine neue Adresse verzeichnet wurde, oder?
 
AW: Frage zu Rechnung und Mahnung

Rechtsberatung im Einzelfall ist leider Anwälten und Verbraucherzentralen vorbehalten. Daher können wir hier leider nicht helfen.

LG
wahlhesse
 
Zurück
Oben