dotshead schrieb:
Übrigens handelt es sich nach kurzer Prüfung um mindestens 3 Rufnummern die zur Pay by Call Zahlung auf Livecam-Seiten genutzt werden.
Wie kann man das so schnell herausfinden ???
(Und nur so nebenbei: bei dem sonderbaren Einwahlmuster ist ein Betrugsverdacht ... sagen wir mal: nicht von der Hand zu weisen!)
Reducal schrieb:
... für die Endgeräte auch wenn sie missbräuchlich durch womöglich Dritte eingesetzt werden, ist zuerst mal der Kunde verantwortlich.
Das ist nur bedingt richtig:
TKV § 16 Abs. 3 schrieb:
Ist der Nachweis erbracht, daß der Netzzugang in vom Kunden nicht zu vertretendem Umfang genutzt wurde, oder rechtfertigen Tatsachen die Annahme, daß die Höhe der Verbindungsentgelte auf Manipulationen Dritter an öffentlichen Telekommunikationsnetzen zurückzuführen ist, ist der Anbieter nicht berechtigt, die betreffenden Verbindungsentgelte vom Kunden zu fordern.
Diese Regelung hat z.B. in dem BGH-Urteil die entscheidende Rolle gespielt!
@Josy
Du solltest erst einmal zweifelsfrei feststellen, ob die Anwahlen von jemandem aus der Wohnung heraus getätigt worden sein können. Wenn ihr z.B. gerichtsfest nachweisen könnt, daß ihr bei einigen der Einwahlzeiten nicht zuhause ward (und auch sonst niemand Zugang hatte), dann wär das schon mal eine gute Ausgangslage. Allerdings wird die Telekom wohl nicht locker lassen ... (siehe meinen Fall, und ich hatte einen erstklassigen Beweis). Das wichtigste ist, daß Du die Sache nun sehr sorgfältig vorbereitest (bei der hohen Summe!). Ich denke, Du mußt Dich auf eine harte Auseinandersetzung einstellen ...
Ich habe nicht herausfinden können, was bei mir damals die Ursache war (Telekom hat rein gar keine Informationen herausgegeben, nicht mal die Nummern, das war noch mit xxx am Ende). Aber eigentlich gibt es nur zwei Möglichkeiten: entweder spinnt das Telekom-Aufzeichnungssystem manchmal, oder es gab Manipulationen (interne Aufschaltung - oder evt. über Mobilteil ??). Überprüfe einmal, ob es auf dem EVN Unstimmigkeiten gibt (z.B. Überschneidungen). Wenn die Telekom behauptet, daß alles mit rechten Dingen zugegangen sein soll, solltest Du auch überlegen, eine Strafanzeige zu stellen!
Zum weiteren Vorgehen: technische Prüfung mit Prüfprotokoll (§ 16, - kostenlos!) anfordern; Nennung des Anbieters des "Mehrwertdienstes"; und dann vor allem: welche Leistung soll angeblich geboten worden sein. (Alle diese Punkte könnten in einem Gerichtsverfahren sehr wichtig werden.) Angeblicher Vertrag mit Mehrwertdienst sollte bestritten werden.
Wenn sich die Sache nicht gütlich mit der Telekom klären läßt (was nicht zu erwarten ist), dann solltest Du unbedingt Dir einen Anwalt suchen, der sich gut im Telekommunikationsrecht auskennt!
Außerdem könntest Du noch selbständig versuchen, die Inhaber (und Nutznießer) der angewählten Nummern herauszufinden. Bei der
RegTP gibt es dafür einen Vordruck "Auskunftsersuchen 0190".