Firstway Medien GmbH / In-telegence / acoreus AG

A

Anonymous

Hallo Geschädigte,

ich habe mit Interesse und teilweise mit einem leichten Grinsen (nicht schadenfroh) Eure verschiedenen Leidensgeschichten gelesen. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man sich darüber nur belustigen.

Aber Spaß beiseite. Auch mir ging es so wie Euch (www.eselfilme.de --> Link --> Weiter geklickt --> 89 Euro). Ich hatte keine 10 Tage vorher mit einem Bekannten darüber gesprochen und dem ging genauso. Daher dachte ich mir würde sowas nie passieren, Fehlanzeige. Wir haben nun schon einige Male darüber gesprochen was wir tun sollten.

Leute, nur hier im Forum Dampf ablassen bringt nichts. Wenn Ihr Euch nicht ... falsch, ich muß sagen, wenn WIR uns nicht zusammen organisieren können, passiert nichts. Ich biete Euch an etwas zu versuchen. Wenn ihr mitmachen wollt schreibt mir bitte Eure Email-Adresse und Eure Adresse.

Folgendes:
1. Auch ich werde zusammen mit meinem Freund eine Email an SAT1 schreiben. Wenn ich eine Liste mit Personen habe, denen das gleiche passiert ist, ist das vielleicht hilfreicher.
2. Ich werde diese Woche versuchen zusammen mit meinem Freund Strafanzeige gegen die 'Firstway Medien GmbH i.Gr.' zu stellen. Es gibt verschiedene Paragraphen des Strafgesetzbuches, gegen die diese 'Firma' nach meiner Einschätzung verstößt. Ich weiß nicht, ob eine Sammelklage möglich ist, aber versuchen sollte man es.

Wer also Interesse hat, sollte sich bei mir melden. Ich habe zwar wenig Zeit für so einen Streß, aber ich habe keine Lust, den Lebensunterhalt solcher dreisten Personen (immer schön vorsichtig formulieren) zu finanzieren.

Gruß
Michmädchen
:-?
 
Michmädchen schrieb:
Wer also Interesse hat, sollte sich bei mir melden.

Und bei wem bitte schön, wer noch nicht mal das Minimum an Offenheit mitbringt,
sich mit einer E-Mail Adresse anzumelden, dem sollen die, die sich hier als Geschädigte
gemeldet haben, offenbaren! Das ist wohl schon etwas unverfroren.

Aber selbst wenn es sich um den neuen User "Milchmädchen" handeln sollte, auch der hat die Unverfrorenheit
von anderen die E-Mail Adresse erfahren zu wollen, ohne sich selbst zu outen.

.
 
Und bei wem bitte schön

Sorry, ich bin zu schnell über das Anmeldefenster... Habe mein Profil geändert (hoffe es funktioniert jetzt).
 
Lange Rede kurzer Sinn: Ich habe mir am 19.10.2002 von *Eselfilme* so einen Dialer eingehandelt. Nach meiner mir vorleigenden EVN war ich genau 15 sec. eingewählt. Danach hatte sich das Icon in meine Taskleiste eingefügt und als ich die Sache nachvollziehen wollte, war ich gleich, ohne irgendwelchen Dialog, wieder verbunden. Das bemerkte ich dann allerdings erst nach genau 1 min. 59 sec. Kostenpunkt insgesamt 178 Euro. Diesen Betrag habe ich der Telekom mit meiner Telefonrechnung nicht überwiesen. Von IN-telegence bekam ich daraufhin eine Zahlungaufforderung, die ich mit dem folgenden Schereiben beanwortete:

http://www.dialerundrecht.de/muster.rtf

Natürlich Einschreiben mit Rückschein!

Letzte Woche nun bekam ich die Mahnung von acoreus und der Betrag hat sich nun auf 205,50 Euro aufgeschaukelt. Denen habe ich dann ein Fax geschickt und erklärt, daß ich nicht bereit bin zu zahlen.

Bei meinem Rechtsanwalt war ich schon und ich bin fest entschlossen, wenn die mir einen Zahlungsbefehl schicken Widerspruch einzulegen und das dann vor Gericht klären zu lassen.

BTW:

http://www.dialerschutz.de/home/Geschadigte/geschadigte.html

ist für jeden hier zu empfehlen!

Gruß
Fraco
 
> Dann lest euch mal durch, wie der RA W.... von dialerundrecht.de in der WZ zitiert wird :

> http://forum.webmart.de/wmmsg.cfm?id=1461578&sr=1&a=1&d=90&t=1042942

> Also Leute: Zähne zusammenbeißen und zahlen :evil:


Nö! Lies Dir mal den Artikel durch:

http://www.kanzlei.biz/cms/Dialerrecht.82.0.html

Ich habe denen (IN-telegence) mit Schreiben vom 12.12.2002 (Einschreiben mit Rückschein) die Aufforderung zur Nennung des Dienstanbieters zu nennen. Das ist bis jetzt noch nicht geschehen. Schon alleine aus diesem Grund bin ich nicht verpflichtet zu zahlen. So geht es jedenfalls aus diesem Urteil hervor. Leider noch nicht rechtskräftig aber es läßt hoffen.

Gruß
Fraco
 
NACHTRAG!

Gefunden auf:

http://www.dialerschutz.de/home/Recht/recht.html


Ungewollte Einwahl über Auto-Dialer muss nicht bezahlt werden

Telefongebühren, die durch die unbewusste und ungewollte Einwahl eines Webdialers entstanden sind, müssen vom Kunden nicht bezahlt werden. Das hat das Amtsgericht Freiburg entschieden (11 C 4381/01). Die rechtsgeschäftliche Grundlage für eine Vergütung müsse demnach immer ein Vertrag sein, der durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande kam. Dies sei nicht der Fall, wenn sich der Webdialer als Standardverbindung im DFÜ-Netzwerk einträgt, und wenn der Webdialer auf einer Internetseite mit Worten wie “Gratis download” und “Kostenlos Mitglied werden” beworben wird, während die echte Preisinformation erst “dezent” nach dem Download erfolgt. In diesen Fällen sei es offensichtlich, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen von Kundenseite her fehlt.

Mit dieser Begründung wies das Amtsgericht die Klage einer Telefongesellschaft gegen einen Kunden auf Zahlung von rund 2500 Mark an Dialer-Gebühren ab. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, die Telefongesellschaft kündigte Berufung an.


Also Leute: Zähne zusammenbeißen und zahlen :evil:

Laut RA W.... !!!!!!!
Gruß
Vor Wut schäumend[/quote]
 
@ Fraco

Das hat das Amtsgericht Freiburg entschieden (11 C 4381/01). Die rechtsgeschäftliche Grundlage für eine Vergütung müsse demnach immer ein Vertrag sein, der durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande kam.

Bitte vergleiche dazu § 312e BGB



§ 312e BGB Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr

(1) Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen eines Tele- oder Mediendienstes (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), hat er dem Kunden

1. angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann,

2. die in der Rechtsverordnung nach Artikel 241 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Informationen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Bestellung klar und verständlich mitzuteilen,

.......

Diese Forderung des BGB ist - meiner Meinung nach - wohl bis heute von der Firstway Medien GmbH nicht erfüllt worden. Es ist also vollkommen unerheblich, was durch Firstway berechnet wird - entscheidend kann aber dieses Schreiben sein:

http://www.dialerundrecht.de/muster.rtf

MfG

Thorsten
 
Re: @ Fraco

- entscheidend kann aber dieses Schreiben sein:

http://www.dialerundrecht.de/muster.rtf

Haargenau! Und das hab´ ich der IN-telegence auch geschickt mit Datum vom 12.12. (Einschreiben mit Rückschein) und keine Antwort darauf bekommen (Da waren´s noch € 178,-). Stattdessen bekam ich vorgestern (14.01.) eine Mahnung von acoreus (€ 205,50). Ich habe denen dann noch ein Fax geschickt mit dem Schreiben, das am 12.12. an IN-telegence gegangen ist und bekam gestern ein Schreiben (€ 208,-), ich solle denen doch mal den Dialer zusenden. Und den Teufel werd´ ich tun. Ich warte jetzt den Zahlungsbefehl ab und dann geht die Sache vor Gericht.

Gruß
Fraco
 
@ fraco

Den Dailer zusenden?

Wer stellt denn hier Forderungen die er beweisen muss - du oder die bekannten Unternehmen?

Also ich mache das Schreiben heute auch fertig und es geht morgen an Firstway und an In-Telegence ...... schaun wir mal was passiert.

Mail mir bitte, wie es im einzelnen bei dir passiert ist.

MfG

Thorsten
 
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