Fanclub-Treffen

drboe

Mitglied
Nachdem das Fanclub-Treffen Ende 2007 leider ausfallen musste (siehe hier) hat das Oberlandesgericht München den diesjährigen Termin für das Fanclub-Treffen festgelegt auf Mittwoch, den 16.4.2008, 9.00 Uhr, Sitzungssaal B 279/II, im Strafjustizzentrum Nymphenburger Straße 16, 80097 München.

Denjenigen, die sich zuvor ein wenig ins Thema einlesen und/oder sich in Stimmung bringen wollen, empfehle ich den Text hier im Forum oder den Bericht unter http://www.abzockwelle.de/m_016.htm zu lesen.

M. Boettcher
 
AW: Fanclub-Treffen

Da der 16.04.2008 nicht mehr lang hin ist, erlaube ich mir alle Freunde nochmals an den erwähnten Termin zu erinnern. Ich drücke beide Daumen für eine gute Show. :)

M. Boettcher
 
AW: Fanclub-Treffen

Juristenmathematik ist doch immer was ganz eigenes....
Dazu noch im Freistaat...

ob es bei einem Otto Normalo auch so addiert worden wäre?
 
AW: Fanclub-Treffen

ob es bei einem Otto Normalo auch so addiert worden wäre?
Vermutlich wäre der bei der Gesamtstrafenbildung besser davongekommen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesamtstrafe
Wikipedia schrieb:
Die Gesamtstrafe darf gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 StGB die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen.
In der Praxis wird zur Berechnung der Gesamtstrafe häufig eine Faustformel angewandt: Die höchste Einzelstrafe (sog. Einsatzstrafe) wird um die Hälfte der Summe der weiteren Einzelstrafen erhöht.
Also 7 + (1/2 von 6) = 10 Monate
 
AW: Fanclub-Treffen

... teilte dem Gericht per Fax mir, dass ihn ein "seit Jahren" funktionierender Wecker ausgerechnet an diesem Morgen im Stich gelassen und er deshalb den Flug nach Berlin verpasst habe.
Wenn das nicht stimmt, ist das bedenklich - immerhin eine Zeugenerklärung zur Vorlage bei Gericht ...

Wenn der zufällig vorbestraft wäre, könnte da die zweite Zulassung aus diesem Lebensumfeld kippeln ... :eek:
 
AW: Fanclub-Treffen

"Abmahn-Anwalt" steht vor Verlust der Zulassung - Nachrichten Webwelt - WELT ONLINE
Dem umstrittenen Münchener Rechtsanwalt G. Freiherr von G. droht eine weitere schwere Niederlage. Nach der Verurteilung zu einer 14-monatigen Haftstrafe steht er jetzt vor dem Verlust seiner anwaltlichen Zulassung: Die Generalstaatsanwaltschaft München hat ein entsprechendes Verfahren eingeleitet.
Glaub ich erst, wenn er nicht mehr Anwalt ist

PS: der G-Punkt im negativen Sinn...
 
AW: Fanclub-Treffen

Hallo!

Bei näherer Betrachtung wäre es gar nicht so schlimm, wenn GvG in der Sache TAZ wegen seiner chaotischen Büroführung in der Revision freigesprochen würde. Das hätte einige Vorteile:

Stellung/Einberufung: Tut mir leid, die Mitteilung ist irrtümlicherweise im Papiermüll gelandet. Ich habe das nur für unerwünschte Werbung gehalten.

Rechnung: Hätte ich den Brief öffnen sollen???

amtliche Vorladung: Tut mir leid, landete wohl beim Altpapier...

Sonstige unerwünschte Sachen: Mein Briefkasten hat eine Direktverbindung zum Altpapier...

Diese Liste beliebig fortsetzen....
Das sind dann alles legitime Entschuldigungen.

LG
P

PS: Als Optimist muss man WIRKLICH ÜBERALL etwas Positives zu finden versuchen.
 
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