Fällt was auf, oder wie der Schnäppchenjäger sieht, das er eventuell besch...wird

Anzeige zu erstatten ist immer anzuraten - selbst dann, wie in diesem Falle, die Ermittlungen schnell eingestellt werden da im grenzüberschreitenden Verkehr nicht ermittelt werden kann (bzw. nur mittles Amtshilfeersuchen).Was bleibt ist der Verlust des Geldes und die Erkenntniss das Augen auf immer von Vorteil ist.

Für WOT hier zu werden ist eine Frechheit - diese Seite ist ja wohl das aller Letzte.
 
Nun, mehrere in diesen Betrug verstrickte Personen sitzen in Deutschland und sind namentlich bekannt. Es ist Sache der Justiz deren Anteil an der Straftat zu prüfen. Die Handlungen der PTS GmbH sind in meinen Augen vielleicht am Besten mit der Tätigkeit eines Hehlers zu vergleichen, der auch nicht wissen kann, daß er Diebesbeute kauft, aber sich trotzdem strafbar macht. Auf der zivilrechtlichen Seite würde ich persönlich einen Anwalt um Prüfung bitten, ob nicht die PTS GmbH gesamtschuldnerisch mit den Webshop-Betreibern haftet, oder in anderer Weise haftbar zu machen ist.

@Sandra
Ich verstehe nicht was Dir an WoT nicht gefällt? Das WoT-Plugin warnt zuverlässig vor allen Seiten, die mit diesem Netz von Fake-Webshops in Verbindung stehen. Wer auf WoT hört, der ist recht zuverlässig vor unseriösen Seiten geschützt. Natürlich dauert es - genau wie bei Virenscannern - immer eine kurze Zeit, bis die Bedrohung erkannt wird.

Nebelwolf
 
Für WOT hier zu werden ist eine Frechheit - diese Seite ist ja wohl das aller Letzte.
Es gibt sicher schlimmeres, z. B. über eine Fakeseite sein Gelt ins Nirvana zu schicken aber keine Ware erhalten zu haben.
Anzeige zu erstatten ist immer anzuraten - selbst dann...
Aber ja doch, zumindest um die eigene Ohnmacht zu durchbrechen und es zumindest auf einen Versuch der Verfolgung ankommen zu lassen.

PS: ...nicht jede Staatsanwaltschaft gibt sich wegen der geringen Ermittlungsaussichten sofort geschlagen, auch wenn die voreiligen Einstellungsverfügungen augenscheinlich am laufenden Band produziert werden. Hierzu kann ich mich nur wiederholen:
....auch eine Beschwerde in Betracht ziehen, wenn die Sache vorschnell eingestellt worden sein sollte.
 
und schaut euch ´mal die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" an.
Normal kürzt man das mit "AGB" ab. Bei denen heist das aber "ABG" -vielleicht für "Algemeine BeschäftsGedingungen???
Kommt noch was: Da gibt es eine "Widerrufsbelehrung" und dann steht da: ...Der Widerruf ist zu richten an:
und das war´s - kein Name, keine Adresse, Fax oder...
 
Zurück
Oben