Fa.AventaNet / RAin Eichleitner-Fink/ Kanzlei am alten Flughafen Neubiberg

Da kam am 11. 2. ein Brief, ich hätte bei der obige Fa. gemäß folgendem Vetrag ( ist aber keiner gefolgt) nachts um 00:59 einen Dienstleistungsvertrag geschlossen.Kosten für `Dienstleistung´ und Post-und Mahngebühren (kam nie etwas) € 30,00, Kosten der RAin €85,00.
Hab die Dame jetzt aufgefordert den `Vertrag´ doch vorzulegen. Interessant: Die angegebene Netadresse `Rechtsanwalt-Fink.de ist Testseite eines Servers mit dem Namen `ApacheHttp´. Scheinbar deswegen weil die Dame auf dem Kriegspfad ist? Wer hat da schon erfahrungen gemacht?
 
Hallo auch mein Mann wird mit angeblichem Dienstleistungsvertrag angeschrieben. Wir haben versucht diese Kanzlei anzurufen und wurden nur angebrüllt und es wurde aufgelegt.
Angeblich soll es sich hier um einen Dienstleistungsvertrag einer Partnervermittlung handeln, obwohl hier nichts gemacht wurde.
Auch die angeblichen Rechnungen wollen die nicht raus geben. Sie verweissen auf den Vollstreckungsbescheid den mein Mann aber auch nie gesehen hat.

Was kann man noch machen??
 
Kopier das Ding mal und stells anonymisiert hier ein oder schicks mir mal per Mail an [email protected] - dann anonymisiere ich es und stells ein.
Anrufen ist jedenfalls die denkbar schlechteste Art der Kommunikation weil da NICHTS hinterher beweisbar ist.
Es scheint zumindest dubios, denn vor einem Vollstreckungsbescheid käme ein Mahnbescheid.
D.h. ihr hättet den Mahnbescheid verbaselt, und dann den Vollstreckungsbescheid.
Theoretisch wäre jetzt noch ein Namensvetter möglich, aber eher unwahrscheinlich weil die jetzigen Schreiben kamen ja auch bei euch an.
Aber wie gesagt - ohne "Fleisch am Knochen" kann man nichts sagen.
 
wer es ehrlich meint, hat keine Probleme damit, Rechnungen oder sonstiges vorzulegen, vor allem, wenn ein Bescheid bereits in deren Händen liegen sollte. Das klingt nach Panikmache, um euch zur schnellen Zahlung zu bringen.
 
Hallo mir droht diese Kanzlei mit der Abfrage der Vermögensauskunft vor der aktuellen bzw. der Vermögensauskunft vom Zeitpunkt wo die Kosten enstanden sind. Da habe ich mal eine Frage dürfen die das zumal es scheint das diese Kanzlei die Forderung von jemand anderem übernommen hat und das erst im letztem Jahr. Also wäre Frage 2 dürfen die in die Vermögensauskunft reinschauen die ich vorher abgegeben habe für die Kanzlei die vorher an der Sache dran war?
 
Die ursprüglich beauftragte Kanzlei hat den Titel wohl abgetreten und die hier thematisierte Rechtsanwältin droht nun damit herausfinden zu wollen ob ich zum Zeitpunkt des entstehens der Forderung schon einen Offenbarungseid abgegeben hatte. Wad ich mich nun frage ob sie da so einfach rankommt ?
 
…. in deinem Sinne ewig! Das wäre das Vollstreckungsportal, da gibt's keinen Datenschutz für Betroffene.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kopier das Ding mal und stells anonymisiert hier ein oder schicks mir mal per Mail an [email protected] - dann anonymisiere ich es und stells ein.
Anrufen ist jedenfalls die denkbar schlechteste Art der Kommunikation weil da NICHTS hinterher beweisbar ist.
Es scheint zumindest dubios, denn vor einem Vollstreckungsbescheid käme ein Mahnbescheid.
D.h. ihr hättet den Mahnbescheid verbaselt, und dann den Vollstreckungsbescheid.
Theoretisch wäre jetzt noch ein Namensvetter möglich, aber eher unwahrscheinlich weil die jetzigen Schreiben kamen ja auch bei euch an.
Aber wie gesagt - ohne "Fleisch am Knochen" kann man nichts sagen.

Hallo Zusammen,
Mein Mann hat heute auch so ein komisches Schreiben bekommen. Und weiß auch nicht was es sein soll, von der selben Kanzlei. Kann man das irgendwie noch überprüfen? Wofür die es haben wollen ist nicht ersichtlich. Haben aber auch ein angeblichen Vollstreckung bescheid.
 
Nach der Stellung des Antrags auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids wird – soweit alle Fristen vom Antragsteller beachtet worden sind – ein Vollstreckungsbescheid erlassen.

Dieser bildet die Grundlage für die Zwangsvollstreckung.

In dem Vollstreckungsbescheid sind noch einmal alle Anschriften und Forderungen enthalten.

Der Antragsgegner kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Vollstreckungsbescheids Einspruch erheben. Wenn Einspruch erhoben wird, gibt dass Mahngericht das Verfahren automatisch an das Prozessgericht zur Durchführung des streitigen Verfahrens ab.

Der Bescheid sollte sorgfältig aufbewahrt werden, denn der Besitz dieser Urkunde ist der Nachweis, dass die darin enthaltene Forderung noch nicht beglichen worden ist.

Habt ihr den Vollstreckungsbescheid erhalten?
Hier gibt es mehr Infos zum Vollstreckungsbescheid: https://www.mahngerichte.de/verfahrensueberblick/verfahrensablauf/vollstreckungsbescheid/
 
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