EU Parlament stimmt Vorratsdatenspeicherung zu

Reducal schrieb:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=139487#139487
opensky.cc schrieb:
Bitte die Online- Bundestags-Initiative gegen die verdachtsunabhaengige Verkehrsdatenspeicherung unterzeichnen:

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=60

http://www.heise.de/newsticker/meldung/69780
Was heißen soll, Du bist kein Befürworter derartiger Speicherungen.

JaEin:

Die verdachtsunabhaengige VDS missachtet die Unschuldsvermutung und ist deshalb verfassungswidrig.

In den USA erwaegte die Bush-Administration unmittelbar nach den Anschlaegen vom 11. Sept. dasselbe, verwarf die Idee aber umgehendend wegen denselben verfassungsrechtlichen Bedenken, die wir hier anbringen. Sie entschied sich in der Folge fuer das sogen. "Quick-Freeze"-Verfahren, bei dem eine Untersuchungsbehoerde im konkreten Verdachtsfall und im Interesse einer sofortigen Beweismittel-Sicherung die Aufzeichnung der Verbindungsdaten ohne bureaukratische Huerden veranlassen kann. Eine Herausgabe dieser Daten darf aber erst nach Feststellung eines rechtsgenuegend konkreten Verdachtes durch ein unabhaengiges Gericht erfolgen.

In der Schweiz, die ebenfalls die Einfuehrung des "Quick-Freeze"-Verfahrens prueft, soll die Herausgabe sogar nur bei Terrorverdacht und nur durch ein eigens zu konstituierendes Gremium angeordnet werden koennen. Nicht einmal bei Verdacht auf organisierte Kriminalitaet soll Zugriff gewaehrt werden.

Präventive Überwachung gegen Terrorgefahr
ht*p://www.nzz.ch/2006/02/02/il/newzzEJ75VL15-12.html

Blocher will nichts von umfassendem Staatsschutz wissen
ht*p://www.nzz.ch/2005/08/19/il/newzzECKORVT0-12.html

Es stellt sich deshab die Frage, ob die Petition nicht eine bessere Akzeptanz erhielte, wenn man die VDS in der vorgesehenen Form zwar strikte ablehnt, den deutschen Sicherheits- und Strafverfolungsbehoerden aber das "QuickFreeze"-Verfahren als effiziente Alternative anbieten wuerde. Dabei soll sichergestellt werden, dass die Herausgabe nur bei schweren Verbrechen und terroristischen Aktivitaeten erfolgt.

Die FDP, die Gruenen und verschiedene Buergerrechts- und Konsumentenschutzorganisationen haben ihre Akzeptanz zu dieser massvollen und grundrechtsvertraeglichen Massnahme signalisiert. Dies deckt sich auch mit meiner persoenlichen Meinung, deshalb das JaEin.


Wir arbeiten zur Zeit in diesem Sinne an der Erweiterung der laufenden Petition.

Peter Schlegel / opensky.cc
 
das schlimmste daran ist das das erst der anfang ist

Nu mal doch mal den Teufel nicht an die Wand. Spätestens, wenn die Behörden unsere Konten abfragen und vergleichen dürfen, Telefon- und Datenverbindungen monatelang (auf unsere Kosten) gespeichert und abgefragt werden sollen, öffentliche Plätze und Privatgebäude videoüberwacht werden, Flugverbindungen an staatliche Stellen gemeldet werden, und unsere Pässe per Chip fernabgefragt werden sollen, wird sich sicher massiver Widerstand regen...

Ups, sorry, das gibts ja schon alles :unbekannt:
 
Re: ORWELL werden wir locker in den Schatten stellen

Anonymous schrieb:
Und durch Western Union, Online-banking, anonyme EMail-Adressen ermittlungstechnisch ins Nirwana geführt. Gibt's ernstzunehmende Alternativen dazu, den Ermittlern verloren gegangene Erfolgschancen zu verschaffen, außer durch Datenspeicherung? Ähem, hier ist nicht irgendein AWM-Forum. Eine differenzierter Betrachtung wurde beiden Seiten sicher gut tun.

Die Orwell-Fanatiker gibt es in allen Rechtsforen. Ab wehe, sie sind selbst mal Geschädigte einer Straftat. Dann jammern sie, wenn der Täter nicht ermittelt werden kann. :argue:
 
AW: Re: EU Parlament stimmt Vorratsdatenspeicherung zu

stieglitz schrieb:
Reducal schrieb:
Weiß schon jemand, wann die Speicherpflicht hier in D eingeführt werden muss?
Heise schrieb:
Die Mitgliedsstaaten müssen die Vorgaben, die eine Aufzeichnung der elektronischen Spuren der Bürger für einen Zeitraum zwischen sechs und 24 Monaten vorsehen, dann innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umsetzen.
[/QUOTE]
Die veröffentlichte EU-Richtlinie ist in D in 18 Monaten umzusetzen:
http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_105/l_10520060413de00540063.pdf
Die Folgen werden hier im Forum, überwiegend formal (unter Juristen?), unter
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=40027
diskutiert.
Viel wichtiger wäre auszuloten, wie der bisherige rechtliche Grundgedanke aus dem Sprachtelefondienst nicht technisch durch ein fleissiges Kopieren aller übertragenen IP-Pakete, mit einer zwingenden Unterdrückung bzw. Löschung der Nutzdaten in der ausgekoppelten IP-Kopie, d.h. nur Speicherung von Headerinformationen, nicht faktisch zu einer Volldatenspeicherung führt. Dabei hilft uns nur die informierte Öffentlichkeit, damit unsere Abgeordneten zu dieser Problematik aktiver werden.
 
AW: Re: EU Parlament stimmt Vorratsdatenspeicherung zu

Die veröffentlichte EU-Richtlinie ist in D in 18 Monaten umzusetzen:
http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_105/l_10520060413de00540063.pdf
Die Folgen werden hier im Forum, überwiegend formal (unter Juristen?), unter
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=40027
diskutiert.

Da hammas doch, Stichtag könnte nicht der angepeilte 1.1.2008 sondern bereits der 15.09.2007 sein:

Zusätzlich soll ab 2007 für den Staat durch TK-Anbieter jede TK-Aktivität bzw. Kommunikationsvorgang für 6 Monate "auf Vorrat" gespeichert werden.
 
Deutscher Gesetzentwurf zur EU-Vorratsdatenspeicherung

Weiß schon jemand, wann die Speicherpflicht hier in D eingeführt werden muss?

Hallo zusammen,
diese Thematik hatten wir hier im Forum schon an anderer Stelle:
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=40027
Was tun jetzt?

Die Minsterialien haben die Zeit genutzt, d.h. ein diesbezüglicher Gesetzentwurf steht kurz vor Aufruf zur öffentlichen Komentierung (lt. Aussage eines großen Netzbetreibers mit 60 Mrd Umsatz kostet ihn die Vorratsdatenspeicherung nur 700.000 p.a.!!!). Läuft da ein Deal im Hintergrund (Klappe halten bei fachspezifischer Kommentierung zur Vorratsdatenspeicherung, dann Regulierungsferien für seine Infrastrukturmaßnahmen?):
http://www.humanistische-union.de/fileadmin/hu_upload/doku/vorratsdaten/de-recht/bmj_2006.11.pdf

Beschämend ist nur, dass die Bundesnetzagentur, die später konkrete Technische Richtlinien für die umzusetzende Vorratsdatenspeicherung z.B. im IP-Tagesbetrieb ausformulieren wird, nichts (öffentlich) im Vorfeld zur gesetzlichen Gestaltung sagen muss (kein gesetzliche Zuständigkeit im TKG enthalten), aber auch nichts sagen will (es reicht der Verweis auf kommende ETSI-Normen, IP-Betrieb ist halt komplex und die Führung steht mit Energie- und Eisenbahnfragen schon genug in der Zeitung) und daher nichts sagen wird (nur nicht als Fachbehörde mit ausgewiesenen Fachleuten in Mainz -ehemaliges BAPT- d.h. neutralen Umsetzungsvorschlägen aus der Praxis oder gar die Moderation von klärenden Vorgesprächen auffallen).

Immerhin könnte in 2008 die formale Abhandlung von Entgeltbeanstandungen vereinfacht werden, weil die Carrier j e d e TK-Aktivität aufzeichnen müssen.
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=35007&page=5

Nach der Bürgerpleite bei der TKG-Novellierung werden sich auch hier die Juristen durchsetzen, ohne zu verstehen was für wesentliche Konsequenzen hier drohen. Neben dem Etablierung in den technisch dann machbaren und grundsätzlich vorbereiteten Überwachungsstaat mit faktischer Aufgabe der Unschuldsvermutung (Schönen Gruß an die juristischen Abzocker mit Unterlassungserklärungen z.B. zum Urheberrecht bei heruntergeladenen Bildern, Software und Musikstücken) kosten diese Vorbereitungen bei jedem Carrier oder Service-Provider pro Jahr mehrstellige Millionen, die TK-Kunden zusätzlich zahlen müssen. Nach Umsetzung wird die elektronische Geschäftskommunikation gleich bei mehreren übertragungstechnisch beteiligten Carriern komplett gespiegelt (archiviert) und im Regelfall fängt man doch nur Bananendiebe, die die Hauptschule in der 7.Klasse abgebrochen haben. Im englischsprachigen Internet sind stets hilfreiche Tipps abrufbar, wie blödsinnige juristische Betriebsauflagen (ohne echten Praxisbezug oder wegen der Interpretation von fragwürdigen Detailregeln) recht einfach zu "umgehen" wären.
 
AW: EU Parlament stimmt Vorratsdatenspeicherung zu

Nachdem ich gerade bei Heise über das neue Telemediengesetz gelesen habe, das mich als Webseiten-Betreiber in die Pflicht nimmt, und nun hier was von Verbindungsdatenspeicherung lese, kratze ich mich doch am Kopf:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/84500

"Die einfachste Lösung sei es daher, überhaupt keine personenbezogenen Daten zu speichern. Dann brauche man auch keine Datenschutzerklärung."

:eek: :eek: :eek:
 
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