Dott. Giascopato
Frisch registriert
Hat jemand schon einmal Strafanzeige wegen Erpressung erstattet, wenn bei einer Forderungsbeitreibung (wie für simsen.de) ein Rechtsanwalt für seinen Kunden in den Vereinigten Arabischen Emiraten mitteilt:
Wenn ja: Was ist aus dem Verfahren geworden?
Es geht um 84 Euro Forderung.
Vom optimistischen Grundton des Schreibens einmal abgesehen (es setzt immerhin einen gewonnenen Prozeß voraus und auch die Nichtzahlung des Kunden nach einem verlorenen Urteil): Können "bis zu 1.200 Euro" Kosten aus Verfahren und Vollstreckung überhaupt entstehen?
Sind solche Kosten schon einmal jemandem entstanden?
Droht hier nicht jemand?
Der Anwalt betreibt die Seite ht*p://w*w.schuldnerpool.de. Ganz witzig dort: der login-Zugang. Irgendwie muß der <form>tag abhanden gekommen sein.:-p
"Sollten Sie der Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist nicht nachkommen, werden wir ohne weitere Ankündigung gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten und schließlich die Zwangsvollstreckung betreiben. Dabei würden weitere Kosten von bis zu 1.200,00 Euro entstehen, die Sie zu tragen haben."
Wenn ja: Was ist aus dem Verfahren geworden?
Es geht um 84 Euro Forderung.
Vom optimistischen Grundton des Schreibens einmal abgesehen (es setzt immerhin einen gewonnenen Prozeß voraus und auch die Nichtzahlung des Kunden nach einem verlorenen Urteil): Können "bis zu 1.200 Euro" Kosten aus Verfahren und Vollstreckung überhaupt entstehen?
Sind solche Kosten schon einmal jemandem entstanden?
Droht hier nicht jemand?
Der Anwalt betreibt die Seite ht*p://w*w.schuldnerpool.de. Ganz witzig dort: der login-Zugang. Irgendwie muß der <form>tag abhanden gekommen sein.:-p