Entwurf zur technischen Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht

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Die Bundesnetzagentur hat Einzelheiten dazu bekannt gegeben, wie Betreiber über die Verkehrsdaten Auskunft geben sollen, die sie im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung sechs Monate speichern müssen.

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