Verbraucherschützer beraten Betroffene
(verbraucherzentrale /15.06.2011) Der Energieversorger TelDaFax hat am 14.06.2011 beim Amtsgericht Bonn Insolvenz angemeldet. Diese Meldung verunsichert erneut die TelDaFax-Kunden.
Wichtig für alle Betroffenen:
Eine Insolvenz bedeutet für die Kunden nicht, dass sie im Dunkeln sitzen oder kein Gas mehr geliefert bekommen. Liefert TelDaFax nach dem Insolvenzantrag keine Energie mehr, ist die lückenlose Weiterversorgung gewährleistet. Der örtliche Grundversorger ist per Gesetz zur unmittelbaren Übernahme der Versorgung verpflichtet.
Was betroffene Verbraucher weiterhin wissen sollten:
- Selbst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird der Insolvenzverwalter entscheiden, ob er das Unternehmen fortführt und die Lieferverträge erfüllt.
- Mit dem Insolvenzantrag werden nicht automatisch alle Verträge beendet. Ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Vertrag ist nur möglich, wenn der Versorger keine Energie mehr liefert. Wenn der zuständige Netzbetreiber die Kunden über diese Situation informiert, können die Betroffenen kündigen. Dann bleiben drei Monate Zeit, sich einen neuen Stromversorger zu suchen.
- Werden die Kunden in der örtlichen Grundversorgung beliefert, gibt es in jedem Fall günstigere Alternativen. Verbraucher sollten auch nach den negativen Erfahrungen mit TelDaFax in einen günstigeren Tarif oder zu einem preiswerteren Anbieter wechseln. Vorkasse-Tarife sollten vermieden werden. Bei der Anbietersuche hilft die Verbraucherzentrale.
- TelDaFax-Kunden mit einem Vorkasse-Tarif haben der Firma sprichwörtlich einen kostenlosen Kredit gegeben. Das vorgeschossene Geld zurückzuholen, wird jetzt sehr schwierig. Möglicherweise müssen die Kunden ihr Geld nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter anmelden. Ob die Ansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens dann erfüllt werden, ist fraglich.
- TelDaFax–Kunden müssen nur die tatsächlich verbrauchten Strommengen bezahlen. Wurde eine Einzugsermächtigung erteilt, kann man bei der Bank der Abbuchung widersprechen und gezahltes Geld zurückbuchen lassen.
Rat und Hilfe erhalten Betroffene in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt oder am Verbrauchertelefon unter (0900)1 775 770 (für 1,00 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend) montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr und im Internet unter
www.vzsa.de.