Energiehändler Teldafax meldet Insolvenz an

Für die Betroffenen tauchen jetzt natürlich Fragen bezüglich evtl. bereits geleisteter Vorauszahlungen auf.

Die Betroffenen sollten wissen, dass ein Rückbuchen der Lastschriften z.T. (im Gegensatz zu den Behauptungen der Banken) auch noch später als nach 6 Wochen möglich ist.

Ohnehin gilt keine 6-Wochen-Frist mehr. Wenn, dann sind es 8-Wochen, gemäß der SEPA-Richtlinien der Bundesbank, gültig seit Nov. 2009.
Man könnte aber auch den Standpunkt vertreten, dass man die erteilte Lastschrifteinzugsgenehmigung aufgrund der Vertragsverletzung (Nichtleistung) anfechtet und nachträglich für unwirksam erklärt. In diesem Fall könnte man auch nach den 8 Wochen noch Lastschriften mit "Widerspruch" rückbuchen, und zwar bis 13 Monate nach Kontobelastung. Bitte aber mit Anwalt klären.

Wer allerdings selbst überwiesen hat, bekommt das Geld wohl kaum noch zurück. Ein Rückbuchen von Überweisungen ist nicht möglich. Die Betroffenen müssten ihre Ansprüche beim Konkursverwalter anmelden. Wie da die Aussichten sind, das kann sich ein Milchmädchen an 2 Fingern ausrechnen.
 
Hier noch eine Presseinfo der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt zu dem Thema:
Verbraucherschützer beraten Betroffene
(verbraucherzentrale /15.06.2011) Der Energieversorger TelDaFax hat am 14.06.2011 beim Amtsgericht Bonn Insolvenz angemeldet. Diese Meldung verunsichert erneut die TelDaFax-Kunden.
Wichtig für alle Betroffenen:
Eine Insolvenz bedeutet für die Kunden nicht, dass sie im Dunkeln sitzen oder kein Gas mehr geliefert bekommen. Liefert TelDaFax nach dem Insolvenzantrag keine Energie mehr, ist die lückenlose Weiterversorgung gewährleistet. Der örtliche Grundversorger ist per Gesetz zur unmittelbaren Übernahme der Versorgung verpflichtet.

Was betroffene Verbraucher weiterhin wissen sollten:
  • Selbst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird der Insolvenzverwalter entscheiden, ob er das Unternehmen fortführt und die Lieferverträge erfüllt.
  • Mit dem Insolvenzantrag werden nicht automatisch alle Verträge beendet. Ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Vertrag ist nur möglich, wenn der Versorger keine Energie mehr liefert. Wenn der zuständige Netzbetreiber die Kunden über diese Situation informiert, können die Betroffenen kündigen. Dann bleiben drei Monate Zeit, sich einen neuen Stromversorger zu suchen.
  • Werden die Kunden in der örtlichen Grundversorgung beliefert, gibt es in jedem Fall günstigere Alternativen. Verbraucher sollten auch nach den negativen Erfahrungen mit TelDaFax in einen günstigeren Tarif oder zu einem preiswerteren Anbieter wechseln. Vorkasse-Tarife sollten vermieden werden. Bei der Anbietersuche hilft die Verbraucherzentrale.
  • TelDaFax-Kunden mit einem Vorkasse-Tarif haben der Firma sprichwörtlich einen kostenlosen Kredit gegeben. Das vorgeschossene Geld zurückzuholen, wird jetzt sehr schwierig. Möglicherweise müssen die Kunden ihr Geld nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter anmelden. Ob die Ansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens dann erfüllt werden, ist fraglich.
  • TelDaFax–Kunden müssen nur die tatsächlich verbrauchten Strommengen bezahlen. Wurde eine Einzugsermächtigung erteilt, kann man bei der Bank der Abbuchung widersprechen und gezahltes Geld zurückbuchen lassen.
Rat und Hilfe erhalten Betroffene in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt oder am Verbrauchertelefon unter (0900)1 775 770 (für 1,00 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend) montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr und im Internet unter www.vzsa.de.
 
Die Betroffenen sollten wissen, dass ein Rückbuchen der Lastschriften z.T. (im Gegensatz zu den Behauptungen der Banken) auch noch später als nach 6 Wochen möglich ist.
Insolvenz hin, Pleite her - mich würde es da schon interessieren, wie die Rechtslage ist, wenn man zuvor genehmigte Lastschriften zurück holt. Ich würde es auch machen aber da ich kein Teldafaxkunde bin, werde ich nicht erfahren, wie sich das Problem der Lastschriftreiterei in diesem Fall dann klärt.
 
Der rechtliche Unterschied zu den Gewinnbimmler-Abbuchungen ist, dass man hier bei Teldafax ja zunächst mal tatsächlich der Vereinbarung zur Lastschriftabbuchung wirksam zugestimmt hatte. Ob man jetzt im Nachhinein aus Gründen der Anfechtung (Täuschung/Nichtleistung...) die Vereinbarung für unwirksam erklären kann, dass müssten die Juristen klären.
 
Unterm Strich machts die Lage für Teldafax jedenfalls nicht besser. Und: so lange man Leistung bezieht, wird man die auch zahlen müssen - Insolvenz hin oder her.
 
Das ist der Grund warum ich niemals bei Energieversorgern Vorauszahlungen leisten würde.
 
Das ist der Grund, warum ich niemals Vorauszahlungen mache, die über den aktuellen Monat hinausgehen.
Naja OK eine Ausnahme gibt es, gegen die ich nicht ankomme. Da muss ich immer gewaltige Vorauszahlungen machen.
Naja aber das wusste ich ja vorher, als ich meine Frau heiratete :D
 
Gibts das Haushaltsgeld bei euch jährlich ?

Antwort von Ben: Normal nicht, aber wenn man den Vorschuß berechnet, feiern wir in ein paar Monaten Diamantene Hochzeit. Und ich bin doch noch gar nicht so alt :-(
 
Bekannter hat sich heute ein paar Lastschriften von Teldafax zurück geholt. Hab im zwar gesagt dass das richtig Ärger geben kann,aber mir solls egal sein. Er hat Strom gekauft und hat gefälligst auch dafür zu zahlen ! Teldafax hat die Leistung ja ohne Probleme erbracht und den Vertrag erfüllt. Vorrauskasse hat er nicht gemacht
 
Hat zu dem Zeitpunkt TDF noch geliefert?
Oder gehörte er zu denen denen der Grundversorger schon die Durchleitung gekappt hat?
 
Der Anschluss wurde vor ca. zwei Wochen von den hier örtlichen Stadtwerken übernommen. Hat nun einen Vertrag mit denen,ist sogar etwas billiger
 
Wenn er dann die Schlußabrechnung zahlt - das dürfte ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ;) nämlich der Grund sein warum er die Abbuchungen zurückgeholt hat - wird es keinen großen Ärger geben (persönliche Meinung)
Dem wird der A.... auf Grundeis gegangen sein daß er ev. Überzahlungen nicht mehr zurückbekommt. Und wenn DIE noch Geld kriegen verhandelt sichs erheblich komfortabler
 
Dürfte für den "kleinen Mann" und seine Vorauszahlungen nur von marginaler Bedeutung sein ...
... weil die sieht er eh nicht wieder
 
Der kann sich damit trösten, dass das Geld nicht weg ist. Es hat nur jemand anderes...
 
Zurück
Oben