Elitepartner

swift7712

Frisch registriert
Hallo zusammen

Ich hab eine Frage: ich habe mich (fast) bei Elitepartner angemeldet. Das heisst, ich habe mal die Registrierung für ein 3 Monate Abo begonnen aber keine Kontodaten und keine Strasse eingetragen, da ich zum einen misstrauisch war und ich zum anderen einfach mal versuchen wollte, ob die Registrierung so durchgeht.

Zu meinem Erstaunen hat das dann tatsächlich ohne Kontoangaben (und somit natürlich ohne Bezahlung) funktioniert. Da mir das ganze dann ein wenig seltsam vorkam (und ich das sowieso vor hatte), habe ich dann mein Profil vollständig gelöscht und damit gerechnet, dass ich alles gekündigt habe, da ich keine Dienste mehr in Anspruch nehmen kann.

Ich erhielt allerdings dann eine email, dass ich mich für ein Abo entschieden habe und das etwas kostet. Ich habe die Mail ignoriert (da ich ja meinen Account gelöscht habe) und mir nichts weiteres gedacht als ich ein paar Tage später dann die 1. Mahnung erhielt. Auf die habe ich dann reagiert und geschrieben, dass ich mein Profil gelöscht habe und keine Dienste in Anspruch nehme und somit nicht bezahlen werde. Das wurde dann allerdings nicht akzeptiert und ich erhilet die 2. Mahnung, in der mir bereits mit ihrer Inkassostelle und rechtlichen Konsequenzen gedroht wurde.

Aus Ärger hab ich nun den besagten Mail-Account gelöscht, da ich nicht mehr weiter belästigt werden will.

Wie soll ich mich nun verhalten, wenn sie meine Postadresse rausfinden (was möglich ist) und mich das Inkassobüro belästigt?

Ich fühle mich nicht verpflichtet, etwas zu bezahlen (hab auch nichts bezahlt bis jetzt). Das ganze geht mir doch schon ein wenig an die Nerven, vorallem liessen die überhaupt nicht mit sich diskutieren (deshalb hab ich auch den Mail Account gelöscht).

Vielen Dank für eure Meinung!
 
AW: Elitepartner

Du hast deine vollständige Adresse nicht angegeben, somit bist du für den Anbieter auch nicht verfolgbar. Wenn der nun versucht dich dennoch zu ermitteln (deine gelöschten Daten sind dort sicher in der Historie noch immer gespeichert), dann muss er auch nachweisen, dass du derjenige warst, der irgend was gebucht hat.

Allerdings - der Hamburger Betreiber von Elitepartner.de ist eine 100%ige Tochter der Tomorrow-Focus AG in München. Das ist eine etwas andere Liga als die hier einschlägigen, üblichen Aboabzocker. So ganz kann ich deine Ablauferklärung nicht nachvollziehen oder besser gesagt, ich glaube nicht, dass bei Elitepartner mit Scripten bei den Anmeldedaten gemogelt wird.
 
AW: Elitepartner

Hey, danke für deine Antwort. Ich glaube, ich habe meine vollständige Adresse überhaupt nie eingetragen auf der Seite.

Was meinst du mit Scripten und "eine andere Liga"?
 
AW: Elitepartner

Es gibt gewisse "Anbieter", bei denen übergibt ein Script (kleines Programm) Deine Daten sowie Du sie geschrieben hast. Ein Bestätigen mit der Entertaste ist dann nicht mehr notwendig. Der Anbieter hat alle notwendigen Angaben um Dich dann mit Mahnungen und dem angeblichen Vertragsabschluß zu belästigen.
Tomorrow-Focus ist ein etabliertes Unternehmen am Markt (vgl Bundesliega) und hat es gar nicht nötig mit sowas zu arbeiten wie die Abzockabogauner (vgl Kreisklasse)
 
AW: Elitepartner

Alles klar, dann wart ich mal ab.
Der nächste Schritt nach Inkasso wäre ja ein Mahnbescheid in Deutschland. Weiss jemand wie sich das in der Schweiz (da komm ich her :wink:) abspielt?
 
AW: Elitepartner

Bei Verbrauchern gilt im Fernabsatz immer das Recht im Land des Konsumenten. Bei Schweizern gilt also schweizerisches Recht.
Schon Prozesse von deutschen Abzockern gegen deutsche Verbraucher sind extremst selten, in der Schweiz dagegen dürften sie überhaupt nicht vorkommen. Kein Wunder, denn die werden dort die Ohren mit dem Alphorn durchgeblasen bekommen. Als Österreicher oder Schweizer braucht man vor deutschen Abzockern keine Angst zu haben.
 
AW: Elitepartner

Ist Elitepartner eine Art Partnervermittlung? Schau Dir mal dieses Urteil an:

Es geht um "Unklagbarkeit des Honoraranspruchs aus Dienstvertrag zur Partnerschaftsvermittlung"
BGH, Urt. v. 11. 7. 1990 – IV ZR 160/89
 
AW: Elitepartner

Weil das keine "aktive" Vermittlung im Sinne einer Dienstleistung wie bei der klassischen PV ist bei der ein Vermittler selbst in der Kartei stöbert und versucht dort einen passenden Kontakt herzustellen.
Bei EP kriegst Du nur Zugriff auf die Datenbank (was auch die vertragliche Dienstleistung ist) ohne jegliche Versprechungen daß es tatsächlich klappt.
Es gibt andere Vermittlungen die garantieren daß sie Dir die Beiträge bei der Superhyperdüperedeldiamant-Mitgliedschaft zurückzahlen wenn es NACHWEISLICH in einem bestimmten Zeitraum zu keinen Treffen gekommen ist.
 
AW: Elitepartner

Weil das keine "aktive" Vermittlung im Sinne einer Dienstleistung wie bei der klassischen PV ist bei der ein Vermittler selbst in der Kartei stöbert und versucht dort einen passenden Kontakt herzustellen.
Doch
Die Partnersuche mit ElitePartner fußt auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen: Der umfangreiche Persönlichkeitstest und das wissenschaftliche EliteMatching (engl. to match "zusammenpassen") wurden von renommierten Psychologen entwickelt

Ausserdem warum soll die analoge Anwendung des §656 BGB auf "aktive" Vermittlung beschränkt sein?[/QUOTE]

Es gibt andere Vermittlungen die garantieren daß sie Dir die Beiträge bei der Superhyperdüperedeldiamant-Mitgliedschaft zurückzahlen wenn es NACHWEISLICH in einem bestimmten Zeitraum zu keinen Treffen gekommen ist.
Zeig mal wo. Es gibt keine Partnervermittlung die Geld zurückzahlt. Auch hier aber die Frage:Wieso soll die BGH-Rechtsprechung von Rückzahlungsversprechen abhängen?

Mehr als 6-12 Partnervorschläge bekommst Du auch bei einer Offlinevermittlung nicht


Edit: Aus den AGB Ziff 2 a cc
Nutzer erhalten Vorschläge zu passenden Partnern. EMN schuldet dabei lediglich die Kontaktvermittlung, nicht den Erfolg des Kontaktes.
Es gibt also Partnervorschläge = Vermittlung
 
AW: Elitepartner

Doch

Ausserdem warum soll die analoge Anwendung des §656 BGB auf "aktive" Vermittlung beschränkt sein?

Nicht speziell auf aktive Vermittlung, aber der 656 stellt expressis verbis auf die EHEvermittlung ab

Heiratsvermittlung (1) Durch das Versprechen eines Lohnes für den Nachweis der Gelegenheit zur Eingehung einer Ehe oder für die Vermittlung des Zustandekommens einer Ehe wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Das auf Grund des Versprechens Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.



Zeig mal wo. Es gibt keine Partnervermittlung die Geld zurückzahlt.



Name kommt per PN



  1. Kosten der Mitgliedschaft
    Eine Standardmitgliedschaft ist kostenlos. Erst nachdem Sie ein Upgrade auf eine Premiummitgliedschaft (Gold oder Silberpaket) vornehmen, werden Ihnen die jeweilig ausgewiesenen Beiträge im Aboverfahren belastet. Bereits gebuchte Mitgliedsbeiträge sind nicht erstattungsfähig. Bei Abschluss einer Goldmitgliedschaft erhalten Sie Ihre Mitgliedsbeiträge zurück wenn Sie nachweisbar innerhalb von 6 Monaten keinen Kontakt zu einem anderen Mitglied hatten. Außer und bis diese Vereinbarung gemäß deren Bedingungen gekündigt wird, ermächtigt der Abonnent den Dienst hiermit, die Kreditkarte oder das Bankkonto des Abonnenten für die laufenden Kosten der Mitgliedschaft sowie alle darüber hinaus gehenden Käufe von Produkten, Diensten oder Unterhaltungsangeboten dieser Seite zu belasten. Die Belastung erfolgt immer sofort oder spätestens am darauffolgenden Werktag. Alle Transaktionen werden in Euro abgewickelt.

Auch hier aber die Frage:Wieso soll die BGH-Rechtsprechung von Rückzahlungsversprechen abhängen?

Mehr als 6-12 Partnervorschläge bekommst Du auch bei einer Offlinevermittlung nicht


Edit: Aus den AGB Ziff 2 a cc
Es gibt also Partnervorschläge = Vermittlung

AGB Elitepartner
2
a) Psychologische Grundlage und -leistungen
cc) Nutzer erhalten Vorschläge zu passenden Partnern. EMN schuldet dabei lediglich die Kontaktvermittlung, nicht den Erfolg des Kontaktes. Aufgabe von EMN ist lediglich die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen zur Ermöglichung einer Kontaktaufnahme.

b) Kostenlose und kostenpflichtige Services


EMN bietet seinen Nutzern eine Vielzahl kostenloser und kostenpflichtiger Dienstleistungen. Vergütungsfrei ist das Erstellen eines Persönlichkeitsprofils, das auf den Antworten im wissenschaftlichen Persönlichkeitstest basiert. Das Persönlichkeitsprofil ist eine Kurzauswertung des Persönlichkeitstests, es erscheint unter "Kurzanalyse Ihres Persönlichkeitstests" im Nutzer-Profil und stellt einen Ausschnitt aus der umfangreichen Persönlichkeitsanalyse dar. Ebenso vergütungsfrei ist das anschließende Unterbreiten von unverbindlichen Partnervorschlägen unter Verwendung der Parameter des Persönlichkeitsprofils. Vergütungspflichtig ist die Erstellung der ausführlichen Persönlichkeitsanalyse in Form eines 40seitigen PDF-Dokuments, das der Nutzer per E-Mail erhält. Die Persönlichkeitsanalyse ist eine ausführliche Auswertung der Antworten aus dem Persönlichkeitstest. Außerdem vergütungspflichtig ist die Einräumung der Kontaktmöglichkeit zu anderen Mitgliedern.


Die eigentliche PV die überall genannt wird kostet ja nix ...
nur die persönliche Analyse und - ein Schelm der böses dabei denkt - die Möglichkeit Deine gewünschte Zielperson zu kontaktieren
Die haben die Paragraphen gut gelesen ...
 
AW: Elitepartner

Nicht speziell auf aktive Vermittlung, aber der 656 stellt expressis verbis auf die EHEvermittlung ab
Der BGH wendet §656 ANALOG an weil er ihn nicht nur für Ehe sondern auch Partnervermittlung passend hält. Das war ja die Sensation an der Entscheidung.
Analogie (Recht) ? Wikipedia


Die haben die Paragraphen gut gelesen ...
Die kochen auch nur mit Wasser. Die Geschichte mit dem begleitenden Gutachten gibt es schon seit den 80ger Jahren bei Offlinevermittlungen.
 
AW: Elitepartner

Der BGH wendet §656 ANALOG an weil er ihn nicht nur für Ehe sondern auch Partnervermittlung passend hält. Das war ja die Sensation an der Entscheidung.
Analogie (Recht) ? Wikipedia


Die kochen auch nur mit Wasser


Ups - hab ich da was überlesen ?
Gleich nochmal gucken

edit: Ich verstehe das Urteil vor allem dahingehend daß das Institut die im ursprünglichen Vertrag genannten 3600.- DM haben wollte und eine Kündigung praktisch ausgeschlossen war. Und zu dieserr Rechtsfrage wurde der 656 analog angewandt. Das Gericht stellt auch darauf ab daß sich das Institut mit dem Begriff "Freizeitpartner" als Vertragsgegenstand um den 656 drücken wollte und hat dahingehend die Analogie bejaht.

Im Gegensatz dazu kann bei EP immer (in überschaubaren Abständen) gekündigt werden ohne daß danach noch Gebühren fällig werden

Der Hinweis auf BGHZ 112, 122 zielt so wie ich es verstehe auf Lockvogelangebote wie die im Urteil erwähnte Anzeide diser "Ines"
http://www.ra-kotz.de/partnervermittlungsvertrag_lockvogelangebot_sittenwidrigkeit.htm
 
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