Einschüchterungsfalle my-download(s).de und download-service.de auf Besucherfang

Hier der Spamfilter für Papiermahnpupse mit irgendwelchen Entwürfen ...

papiertonne.png
 
Auch ich habe heute das dritte Schreiben von "Deutsche Zentral Inkasso" erhalten, diesmal mit dem Entwurf der Klageschrift. Die Formulierung "Überweisen Sie SOFORT den Beteag von 161,25 EUR....." Ist das nicht Nötigung? Ich werde natürlich nichts bezahlen, da ich ja damals gegen den angeblichen Vertrag Widerspruch eingelegt habe. Ich hatte als Einschreiben mit Rückschein gesendet. Der unleserlich unterschriebene Rückschein kam bei mir an, aber keine Reaktion von der Firma. ( Ich nehme an, daß dieser Rückschein vor Gericht zählt...oder?)
 
An alle Leidgeprüften;
Auch ich bekam heute wieder einmal Post vom DEUTSCHEN ZENTRAL INKASSO Nun soll ich SOFORT 161,25 EURO bezahlen. Wenn ich den ganzen Text durchlese, dann bekomme ich doch so meine ngst. Dies ist dochm auch von den Gangstern so gewollt. Aber ich bleibe stur und werde meine Haushaltkasse nicht durch diesen Betrag belasten. Wenn ich alle Beiträge lese dann bin ich doch auf der sicheren Seite. Wann werden dann diese Drohschreiben aufhören???
 
"Überweisen Sie SOFORT den Beteag von 161,25 EUR....."
Die klassische Mafia schreibt noch dazu, dass sie wüssten, welchen Weg das Kind zur Schule nimmt.

Der kläffende Köter vor der Tür will auch SOFORT ein Leberwurstbrötchen.

Die Anzahl der Schreiben ändert nichts. Wer viele Schreiben sendet, weiß selbst, dass mehr als Schreiben, Angstmachen und Hoffen wenig geht.

Ruhe bewahren.
 
Wird es nun ernst?
Ich lese gerade im Internet, dass ein Berliner Gericht entschieden hat, dass das DEUTSCHE ZENTRAL INKASSO "offene" Beträge einfordern darf. Ist dem so ? Wer kann da Auskunft geben?
 
Info vom Stand: 24.08.2011
Deutsche Zentral Inkasso GmbH: Geldeintreiber setzen auf Verunsicherung und Verängstigung : Artikel der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zu Recht
Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH traktiert momentan Verbraucher mit dubiosen Forderungen. Im Auftrag der Premium Content GmbH verlangt die Berliner Gesellschaft rund 160 Euro für angebliche Dienstleistungen über die Internetseite "my-downloads.de". Mit dem gleich beigefügten Entwurf einer Klageschrift, in der bereits der Name des Verbrauchers eingefügt ist, setzt das Unternehmen auf Verunsicherung und Verängstigung. Die Botschaft: Nur wer umgehend zahle, könne die Klage beim Amtsgericht verhindern.

Die Verbraucherzentrale rät, sich keinesfalls einschüchtern zu lassen. Denn allein durch Drohungen werden Forderungen nicht rechtmäßig.
Was sehr vielen Betroffenen immer noch weitgehend unbekannt ist und wohl noch bleiben wird trotz aller Aufklärungsbemühungen:
Inkassobüros sind nichts weiter als bezahlte Schreibknechte, die nicht die geringsten Sonderrechte besitzen.

Hier wird völlig unnötige Hysterie produziert und die Drohkasperles Inkassobutzen hochstilisiert
Was ihnen hier weiter zugestanden wurde, ist weiter sinnlosen Mahndrohmüll nach diesem Schema zu produzieren
>> Stories zum Schmunzeln -

Sie geniessen nunmal Welpenschutz in Deutschland
>> Deutschland ist ein Abzockerparadies. Wie kommt das? - Antispam e. V.
 
Zu der Frage von Goldfisch:
> Wann werden dann diese Drohschreiben aufhören???
Da habe ich einen Erfahrungswert von der "Audiovisual Telecom" aus dem Jahr 2001 oder so.
Es hat erst aufgehört in 2005, nachdem die Hamburger Polizei die Administration dieser Firma beschlagnahmt hat. Mahnschreiben gab is in den Jahren immer wieder und es gab auch mal wieder ein paar Monate ohne Post.
Die Beträge wurden immer höher, aber das ist nicht schlimm, man bezahlt ja nicht. :p
Hamburger
 
Pfffff - und die "qualifizierte" Person weiß von nichts.
Na Hauptsache der Arbeitstag bleibt auch weiterhin voller Lust und Leben...
Nun, schließlich muss die "qualifizierte Person" ja auch nichts wissen, da diese ja nicht zur Geschäftsleitung gehört... (DOZ-Prokurist F.D. im Interview)
(...mein Name ist S. "qualifizierte Person" - ich weiss von nix...) ;)

Man hört, die "qualifizierte Person" wäre sehr gut mit einem bestimmten Münchner Anwalt, den viele als "Paten der Abzockbranche" bezeichnen, bekannt.
 
http://verbraucherrecht.at/cms/inde...]=2616&cHash=a9758ed503dcb175c8a3158182e6b316
VKI geht erfolgreich gegen Internetabzocke vor
03.10.2011

Die Kostenhinweise der Firma Content4u auf www.download-service.de für die Nutzung eines "Download-Services" sind unwirksam. Gericht untersagt die Verwendung derartiger Entgeltklauseln.

Mit einem aktuellen Urteil gab das HG Wien einer Unterlassungklage des VKI - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - gegen die Firma Conten4u aus Deutschland zur Gänze Recht.

Die Firma Content4u betreibt unter der Domain www.download-service.de eine Website, auf der interessierte User ein "Download-Service" zum Beziehen von verschiedenen Programmen nutzen konnten. Doch Kunden, die sich für das Service der grundsätzlich im Netz gratis zur Verfügung gestellten Programme anmeldeten, erlebten eine böse Überraschung. Laut Anbieter hatten sie damit einen Vertrag für eine zweijährige Nutzung des Donwload-Service von € 96,-- pro Jahr abgeschlossen Es überraschte daher nicht, dass viele Beschwerden und Anfragen von verunsicherten Konsumenten beim VKI und anderen Verbraucherschutzorganisationen eingingen, die in die Abofalle der Firma Content4u auf der Seite www.download-service.de tappten.
Der total durchgeknallte Stacheldrahtindianer muss den 600er AMG wohl demnächst etwas verbrauchsgünstiger betreiben.
 
Zurück
Oben