Einschüchterungsfalle my-download(s).de und download-service.de auf Besucherfang

AW: Einschüchterungsfalle my-downloads.de und my-download.de auf Besucherfang

Tach zusammen,

ich habe direkt zweimal ins Klo gegriffen: einmal bei abcload und bei
my-download! Auch nicht schlecht, oder?
Manche mögens hart, ich mags härter :scherzkeks:
Wollte mir am 12.07. ein Aintivirus Programm runterladen und schwups wars passiert.
Hab mich wg. beiden Fällen an den Verbraucherschutz NRW gewandt.
Die beiden Pappenheimer sind dort bestens bekannt und haben wir geraten
gar nichts zu tun, erst beim Mahnbescheid zu reagieren. Soweit so gut.

Bei abclaod fällt mir das leicht, da ich quasi zeitgleich per 12.07. schon die
die "freundliche" Rechnung mit 60 € per mail bekommen habe.

Von my-download habe ich außer der Anmeldebestätigung noch nichts gehört. Kommt da die Rechnung erst nach zwei Wochen.
Hab ja was in den AGBs von zwei WO Widerrufsrecht gelesen.
Sollte ich doch vorsichtshalber widerrufen, oder auch hier cool bleiben
und auf die Rechnung warten und den anderen Käse?

Übrigens im dritten Anlauf hats dann mit dem downloaden klappt,
kostenlos ohne ABO und sonstigen Verpflichtungen.

Danke vorab für entsprechende Infos
 
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thoco,
totgesagte leben länger - und MIST - die dürfen ihr Geld auch noch behalten.
Müll in die Tonne - der virtuelle in den SPAM / JUNK - das echte Papier in die entsprechende blaue / gelbe / grüne / braune Tonne.
Ach so: Sollten wir nicht alle die Sonne genießen - hab gehört, die soll morgen ´mal ein wenig leuchten.

@thoco,
links oben auf der Seite lesen - hilft zum Thema Brieffreundschaften.
 
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@thoco

willkommen im Club derer, die nicht genug bekommen können - ich habs vor dir geschafft innerhalb von einer Stunde in 2 Fallen zu tappen :rolleyes: .... NOM und Premium Content ... ich denke mal, da werden wir nicht die einzigen sein.

Füße still halten und durch ... das geht auch schon vorbei :wink:
 
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Es lohnt sich, die Videos von Katzen-Jens auf youtube anzuschauen. Er geht auf alle Probleme ein, die man durch die Fallensteller bekommen hat(Rechnung, Zahlungsaufforderung, Mahnung, Letzte Mahnung, Drohung mit Inkassobüro und Schufa-Eintrag, Gerichtlicher Mahnbescheid). Am Schluss ist man überaus beruhigt und weiß, dass man auf keinen Fall zahlen wird.
Zur Entspannung gibt's dann auch noch ein Katzenvideo.
 
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Danke für die Antworten!

heißt dass im Klartext: Warten bis die Rechnung kommt o. doch widerrufen?
Verbraucherschutz sagt: Aussitzen.
Hier im Forum heißt es: Kannst schreiben, mußt aber nicht.
Was denn nun?

Danke
 
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Die Verbraucherzentrale Hamburg hat ihre Empfehlung erweitert und den Erfahrungen angepaßt,
so wie wir es schon seit geraumer Zeit empfehlen
Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
InternetText

Was sollt ich jetzt tun
Ich habe eine Rechnung/Mahnung erhalten. Was soll ich jetzt tun?
Das Wichtigste: Nicht zahlen!!!
Was Sie außerdem tun, ist Geschmackssache.

Entweder: Stellen Sie sich stur und reagieren überhaupt nicht. Sämtliche Drohungen in den Mahnschreiben, wie Schufa Eintrag, Gerichtsvollzieher schaut vorbei etc. sind heiße Luft. Sollen die doch 20 mal mahnen!
Wer sich gegen Schneestürme in der Sahara versichern möchte:
( noch nie hat jemand zahlen müssen, der sich einfach tot gestellt hat )
Oder: Sofern Sie zu Vorsicht neigen, fertigen Sie einen Screenshot der Betreiberseite an.

Schreiben Sie einen Brief und versenden diesen als Einschreiben/Rückschein mit folgendem Inhalt:
„Es ist kein Vertrag zustande gekommen. Hilfsweise erkläre ich den Widerruf, der – mangels ausreichender Belehrung – auch noch rechtzeitig ist. Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war und kein kostenpflichtiges Abo. Ich werde keinerlei Zahlung leisten.“
Hat die Firma keine Anschrift in Deutschland, kann der Widerruf nicht per Einschreiben verschickt werden. Widerrufen Sie dann per e-mail oder Fax und heben Sie die Lesebestätigung bzw. den Sendebericht auf.
Dann reagieren Sie nicht mehr auf weitere Mahnungen oder Drohungen. Rechnen Sie nicht damit, dass eine vernünftige rechtliche Auseinandersetzung mit den Betreibern oder deren Anwälten stattfindet. Daran ist man gar nicht interessiert.
Zahlen Sie nicht!
Bleiben Sie stur!
Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen
!
 
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Ich habe neulich als erste schriftliche Mitteilung an meine Adresse die vielen Schicksalsgenossen wohl bekannte "letzte Mahnung" erhalten.

Die folgenden Zitate mögen als Anregungen dienen, wie man sich zur Wehr setzen kann. Natürlich ist das auch eine Frage des persönlichen Temperaments und Stils. Es war mir wichtig, durchblicken zu lassen, dass ich stocksauer bin.

Ich habe Herrn { edit] wie folgt geantwortet :

Sehr geehrter Herr[ edit] ,

höflichen Dank dafür, dass Sie sich mit grossem Eifer die Mühe genommen haben, mir bzw. meiner Frau schriftlich mitzuteilen, was für ein angenehmer, selbst ernannter Geschäftspartner Sie sind. Ich habe auf Ihren Brief gewartet, während Ihre elektronische Post von meinem Spamfilter gehörig entsorgt wurde. Offenbar ist es Ausdruck Ihrer leicht übertriebenen Bescheidenheit, dass Sie den Ihnen doch sehr wichtigen Brief nicht unterzeichnet haben.

Ich bin nachweislich nicht der erste und einzige, der von Ihnen gegen seinen Willen zu Ihrem Kunden geadelt worden ist.
Meine Anschrift und die meiner Schicksalsgenossen haben Sie sich auf rücksichtslose und unseriöse Art erlistet, die sich in keiner Weise rechtfertigen lässt.
Beim Versuch, die website „[noparse]http://www.my-download.de“[/noparse] zu besuchen, um überhaupt erst mal zu erfahren, was denn den Zugang dazu für die Dauer eines Jahres EUR 96.- wert mache, hat das in meinen Browser integrierte Warnsystem auf höchster Stufe Alarm geschlagen. Sie werden verstehen, dass ich es daher vermeide, mit Ihnen in elektronischen Kontakt zu treten.

Nach schweizerischem Recht beurteilt sich Ihr Einschüchterungsversuch, ich hätte mit Ihnen einen gültigen Vertrag abgeschlossen, als vollendeter Betrug, jedenfalls als Betrugsversuch. Da ich nicht das einzige Opfer bin, ist Gewerbsmässigkeit anzunehmen.

Gerne erfahre ich Ihrer Androhung gemäss, welches schweizerische Inkassobüro oder welcher Unglückliche meiner Berufskollegen es nötig hat, Ihnen seine Dienste anzubieten. Das lässt brauchbare Schlüsse auf den Aufbau ihres Schmuddelgeschäftsnetzes zu.

Wie ein namhafter Politiker Ihres Domizillandes meinen offenbar auch Sie, mit Zuckerbrot und Peitsche etwas ausrichten zu können. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich kein winselnder Vierbeiner bin, sondern den aufrechten Gang in jeder Hinsicht und unter allen Umständen beherrsche.
Ich warte gespannt auf Nachricht eines Ihrer Handlanger.


Da die KOBIK davor warnt, Geschäftsleuten Ihresgleichen brieflich zu antworten, weil sonst von diesen Adresse, und Unterschrift missbraucht werden könnten, müssen Sie sich mit einem Handzeichen begnügen, das ich nie für rechtsgültige Unterschriften verwende. E-mailadresse und Anschrift haben Sie ja bereits missbraucht.

Sämtliche von Ihnen im Informationsbeiblatt aufgestellten Behauptungen sind frei erfunden und werden von meiner Frau und mir mit Nichtwissen bestritten. Wir haben keinen Vertrag geschlossen und uns nie verpflichtet, für etwas, wovon wir keine Ahnung haben, worum es sich handeln könnte, EUR 96.- zu bezahlen. Wir haben AGBn nie zu Gesicht bekommen, zur Kenntnis genommen und akzeptiert und sind nie darüber informiert worden, dass und wie ein Widerrufsrecht ausgeübt werden könne und wer für den Empfang des Widerrufs zuständig sei. Wir hatten nie eine Ahnung von einem „Vertragspartner“. Insbesondere haben wir keinen andern als den für Schuldner in der Schweiz gültigen Gerichtsstand anerkannt.

Das Verfahren, nach dem Verträge für Ihre Kunden unbemerkt zustande kommen können, unterscheidet sich in krassester Weise von Registrierungen und Aboabschlüssen dieser Preiskategorie mit seriösen Anbietern.

Und ganz wichtig : wir haben keinerlei Leistung von Ihnen empfangen oder beansprucht. Der Zugang zu der Seite, auf der diese Leistung und die „Detailinformationen“ zum angeblichen Vertrag angeboten werden, wird von anerkannten Internet-Sicherheitsexperten als in höchstem Masse gefährlich qualifiziert. Da stellt sich ohnehin die Frage, wo und wie denn dieser Vertragsschluss zu Stande gekommen sein soll, wenn doch unsererseits keinerlei Interesse besteht, hochgefährliche Seiten überhaupt zu besuchen. Unter solchen Bedingungen ist es uns nicht zumutbar, Ihr „Leistungsangebot“ anzunehmen. Ihr Beharren auf einem Vertragsabschluss ist daher, selbst wenn der Vertrag rein formell gültig zustande gekommen wäre, was wir nicht glauben können und bestreiten, rechtsmissbräuchlich, da sich Ihr Leistungsangebot als Hinterhalt erweist.

Ein Vertrag, wonach sich jemand verpflichtet, sich übervorteilen und bestehlen zu lassen, ist keiner und ist eines Rechtsschutzes unwürdig.

Name, Handzeichen


Kopieen an :
Bundesamt für Polizei
- weitere Interessierte
[FONT=&quot]

Meine Nachforschungen zu "Premium Content" führten mich auch zur Seite "Premium Content Center" der Handelsblatt GmbH, Düsseldorf. Mit dieser Firma habe ich folgende Korrespondenz geführt (meine e-mail adresse und meinen zivilen Namen habe ich aus dem Zitat enfernt) :

Gesendet: Montag, 13. Juli 2009 17:14
An: [email protected]
Betreff: Premium Content Center: Premium Content GmbH

Dies ist eine Anfrage von (Name; e-mail)
Von einer "Premium Content GmbH", Carl Zeiss-Strasse 43, 63322 Rödermark habe ich als erste schriftliche
Kommunikation eine "Letzte Mahnung" zur Bezahlung von EUR 96.- zuzügl. Mahnspesen für ein Jahresabo für den Zugang zu
"my-downloads.de" erhalten. Ich kann mich nicht erinnern, einen solchen Vertrag abgeschlossen zu haben.

Besteht, wie es die Firmenbezeichnung glauben macht, eine geschäftliche Beziehung zwischen der PREMIUM CONTENT GmbH und dem Premium Content Center und wenn ja, welcher Art?

Von: E.[ edit [@vhb.de

Datum: 14.07.2009 08:54

An: Name; email

Betreff: AW: Premium Content Center: Premium Content GmbH



Sehr geehrter Herr (Name)

vielen Dank für Ihre E-Mail und diese Information.

Uns als Verlagsgruppe Handelsblatt sind bereits mehrere Fälle bekannt, in denen My-Download.de in Verbindung mit der
Online Premium Content Ltd. diese Form der Kundentäuschung und "Bauernfängerei" betreibt. Wir haben mit diesen beiden
Firmen und Angeboten keinerlei Verbindung oder geschäftliche Kontakte. Leider hat die Namensähnlichkeit zu unserem
Premium Content Center, in dem unsere digitalen Produkte in einem Online-Katalog zusammengefaßt werden (Automatische Weiterleitung
, bereits andere Geschädigte dazu bewogen, sich bei uns zu melden. Wir haben diese Fälle - wie auch Ihre E-Mail - an unsere Rechtsabteilung weitergeleitet, damit wir unsere Angebot und unseren Namen vor solchen Verbindungen schützen können.

Sehr geehrter Herr (Name), leider kann ich Ihnen von meiner Seite aus nicht behilflich sein, da wir - wie gesagt und Gott sei Dank - mit diesen zwielichtigen Unternehmen nicht zusammenarbeiten. Die Verlagsgruppe Handelsblatt ist hierbei sehr auf ihren guten Ruf bedacht, so dass wir von unserer Seite aus versuchen werden, gegen diese Firmen vorzugehen.
Ich kann Ihnen für Ihre Situation nur den Gang zur Polizei und zum Verbraucherschutz empfehlen.

Gerne stehe ich Ihnen auch telefonisch zur Verfügung, wenn Sie noch eine Rückfrage haben sollten.

Ich wünsche Ihnen viel Glück und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

[ edit]

_________________________

Handelsblatt GmbH
Content Sales
Produkt-Managerin

Kasernenstraße 67
40213 Düsseldorf

Telefon +49 (0) 2 11 / 8 87-1556
Telefax +49 (0) 2 11 / 8 87-97-1556

E-Mail { edit] @vhb.de


[/FONT]

[FONT=&quot]An : [ edit] @vhb.de
[/FONT] [FONT=&quot]17.07.2009 18:48

Von: Name; email

Betreff: AW: Premium Content Center: Premium Content GmbH

Sehr geehrte Frau [ edit]

haben Sie bitte unsern sehr verbindlichen Dank für Ihre prompte und ausführliche Antwort, die uns immerhin auch als ein Indiz für die Zweifelhaftigkeit des Geschäftsgebarens der "Premium Content GmbH" dienen kann, falls es diese etwas zwielichtig erscheinende Firma tatsächlich auf eine gerichtliche Auseinandersetzung anzukommen lassen wagen sollte.
Wegen einer vorübergehenden Unpässlichkeit war es uns nicht möglich, rascher zu antworten.

Der technische wie der kaufmännische Ruf der "my-download.de"-Seite sind denkbar schlecht.
Mein in Firefox integriertes Warnsystem (WOT) reagiert beim Versuch, diese Seite zu öffnen, auf höchster Alarmstufe und die Meldungen der Internetbenutzer in verschiedenen Benutzer- und Verbraucher-Communities über diese Seite, über die "Premium Content GmbH" und über deren momentanen Geschäftsführer, [ edit] enthalten Einschlägiges, das mit meiner persönlichen Erfahrung auffällig genau übereinstimmt.

Die Betreiber des u.a. von Herrn [ edit] repäsentierten Geschäftnetzes machen sich wohl zunutze, dass "Premium Content" zeichenrechtlich nicht besonders unterscheidungsfähig ist und dem Bereich des Allgemeinbereichs nahe liegt.
(Ich beurteile das allerdings rein summarisch und aus der Sicht der schweizerischen Paxis zu firmen- und wettbewerblichen Streitigkeiten).

Wer allerdings die multiplikativ wirkende Reichweite des Internets für seine geschäftlichen Auftritte beansprucht, sollte m.E. auch entsprechend erhöhte Verantwortung für die klare Abgrenzung seines Angebotes, seiner Identität und seiner geschäftlichen Verhältnisse gegen Konkurrenten und für die Vermeidung von Irreführung des Publikums tragen.

Was für lauteres Geschäftsgebaren im Rahmen des noch Erlaubten, Zulässigen und Tragbaren sein kann, wird für unlauteres, insbesondere den Ruf anderer Wirtschaftsteilnehmer (gleichgültig, ob in direktem Wettbewerb stehend oder nicht) schädigendes Verhalten ohne weiteres zum Rechtsmissbrauch.
Es kann keinen Namens-, Firmen- und Zeichenschutz für Unlauterkeit, Täuschung, Irreführung und Vertrauensmissbrauch geben; das widerspräche dem Zweck dieser Rechtschutzeinrichtungen.

Schlimmsten Falls ziehe ich es vor, die geforderte Zahlung wenigstens über eine amtliche bzw. gerichtlich betimmte Zahlstelle zu leisten statt einer solchen Firma Daten über eine meiner Verbindungen zu einem meiner Finanzdienstleister bekannt werden zu lassen, woraus dann evt. irgendwann noch viel grösserer Schaden entstehen könnte.

Zu Ihrer Orientierung sende ich Ihnen die Kopieen meiner Antwort auf die "letzte Mahnung" der Premium Content GmbH und meiner Mitteilung an das (Eidgenössische bzw. Schweizerische) Amt für Bundespolizei z.H. KOBIK (Koordinationsstelle für Bekämpfung der Internetkriminalität).

Gerne geben ich Ihnen weitere Auskünfte, so weit ich das aus authentisch eigener persönlicher Wahrnehmung, Erfahrung und Beobachtung der Angelegenheit tun kann, wenn Sie glauben, dass Ihnen solche in Ihrer Auseinandersetzung nützlich sind oder sein könnten.

Mit nochmals bestem Dank und mit freundlichen Grüssen

Name
[/FONT]
[FONT=&quot]

Inhalt der Mitteilung an das (Eidgenössische bzw. Schweizerische) Amt für Bundespolizei z.H. KOBIK (Koordinationsstelle für Bekämpfung der Internetkriminalität):


[/FONT]
Bundesamt für Polizei
Fedpol z.H. KOBIK

Nussbaumstrasse 29
CH-3003 B e r n
[FONT=&quot]
[/FONT]
Betreff: Vertragsfalle bzw. betrügerische Vortäuschung eines „Vertragsabschlusses“ durch Premium Content GmbH, D63322 Rödermark

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erwarte keine konkrete Reaktion Ihrerseits auf den Fall, wie er sich aus den Unterlagen zu ergeben scheint. Mir ist bewusst, dass ich dazu, falls die Sache unerträglich würde, an die lokale Polizeistelle wenden müsste.
Mit den beigelegten Kopieen will ich den dafür zuständigen Stellen einfach Informationen zukommen lassen. Ich kann nicht beurteilen, wie nützlich die sind oder werden könnten.

Nachforschungen am Internet über die erwähnte Firma und die Seite my-downloads,de ergeben zumindest, dass andere Betroffene sich in vergleichbarer Weise belästigt fühlen. Irgendwie fühlt man sich wie auf eine Art befleckt und in der Privatsphäre auf Ekel erregende Weise verletzt.



Mit freundlichen Grüßen,

Name
[FONT=&quot]
[/FONT]
 
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Solche Schreiben dienen zwar dazu, dass man sich die Wut aus dem Bauch schreiben kann und sind aus diesem Grund auch sinnvoll, weil es einem nachher deutlich besser geht. Im Hinblick auf Premium Content ist es allerdings verlorene Liebesmüh: Dass die den Brief lesen, halte ich für unwahrscheinlich. (Zeit ist schließlich Geld.) Eben weil sie die Briefe nicht lesen, schicken sie ja an jeden "Kunden" - unabhängig davon, wie er argumentiert hat - die gleiche stereotype "Letzte Mahnung". Und diese "Letzte Mahnung" schicken sie sogar an Leute, die - um ihre Nerven zu schonen - bereits nachgegeben und bezahlt haben. Sie spekulieren einfach darauf, dass möglichst viele Leute die Nerven verlieren; es rechnet sich ja auch, wenn nur ein kleiner Prozentsatz von den hunderttausend Angeschriebenen bezahlt.

Sinnvoller ist sicherlich die Korrespondenz mit der Handelsblatt GmbH (deren Antwort bestimmt auch vielen in diesem Forum hilft) und mit der Polizei. Es schadet nicht, wenn dort immer mehr Klagen eingehen; irgendwann müssen sie ja handeln - wie zum Beispiel in diesem Fall:Schon vor einigen Jahren, als ich mit dem PC überhaupt noch nicht umgehen konnte, habe ich eine Rechnung und dann eine Mahnung mit zusätzlichen Mahngebühren bekommen für einen nicht definierten Dienst. Als ich - um zu wissen, worum es überhaupt geht - die Servicenummer angerufen habe, bekam ich zu hören: "Sie sind verbunden mit dem Erotic Service blablablabla". Daraufhin habe ich bei der Polizei nachgefragt und erfuhr, dass ich längst nicht der einzige sei, der solche Post bekommen hat. Wenige Tage später kam im Radio die Meldung, dass genau dieser Betrügerservice aufgeflogen sei. Es hilft also doch, sich nicht alles gefallen zu lassen.

Ansonsten sage ich nur: Schaut Euch das Video vom Katzen-Jens auf youtube an und lehnt Euch dann beruhigt zurück.
 
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Meines Erachtens wäre es das sinnvollste Unterfangen, mal seine(n) Bundestagsabgeordneten in diesen Dingen zu kontaktieren und zu sensibilisieren.

Wir benötigen dringend eine sinnvolle Reform des RDL (Rechtsdienstleistungsgesetzes), in dem deutlich zum Ausdruck gebracht wird, dass unseriöse Inkassounternehmen und -anwälten untersagt wird, unberechtigte Forderungen bis zum St. Nimmerleinstag anzumahnen und User zur Zahlung zu nötigen.

Zuwiderhandlungen sollten im Wiederholungsfall zum Entzug der Inkassoerlaubnis führen. Dieser Entzug sollte dann sofort wirksam werden und nicht erst aufgrund immer wieder eingelegter Einsprüche jahrelang hinausgezögert werden können.

Die Regelungen in der übrigen EU (z.b. Großbritannien oder Frankreich) könnten hierbei übernommen werden, um das Rad nicht wieder in jahrelanger "Ausschussarbeit" neu erfinden zu müssen.

Denkanstöße hierzu liefert neben CB auch Antispam:
Antispam-Wiki schrieb:
Es ist unverständlich, warum die Politik bisher davon absieht, diese Helfershelfer der Abzockerbanden stärker mit in die Verantwortung zu nehmen.

Wenn es in Deutschland scheinbar ungestraft möglich ist, auf eine derartige Weise Geld zu verdienen, und zwar mit Schadenssummen, die sich jährlich mindestens im hohen zweistelligen Millionenbereich bewegen müssen, dann muss sich die Politik irgendwann die Frage vorhalten lassen, welchen Grund es eigentlich hierzulande noch geben soll, einer ehrlichen Arbeit nachzugehen und Steuern zu zahlen.
 
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Es hat sich rumgesprochen, dass es im Internet einige Programme gibt, die sich jeder kostenlos runter laden kann. Zu den bekanntesten Programmen gehört eindeutig der Adobe Acrobat Reader um PDF Dateien zu öffnen. Auf der Suche nach dem Download kann es sein, dass man auf Anbieter wie „abcload“ oder „opendownload“ stößt. Beide Seiten locken mit „kostenlosem“ Download und berechnen nach der Anmeldung eine Gebühr.
Bei „abcload“ gibt es zwei Startseiten, wer Pech hat wird auf die Seite geleitet in der nicht steht, dass die „Dienstleistung“ 60,- € oder mehr kostet, was meistens so ist, wenn von einer Suchmaschine weitergeleitet wurde. Unbedacht und ohne weiter das Kleingedruckte zu lesen, meldet man sich an. Bei der Anmeldung muss man, nachdem man die AGBs gelesen hat, auf den Widerruf verzichten. Man denkt sich nichts dabei, weil die Software ja kostenlos ist. Bereits zwei Tage später ist die Rechnung per E-Mail eingegangen.
 
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In diesem Forum gibt es genug Hinweise , wie man vorgeht:
Stehen in den blauen Links oben auf der Seite

Computerbetrug.de besteht jetzt seit fast 8 Jahren. Es dürfte kaum etwas aus der Schattenwelt des Internet geben, was hier nicht bereits unzählige Male besprochen und diskutiert wurde.

Die Ratschläge für die hier versucht wurde zu werben, sind nach einhelliger Meinung unserer Juristen ungeeignet
 
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Hallo Leute!

Ich hab n ähnlcihes Problem wie heir schon vielfach geschildert...
Habe mich auf my-downloads.de angemeldet klug wie ich bin mit der richtigen Adresse. Damals ist mir nicht der kleine Text am Rand aufgefallen mit den 96 Euro. Dachte das wäre wie bei vielen Seiten ein Normales "kostenfreies" registrieren.
Habe als ich dann weitergeleitet wurde und was von wegen Rechnung kam abgebrochen und dachte das wäre damit erledigt. Habe auf dieser Seite auch nie etwas in anspruch genommen(Downloads oder so)

Jetzt kam vor ein paar Tage die "letzte Mahnung". Davor habe ich überhaupt keine Rechnungen bekommen, so dass die Kündigungsfrist schon lange abgelaufen war bevor ich überhaupt wusste, dass eine Zahlung auf mich zukommt.

Muss ich den Betrag jetzt zahlen?

Danke schonml für eine Hilfe;)
 
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Hi,
lies mal die blauen Links oben.

Ausserdem sagen viele Gerichte zu diesen Sites: Preis nicht deutlich genannt, also überraschende Klausel, es kam kein Vertrag zustande.

Da kein Vertrag zustande kam, was willst Du bezahlen?
 
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Vielen ist der Preis nicht aufgefallen oder war garnich da ... ich habe da überhaupt nix gesehen. Auch viele (wenn nicht fast alle, die sich da registriert haben) haben gedacht, dass es wirklich kostenlos ist. Und ich nehme mal an, dass auch sehr viele eine Mahnung ohne Rechnung bekommen haben ... und auch nix in Anspruch nahmen ... all dass ist mir auch passiert. Ich hab auch schon die Mahnung bekommen ... und ich habe nix bezahlt und genau das wird mir auch im Traum nicht einfallen.

Den Einspruch bzgl. Widerrufsfrist kannste eh vergessen ... Selbst mit Einschreiben ... die holen die Post nämlich erst nach Tagen ab und dann erzählen se das du den Widerruf garnicht, nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß in Anspruch genommen hast ... ich könnte mir für das ausgegebene Geld welches ich für das Einschreiben rausgeschmissen habe in den Allerwertesten treten, wenn ich nur rankäme. Das einzige was ein Einschreiben bringt - die haben deine Adresse, falls die se nicht schon vorher haben.

Gruß Nelia
 
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Hallo!

Auch ich habe mich blöderweise bei my-downloads.de eingeloggt und eine letzte Mahnung kassiert.
Da ich kurz vor meinem Urlaub stand, habe ich dummerweise :wall: schnell die 101 Euro überwiesen und direkt eine Kündigung des von mir unwissentlich abgeschlossenen Vertrags zum Premium Content geschickt.
Vorher habe ich noch wild mit denen am Telefon rumdiskutiert und wahrscheinlich auch noch viel Geld in deren Hotline gelassen.
Bitte keine Kommentare zu meinem saudummen Verhalten, aber ich wollte vor dem Urlaub einfach keinen Stress mehr haben und wollte die Sache nur schnell erledigen. Sehr schade um das Geld, ich könnte mich steinigen...

Eine Kündigungsbestätigung habe ich selbstverständlich nicht erhalten und nun weiß ich nicht wie ich nun reagieren soll.
In 1 Jahr wollen die ja gewiss wieder die 96 Euro von mir haben.
Wie reagiere ich dann? Soll ich jetzt noch irgendwas hinterher schicken?
Klar die 101 Euro sind futsch, aber was soll man nun machen?
Alles weitere ignorieren?

Viele Grüße,
Rapunzel
 
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Ist das so?
Bitte nicht, ich bin so blöd :cry:
 
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Was gibt es da nicht zu verstehen?
Derzeit kommt jetzt wohl nach einem Jahr die Frage, ob man, wenn man einmal auf ein Abonnement gezahlt hat, damit einen wirksamen Vertrag geschlossen habe.
.......
Richtig ist die Antwort darauf:

Das stimmt nicht. Ein unwirksamer Vertrag wird nicht dadurch wirksam, dass man trotz Unwirksamkeit seine Gegenleistung erbringt. In solchen Fällen leistet man ohne Rechtspflicht/ohne Rechtsgrund und kann sein Geld zurückverlangen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn man trotz Kenntnis der Nichtschuld zahlt.

Wer bezahlt, tut das freiwillig und finanziert den Nutzlosen ihre Ferraris.
 
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