Einschüchterungsfalle my-download(s).de und download-service.de auf Besucherfang

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Gemäß einschlägiger Rechtsprechung kommt bei Webseiten-Angeboten mit verschleierter Preisauszeichnung kein wirksamer Vertrag zustande.

Einen Vertrag, den es also niemals gegeben hat, braucht man auch nicht kündigen.

Oder hören die irgendwann mit den Mahnungen auf?

Irgendwann in der Mitte oder am Ende dieses Schemas:
Die Mahndroh-Kasperle-Pyramide - so funktioniert das Drohtheater:
Antispam e.V. - Einzelnen Beitrag anzeigen - Stories zum Schmunzeln
 
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Kündigen und widerrufen sin überigens zwei Paar Schuhe
 
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Da meiner letzten Mahnung die ich bekam, als Zahlungsempfänger die Sparkasse Oberhessen angegeben wurde, habe ich mir erlaubt der Sparkasse folgende Nachricht zukommen zu lassen:

"Hallo
Eine kleine Frage sei mir gestattet.
Frau Rechtsanwalt G. teilt mir als Kontoverbindung zur Eintreibung einer imaginären Schuld ihre Bank als Zahlungsempfänger mit..
Kann ich davon ausgehen, das ihre Bank sich mit den Machenschaften der Rechtsanwältin und deren Klientin _my-download- auf eine Stufe stellt und rechtlich und moralisch gleichzustellen ist?.
Ich danke ihnen im voraus für eine Antwort.

Gerhard Guelde."

Ob das nun klug war oder nicht.
Langsam nerven die mich-
Gerhard
:wall:
 
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Moin TBGuelde, das hast du, nach meiner Ansicht richtig gemacht, denn das trifft die mehr als alle Strafanzeigen. Mfg Schorchgrinder
 
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Der Zahlungsverkehr ist der verwundbarste Punkt der Nutzlosbranche.
Wenn nur jeder 100. Betroffene sich sofort bei den ihnen genannten Geldinstituten
beschweren würde, wäre der Sumpf längst ausgetrocknet.
( in der Regel sind es mehrere zehntausend bis mehrere hunderttausend Betroffene )
 
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Mal was Neues: heise online - 25.08.09 - Abofallen-Anwältin muss Schadensersatz zahlen
Dann reichte er am Amtsgericht (AG) Karlsruhe Klage für seinen Mandanten ein. Darin forderte er von Günther Schadensersatz für die entstandenden Anwaltskosten zur Abwehr der unberechtigten Inkasso-Forderung. Das AG gab Klas nun recht und verurteilte Günther dazu, 46,41 Euro Anwaltsgebühr plus rund 150 Euro Gerichtsgebühr für das Verfahren selbst zu zahlen (Az. 9 C 93/09).
"Das Urteil stellt einen empfindlichen Nadelstich für die Abofallen-Betreiber und deren gut verdienende anwaltliche Handlanger dar. Je mehr Geschädigte sich zu einem entsprechenden Vorgehen entschließen, desto wirkungsvoller kann gegen diese Machenschaften vorgegangen und die unredlich erworbenen Gewinne abgeschöpft werden", glaubt K.. Allerdings dürfte es nur wenige Rechtsanwälte geben, die ein solches Verfahren bei dem geringen resultierenden Salär zu Ende führen.
Mehr davon.
 
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Abzocke im Internet: Inkasso-Anwältin muss Opfer Schadensersatz zahlen - Wirtschaft - Augsburger Allgemeine
Der erfolgreiche Anwalt B. K. sprach gegenüber Augsburger Allgemeine Online von einem Urteil mit Signalwirkung: "Ich habe die Hoffnung, dass sich jetzt noch mehr Menschen gegen ungerechtfertigte Forderungen zur Wehr setzen", sagte er. Zudem hätten es Gerichte jetzt einfacher. Wenn sie über ähnliche Fälle zu entscheiden haben, könnten sie sich an dem aktuellen Urteil orientieren.

Der nächsten Prozess gegen Internet-Abzocker steht für Anwalt K. übrigens schon an. Anfang September geht er direkt gegen eine Firma vor, die Verbraucher im Internet abzocken wollte.
 
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Die Dialerei wurde schließlich auch durch Gerichte beendet. Die halbherzige Regulierung war wohl nur auf Basis der Gerichtspraxis bis zum BGH durchsetzbar.

Das hier verschiebt die Wirtschaftlichkeitsberechnung. Bei einer Restzahlungsquote der Zahlungserpressung von 10% bleibt nicht viel für Schadensersatz dieser Art.

Bei mehr Verschleierung durch Auslandsbriefkästen spielen die Banken für die notwendige Geldwäsche nicht so mit - ein Optimierungsproblem mit abnehmender Beutequote.

Wenigstens das.
 
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Abzocke im Internet: Bayerischer Rundfunk sucht Betroffene aus Bayern - datensicherheit.de Informationen zu Datenschutz und Datensicherheit
Abzocke im Internet: Bayerischer Rundfunk sucht Betroffene aus Bayern

Fernsehsendung kontrovers berichtet über Münchner Anwältin Katja Günther

Die Fernsehsendung “kontrovers DAS POLITIKMAGAZIN” des Bayerischen Rundfunks sucht bayerische Opfer von “Abofallen” und “Internetabzocke”, die wegen angeblicher Nutzung kostenpflichtiger Internetseiten der Firmen “Online Content Ltd.” bzw. “Content Service Ltd.” vor kurzem Mahnungen oder sogar Mahnbescheide von der Münchner Anwältin Katja Günther erhalten haben:
Betroffene melden sich bitte umgehend bei der Redaktion per E-Mail unter wahnsinn[at]br-online[dot]de (”at” durch “@” und “dot” durch “.” ersetzen) oder telefonisch unter (089) 38 06 58 75.
 
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Guten Tag zusammen,
wir werden auch schon seit Monaten von der Mydownloads Anwältin belästigt - ich hab jegliche Post einfach ignoriert. Garnicht mehr geöffnet sondern direkt entsorgt. Jetzt kam eine der hier schon angeführten Inkasso Drohungen. Ich denke die werde ich ebenfalls ignorieren da es weder einen Anschluss zu der aufgeführten Telefonnummer gibt +49 (0) 180 5 - 101 062
noch die aufgeführte Webseite [noparse]www.deutsche-zentralinkasso.de[/noparse] aufrufbar ist.

Falls jemand weitere Tipps hat was ich tun könnte damit dieser Terror endlich aufhört, wäre ich sehr dankbar dafür.
 
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noch die aufgeführte Webseite [noparse]www.deutsche-zentralinkasso.de[/noparse] aufrufbar ist.
Handelt es sich vermutlich um diesen Laden :
[noparse]deutsche-zentral-inkasso.de[/noparse] ist aufrufbar
Ein Bindestrich fehlt. Ist "einschlägig" bekannt
Google
Falls jemand weitere Tipps hat was ich tun könnte damit dieser Terror endlich aufhört, wäre ich sehr dankbar dafür.
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Ah, das war es. Danke für die Info. Sollte ich jetzt auf das Schreiben reagieren oder kann ich das einfach ignorieren?
Spamfilter ist bei Schneckenpost schwierig:-D
 
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Für sinnlosen Mahnmüll in Papierform hat sich auch im Interesse der Umwelt die grüne oder
blaue Wertstofftonne als Entsorgung bewährt
 
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Solltest du einen Wellensittich besitzen, eignet sich diese Post auch sehr gut als Käfigunterlage, bevor dann der Vogelsand eingefüllt wird... :wink:
 
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Vielen Dank - dann halt ich es wie immer und legs im runden Ordner unterm Schreibtisch ab :sun:
 
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'Vllt ist das schon behandelt worden, trotzdem bitte ich um Hilfe und Rat. Ja, ich bin auch in die Falle von My-Download.de getappt.

Die Masche ist die, daß sofort nach der Anmeldung der Link zur Nutzung der Datenbank gesendet wird und damit ein Dienstleistungsvertrag zustande gekommen sein s o l l, der gemäß § 312 d, 3 ein Widerspruchsrecht nicht zuläßt .

Das wurde mir in der Zahlungserinnerung mitgeteilt und zusätzlich Verzugsschaden gem. § 286 BGB sowie Inkasso- und Rechtsanwaltskosten angekündigt. Weiteres Zitat: " Das Ihnen zustehende Widerspruchsrecht haben Sie nicht wirksam ausgeübt ".

Allerdings hatte ich den Widerspruch wenige Tage nach der Anmeldung per Einschreiben/Rückschein zugesandt - der Empfang wurde bestätigt.

Wie oben ausgeführt, wird hier mit einer üblen Masche versucht, die Rechte auszuhebeln.

Bis jetzt habe ich Rechnung und Mahnung ignoriert. Verständlicherweise möchte ich das Risiko hoher Kostenübernahmen vermeiden.

Danke für Antworten.
 
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Leopold schrieb:
Verständlicherweise möchte ich das Risiko hoher Kostenübernahmen vermeiden.
Die einzigen Kosten, die entstehen könnten, sind Müllentsorgungskosten für die Altpapiertonne :-D
 
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So, jetzt habe ich mich durchgearbeitet, bin einigermaßen beruhigt und werde nicht zahlen.

Ich habe diese mir bisher unbekannte dreiste Abzockermanier dem BUNDESMINISTERIUM FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ
zur Kenntnis gebracht und die Erwartung zum Ausdruck gebracht, dem Einhalt zu verschaffen. (Bitte nachahmen!)

Sowas hat nichts mit freiem Unternehmertum, sozialer Marktwirtschaft und Rechtsstaatlichkeit zu tun.

Des weiteren möchte ich den Forenbetreibern und engagierten Teilnehmern für ihre Initiative sowie Mühen danken, denn ohne diese wären blauäugige User, so wie ich, ganz schön aufgeschmissen.

In diesem Sinne

weiter so!

PS: wie vorgestern im TV vermeldet wurde, wurde die geschätzte RAin von einem Gericht in München abgeblitzt!
 
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