Der Jurist
Teammitglied
Anonymous schrieb:Lieber Jurist,
...... Danch bedarf es - abgesehen von gerichtlichen Schreiben - eigentlich keinerlei Korrespondenz mehr mit der Gegenseite. Zeit und Aufwand kann man sich sparen, es sei denn, man will die Gegner sticheln.
Übrigens würde ich den Einspruch auch vorab per Fax schicken, und dann mit Einwurf-Einschreiben hinterher.
Sticheln ist ein ehrenwertes Motiv. Ein weiteres ist, dass Korrespondenz von renitenten Nutzer auch Kosten verursacht. Weiter kann man in einem Brief über mehrere Seite Textmüll liefern, um dann versteckt weit hinten eine Forderung unterzubringen, die ein Zurückbehaltungsrecht begründet, wenn sie nicht erfüllt wird.
Mein Ziel war es nexnet für die vermeintliche forderung von 47, 44 € Kosten in mindestens zehnfacher Höhe produzieren zu lassen. Jetzt da sie die Homepage wegen des unerlaubten Inkassos umstricken musste, denke ich ist mein Ziel mehr als erreicht. Auch so kann man als "Kunde" der anderen Seite das Geschäft vermiesen.
vgl.: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=11421#11421 unten im Posting