eigene Verantwortung - Mündigkeit

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sascha schrieb:
Das Zahlungsmittel Dialer lief zunächst einige Monate ganz gut, war neu und - auch deshalb - nicht reguliert. Prompt erkannten Abzocker die gesetzlichen Lücken (besser: den Mangel an Regelungen)

Dies ist - wie schon dargestellt - schlichtweg falsch.
 
@Captain Picard,

ich sprach von Straftat, nicht von abgezockt worden sein! Nichts in meine Worte legen, was nicht drin steht!
Auch sprach ich nicht von selbst schuld!

Ich plädiere lediglich auch für Eigenverantwortlichkeit, wenn ich vermeiden möchte, dass mir Ärger ins Haus steht!

Keine Frage, den Betrügern muss das Handwerk gelegt werden, sie bringen das Medium Internet und alle damit in Zusammenhang stehenden Anbieter in Verruf, sorgen bei den Betroffenen für Verdruß, finanzielle Verluste, Stress etc.

Ich plädiere auch nicht für ungezügelte Marktwirtschaft!

Ich plädiere aber dafür, dass das Netz der Sicherheit nicht zu engmaschig ist, weil dadurch die individuelle Freiheit des Einzelnen immer mehr eingeschränkt wird, damit unweigerlich Nichtakzeptanz produziert wird, was kontraproduktiv ist!

@wibu,

nach heutigem Erkenntnisstand wird es mir nicht passieren (DSL, 0190/0900/00-Sperre, Virenwarner Firewall) sicher kann ich natürlich nicht sein ;)

@katzenhai,

das Beispiel ist aus dem Bekanntenkreis, der Junge ist 23 und tut nichts! Weil er weiß, dass ihn die Eltern bis 27 durchfüttern müssen! Tolles Recht!

excideuil
 
@excideuil

nach heutigem Erkenntnisstand wird es mir nicht passieren (DSL, 0190/0900/00-Sperre, Virenwarner Firewall) sicher kann ich natürlich nicht sein

Aber sollte es dich trotzdem erwischen, würdest du anstandslos bezahlen, weil du ja selbst schuld bist und kämst dir auch nicht im geringsten abgezockt vor. Na ja, wer´s glaubt...

Gruß wibu
 
excideuil schrieb:
@katzenhai,

das Beispiel ist aus dem Bekanntenkreis, der Junge ist 23 und tut nichts! Weil er weiß, dass ihn die Eltern bis 27 durchfüttern müssen! Tolles Recht!

Jau, und mit 27 wird er dann den Sozialsystemen auf der Tasche liegen, also uns allen. Was ich sicherlich auch falsch finde, ebenso wie du.

Aber:
Gesetze und das Recht sind für 80 Millionen Bürger und viele Gäste unseres Landes - was meinst du, wieviele überforderte Eltern ihren Kindern den Hahn zudrehen, ohne dass es hierfür einen rechtlich vernünftigen Grund gibt. Der Gesetzgeber musste sich also für irgendeinen Weg entscheiden - was wie bei jedem Grobraster immer auch Fehler am Rande hervor ruft. Schade, aber bei dieser Größe nicht zu vermeiden.
 
Ich denke, der ganzen "Mehrwertdienst"problematik läßt sich eine wichtige Erkenntnis abgewinnen: der Gegensatz Regulierung (hier im Sinne des Verbraucherschutzes) - freier Markt greift letztlich zu kurz. Damit sich überhaupt so etwas wie ein funktionierender Markt entwickeln kann, braucht es (gesetzliche) Regulierung, - Regeln, ohne die das freie Spiel von Angebot und Nachfrage nicht funktionieren kann. Dazu gehört vor allem auch Transparenz, - woran es bei der hier diskutierten Branche am meisten fehlt, - und deswegen ist es geradezu eine Perversion des Gedankens der freien Marktwirtschaft, wenn die Dialeranbieter sich darauf berufen. Daneben läuft das Dialergeschäft gerade deswegen (noch), weil an anderer Stelle sehr wohl massiv "reguliert" ist, nämlich bei der Einziehung ihrer angeblichen Forderungen durch die (mitverdienenden) Telekoms. Gäbe es hier nicht die Regelungen automatischer Geldeinzug mit der (meist wieder intransparenten) Telefonrechnung, - also Bezahlung abgekoppelt von der Inanspruchnahme des Angebots, - damit die "Mehrwert"dienste sozusagen angehängt an die völlig anders gearteten Vertragsverhältnisse mit der Telekom, dadurch aber in den Genuß ihrer Durchsetzungsmacht kommend, - einschließlich daran angeschlossenes Mahn- und Inkassowesen, usw. ....

Das Ganze funktioniert also gerade, weil hier kein Wildwest herrscht. (Sonst müssten sie ja mit der Pistole bei mir vorbeikommen, - und ich hätte die schöne Gelegenheit, ihnen höchstpersönlich eins drauf zu geben :wink:) Dies hier ist ein verzerrter Markt, der erst durch eine bessere, nämlich angemessene Regulierung zu einem "freien" werden könnte.
 
excideuil schrieb:
Niemand käme auf die Idee, seine Wohnung, sein Haus, sein Auto unverschlossen zu lassen. Logisch, sagt sich jeder, ich könnte ja beklaut werden! Mal vom verloreren Versicherungsschutz ganz abgesehen!

Nicht 'mal den Satz würde ich stehenlassen, denn Haus, Hof und Auto müssen erst deshalb regelmäßig mit Schloß und Riegel gesichert werden, seit der Mißbrauch von Vertrauen zum Regelfall geworden ist und die Wertvorstellungen unser Gesellschaft sich nachhaltig negativ verändert haben.

Wenn ich heute höre, daß scheinbar harmlose Inserate (Gebrauchtwagen, Stellenangebote etc.) mit MWD-Nummern zu kostspieligen Fallen werden, dann erklärt das, warum bestimmte Geschäftspraktiken ganzheitlich (unter Inkaufnahme der Mitleidenschaft weißer Schafe) in die Verdammnis geschickt werden müssen. Das bedeutet auch, daß eigentlich die weißen Schafe aus ureigenstem Interesse die schwarzen Schafe selbst bekämpfen müßten (wobei ich auch so meine Schwierigkeiten habe zwischen schmutzigweiß und dunkelgrau zu unterscheiden).

Der Versuch der Regulierung ist in diesem Sinne keine Schikane, sondern eher ein Unterstützungsangebot an die MWD-Anbieter, der es ermöglicht, daß MWD in Teilen überhaupt noch funktioniert. Die Alternative ist die totale Blockade durch den Gesetzgeber oder die Selbstregulierung des Marktes durch Totalverweigerung der Käufer. Da der Gesetzgeber jedoch eine Schutzfunktion hat, greift die erste Option i. d. R. weit bevor der letzte Verbraucher das Gefahrenpotential erkannt hat.

qoppa schrieb:
Das Ganze funktioniert also gerade, weil hier kein Wildwest herrscht. (Sonst müssten sie ja mit der Pistole bei mir vorbeikommen, - und ich hätte die schöne Gelegenheit, ihnen höchstpersönlich eins drauf zu geben

Genau, da MWDs die Abzocke im Schutze der Anonymität aufziehen und im Verbund mit pseudo-legalen Helferlein organisieren, mangelt es an dieser schönen Gelegenheit und so bleibt nichts anderes übrig als ihnen verbal-juristisch eins d'raufzugeben. Wobei mir eigentlich der "persönliche Kontakt" mit meinem MWD-Anbieter lieber wäre. Dann könnte ich mich direkt für den durchschlagenden Mehrwert bedanken.
 
Mithelfer

Moralapostel schrieb:
(...)im Verbund mit pseudo-legalen Helferlein organisieren, (...)
Hey, nette Umschreibung fuer die grossen Telkos, insbesondere British Telecom und Deutsche Telekom... Oder zitiere ich dies falsch?
Gr,
TSCoreNinja


PS: ab Herbst bin ich bei sipgate.de, nicht zuletzt wg der Auseinandersetzung mit der T-Com wg eines Dialers...
 
Hier hält sich ein Thread im falschen Forum auf, der kaum fürs OffTopic taugen würde. Wenn die Einleitung falsch ist, kann aus dem Rest nix werden.
Anonymous schrieb:
Und das, obwohl die Regulierungsbehörde mit der Regstrierung der Rufnummer die Rechtmäßigkeit anerkennt, dann mit der Aberkennung den Netzbetreiber vor wirtschaftliche und juristische Probleme stellt.
Die RegTP nimmt Anträge auf Registrierung entgegen, da wird nichts "anerkannt". Die Vorstellung ist völlig unsinnig.

Die RegTP stellt niemanden "vor wirtschaftliche und juristische Probleme", der zuvor nicht selbst für Gründe gesorgt hat, die seinen zur Registrierung angemeldeten Dialer trotz Konformitätserklärung als unzulässig entlarven.

Wie war hier noch der schöne Titel?

"eigene Verantwortung - Mündigkeit" doch wohl zuerst für Vollkaufleute mit Verstärkung durch Volljuristen vor Kindern, die "Malforlagen" suchen.
Anonymous schrieb:
Niemand käme auf die Idee, einen Automobilhersteller zu verklagen, weil mit einem von ihm hergestellten Auto z.B. ein Einbruch verübt worden ist.
Weiterer Unsinn.

Wer kommt auf die Idee, einen Telefonanschlussinhaber für Verträge haftbar zu machen, die andere bei Nutzung seines Telefons angeblich schließen?

Dietmar Vill
 
dvill schrieb:
Hier hält sich ein Thread im falschen Forum auf, der kaum fürs OffTopic taugen würde. Wenn die Einleitung falsch ist, kann aus dem Rest nix werden.
Anonymous schrieb:
Und das, obwohl die Regulierungsbehörde mit der Regstrierung der Rufnummer die Rechtmäßigkeit anerkennt, dann mit der Aberkennung den Netzbetreiber vor wirtschaftliche und juristische Probleme stellt.
Die RegTP nimmt Anträge auf Registrierung entgegen, da wird nichts "anerkannt". Die Vorstellung ist völlig unsinnig.

Die RegTP stellt niemanden "vor wirtschaftliche und juristische Probleme", der zuvor nicht selbst für Gründe gesorgt hat, die seinen zur Registrierung angemeldeten Dialer trotz Konformitätserklärung als unzulässig entlarven.

Wie war hier noch der schöne Titel?

"eigene Verantwortung - Mündigkeit" doch wohl zuerst für Vollkaufleute mit Verstärkung durch Volljuristen vor Kindern, die "Malforlagen" suchen.
Anonymous schrieb:
Niemand käme auf die Idee, einen Automobilhersteller zu verklagen, weil mit einem von ihm hergestellten Auto z.B. ein Einbruch verübt worden ist.
Weiterer Unsinn.

Wer kommt auf die Idee, einen Telefonanschlussinhaber für Verträge haftbar zu machen, die andere bei Nutzung seines Telefons angeblich schließen?

Dietmar Vill

Die Behörde prüft sehr wohl vor Registrierung. Sie sollten mal in Meschede nachfragen. Viele Dialer werden garnicht erst registriert, wenn dem Registrator was nicht gefällt.
Die Regtp stellt die Anbieter sehr wohl vor juristische Probleme: Auf Anfragen über Unstimmigkeiten der Verf. 54 kommen keine oder sehr spärliche Antworten. Ich frage mich warum?
In den Rücknahmebescheiden kennt man plötzlich sehr wohl die Probleme.
Stellenweise wurde ganz genau zu diesen Problemen Anfragen gestellt. Diese wurden (aus welchen Gründen auch immer) nicht beantwortet.
Da gibt es noch viel aufzuarbeiten, auch vor dem OVG.

Jochen
 
@ wibu,

bitte nenne mir die Stelle, an der ich schrieb, was Du mir in den Mund legen willst!

Vielleicht ist es mir bisher nicht passiert, weil ich Entscheidungen reiflich überlege, das für und wider abwäge, mögliche Risiken abschätze und versuche, zu minimieren.
Was mich nicht sicher macht.
Freiwillig zahlen würde ich ganz sicher nicht, ob ich mir allerdings abgezockt vorkommen würde, kann ich erst sagen, wenn ein Richter mich zur Zahlung verpflichtet. Und das würde wohl auch von der Urteilsbegründung abhängen!

@Moralapostel,

es mag ja sein, dass es gute alte Zeiten gab, in denen dies nicht nötig war, aber ich kann doch heute nicht die Augen davor verschließen, dass meine Versicherung meine Sorglosigkeit mit Ablehnung meiner Ansprüche quittiert!

@Katzenhai,

keine Ahnung, wieviel Eltern dies tun würden, ich kenne da keine Statistik. Und ob die Eltern überfordert, oder dies ein gesellschaftliches Problem ist, würde sicherlich Seiten füllen.
Aber mal ehrlich, mit 18 ist ein Mensch volljährig, darf wählen, Auto fahren, eine Familie gründen, Schulden machen... Aber Eigenverantwortung zeigen muss er nicht!?


Das Sicherheitsbedürfnis in Deutschland geht mir einfach zu weit. Und das ganz allgemein. Die Dialerproblematik ist halt nur eine von vielen.
Regulierung, ich nenne es Reglementierung, treffen wir jeden Tag.
Kleines Beispiel: An einer Kurve Bundesstraßße xy steht ein Schild: Tempo 70.
Aja, als braver Bundesbürger weiß ich dann, wenn ich Tempo 70 einhalte, komme ich sicher durch die Kurve.
Das stimmt auch, selbst ein ungeübter Fahrer mit einem älteren Modell meistert diese Kurve mit Tempo 70.
Hmm, nur was ist mit neueren Autos, mit geübten Fahren? Die werden sehr bald ausreizen, dass es auch schneller geht.
Da kein Einzelfall verfestigt sich sehr schnell die Erkenntnis, dass, wenn ich die angegebene Geschwindigkeit einhalte, mir nichts passiert!
Welch ein Trugschluß: im Winter, wenn es einmal glatt ist, verunfallt genau oft der, der sich auf die Geschwindigkeitsangaben verläßt, weil er verlernt hat, sich auf die Straßenverhältnisse einzustellen!!!
Trügerische Sicherheit!!

Keine Frage, Dialer-Betroffenen muss geholfen werden, aber ihnen muss auch unmissverständlich klar herübergebracht werden, dass ein Stück Selbstverantwortung auch ihnen obliegt, denn ich habe keinen Bock drauf, dass mein Leben noch mehr reglementiert wird!

excideuil
 
@ excideuil

ich teile Dein Plädoyer für Eigenverantwortung voll und ganz, - aber ich denke, Du hast noch nicht ganz verstanden, worum es hier geht (daher die vielen krummen Beispiele, die die anderen Dir übel nehmen),
- es geht eben um Methoden, durch die einem (subtil oder bracchial) die Möglichkeit eigener Entscheidung genommen wird. Letztlich um nichts anderes.
 
Qoppa schrieb:
... es geht eben um Methoden, durch die einem (subtil oder bracchial) die Möglichkeit eigener Entscheidung genommen wird. Letztlich um nichts anderes.
So, wie hier beschrieben: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=56892#56892
Reducal schrieb:
Bei dieser Gelegenheit kann auf ein Phänomen (und das könnte immer mehr um sich greifen) hingewiesen werden, dass die auf den Rechnern vorhandenen Dateien alleine u. U. den Mindestanforderungen des § 43b TKG entsprechen und bei einer Analyse auch ordentlich funktionieren. Aber - bei Eintritt des Schadens verhielten sich diese Dateien völlig anders, da sie durch bösartige Scripte, die im Nachhinein nicht mehr am Rechner der Betroffenen nachvollziehbar sind, andersartig gesteuert wurden.
...da erübrigt sich die weitere Diskussion um Verantwortung beim Telefonendkunden. Der ist nämlich nicht selten ein Opfer ausgeklügelter Technologien, die darauf angelegt sind bei eben diesem "Kunden" einen Schaden zu erzeugen und die Bereicherungsabsicht des/der Initiatoren zu erfüllen.
 
@ excideuil

Ich schrieb:
Aber sollte es dich trotzdem erwischen, würdest du anstandslos bezahlen, weil du ja selbst schuld bist und kämst dir auch nicht im geringsten abgezockt vor. Na ja, wer´s glaubt...
Waren alles reine Vermutungen, die du ja selbst entrkäftet hast.
Du schriebst:
Freiwillig zahlen würde ich ganz sicher nicht, ob ich mir allerdings abgezockt vorkommen würde, kann ich erst sagen, wenn ein Richter mich zur Zahlung verpflichtet. Und das würde wohl auch von der Urteilsbegründung abhängen!

Gruß wibu
 
Reducal schrieb:
Qoppa schrieb:
... es geht eben um Methoden, durch die einem (subtil oder bracchial) die Möglichkeit eigener Entscheidung genommen wird. Letztlich um nichts anderes.
So, wie hier beschrieben: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=56892#56892
Reducal schrieb:
Bei dieser Gelegenheit kann auf ein Phänomen (und das könnte immer mehr um sich greifen) hingewiesen werden, dass die auf den Rechnern vorhandenen Dateien alleine u. U. den Mindestanforderungen des § 43b TKG entsprechen und bei einer Analyse auch ordentlich funktionieren. Aber - bei Eintritt des Schadens verhielten sich diese Dateien völlig anders, da sie durch bösartige Scripte, die im Nachhinein nicht mehr am Rechner der Betroffenen nachvollziehbar sind, andersartig gesteuert wurden.
...da erübrigt sich die weitere Diskussion um Verantwortung beim Telefonendkunden. Der ist nämlich nicht selten ein Opfer ausgeklügelter Technologien, die darauf angelegt sind bei eben diesem "Kunden" einen Schaden zu erzeugen und die Bereicherungsabsicht des/der Initiatoren zu erfüllen.

Stimmt. Aber leider wird in Deutschland nicht mehr zwischen "Solchen" und "Solchen" unterschieden. Man streitet sich hier lieber um die "Größe" der Schrift im Zustimmungsfenster und vergisst dabei, dass es Dialer mit o.g. Technologien gibt. Lieber vergrault man den Rest der Anbieter ebenfalls ins Ausland.

Jochen
 
Find ich bemerkenswert, wie der gute Jochen hier offen zugibt, daß wenn nicht er selber ,
so doch seine "Mitstreiter" ganz offen auf die betrügerische Auslandsdialertour
setzen. Soviel zu dem Herrn, der hier was von Selbstverantwortung und Mündigkeit faselt.
Entweder hat er oder kann er nicht begreifen, welches kriminelle Potential da schlummert,
dem der Normalverbraucher ohne Regulierung hilflos ausgeliefert wäre.

j.
 
Jochen schrieb:
Die Behörde prüft sehr wohl vor Registrierung. Sie sollten mal in Meschede nachfragen. Viele Dialer werden garnicht erst registriert, wenn dem Registrator was nicht gefällt.

Vermutlich meint Jochen, dass viele Dialer gar nicht erst registriert werden, wenn der Dialer den gesetzlichen Vorgaben nicht entspricht. Alles andere wäre ja Behördenwillkür. Aber ich kann gerne mal in Meschede nachfragen, wie dort gearbeitet wird. Ist nicht weit.

Gruß wibu
 
dvill schrieb:
Die RegTP nimmt Anträge auf Registrierung entgegen, da wird nichts "anerkannt". Die Vorstellung ist völlig unsinnig.
[...]

Die Probleme hat letztendlich der Verbraucher - und auf den kommt es an -, weil sich die Netzbetreiber, allen voran die DTAG, auf die Registrierung und die damit angeblich verbundene Rechtmäßigkeit des Dialers berufen. Dies mag zwar "unsinnig" sein, entspricht aber leider der aktuellen Praxis. Dass die Registrierung in Wahrheit kein Zeichen für die Rechtmäßigkeit darstellt, mögen die Besucher dieses Forums wissen - der Grossteil der dt. Endverbraucher weiß es jedoch nicht.

dvill schrieb:
Weiterer Unsinn.
Wer kommt auf die Idee, einen Telefonanschlussinhaber für Verträge haftbar zu machen, die andere bei Nutzung seines Telefons angeblich schließen?
Dietmar Vill

Der Gesetzgeber; vgl. § 16 TKV.
 
Anonymous schrieb:
Die Behörde prüft sehr wohl vor Registrierung. Sie sollten mal in Meschede nachfragen. Viele Dialer werden garnicht erst registriert, wenn dem Registrator was nicht gefällt.
Die Regtp stellt die Anbieter sehr wohl vor juristische Probleme: Auf Anfragen über Unstimmigkeiten der Verf. 54 kommen keine oder sehr spärliche Antworten. Ich frage mich warum?
In den Rücknahmebescheiden kennt man plötzlich sehr wohl die Probleme.
Stellenweise wurde ganz genau zu diesen Problemen Anfragen gestellt. Diese wurden (aus welchen Gründen auch immer) nicht beantwortet.
Da gibt es noch viel aufzuarbeiten, auch vor dem OVG.
Unsinn bleibt Unsinn, auch wenn er wiederholt wird.

Die Registrierung ist *kein* Qualitätssiegel und die Registrierenden bleiben für ihren Dialer und seine Rechtsgültigkeit voll verantwortlich.

Die Behörde prüft Daten auf Plausibilität und stichprobenhaft möglicherweise einige Eigenschaften, vielleicht bei auffällig gewordenen Registrierern auch etwas mehr, was zu wünschen wäre. Dennoch ist eine erfolgte Registrierung kein Freibrief.

Nach der Verfügung 54 können ohne Schwierigkeiten einwandfreie Dialer erstellt werden. Schwierigkeiten tauchen nur dann auf, wenn die Grenze der Zulässigkeit nach unten mit größtmöglichem Trickreichtum ausgereizt werden soll. Diese Probierstrategie verlangt "eigene Verantwortung - Mündigkeit" von Tricksern.

Fragen, die vor dem OVG aufzuarbeiten sind, müssen wir hier nicht wissen.

Dietmar Vill
 
Anonymous schrieb:
Man streitet sich hier lieber um die "Größe" der Schrift im Zustimmungsfenster und vergisst dabei, dass es Dialer mit o.g. Technologien gibt. Lieber vergrault man den Rest der Anbieter ebenfalls ins Ausland.
Man streitet hier nicht über Schriftgrößen, sondern weist Geschädigte darauf hin, dass es immer noch Dialer gibt, die die Minimalanforderungen bezüglich erforderlicher Schriftgrößen nicht erfüllen. Das ist etwas anderes. Ein Dialer muss schon mit ausreichender Deutlichkeit einige Pflichtangaben bringen, wenn er denn zulässig sein soll. Dialer unterhalb der Minimalanforderungen haben in der Registrierungsdatenbank keinen Platz und sind auf Abruf.

Die Drohung mit der Tarnadresse im Ausland ist selten hohl. Wer hier Regelungen eines fairen Ausgleichs zwischen Verbraucher- und Anbieterinteressen als "Einengung" empfindet und mit einer ausländischen Tarnadresse droht, dokumentiert genau die Geisteshaltung, die das Bild der Branche so fahl erscheinen lässt.

Dietmar Vill
 
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