Ebenso schlechte Erfahrung mit Maxolution..........

Ich wollte mich in einer Single Börse einwählen, die Zugangsdaten stimmten nicht. Ich konnte diese Seite überhaupt nicht benutzen. Maxolution war der Inhaber dieser Seite und ließ durch Anwälte Rechnungen mit Mahngebühren schreiben. Ich versicherte schriftlich und telefonisch, diese Seite nicht benutzt zu haben. Die Mahnungen gingen weiter. Maxolution hat einen Mahnbescheid erhoben, es wurde Einspruch dagegen eingelegt. Jetzt haben Sie ein Urteil in Abwesenheit erwirkt und wollen von mir 1200€ haben. Was kann ich tun?:wall:

Selbst wenn Maxolution noch nicht wegen Betrug aufgefallen ist, so gibt es doch zumindest viele Leute, die sie versuchen abzuzocken.

Ich brauche dringend Hilfe und wäre froh, wenn es eine Gruppe geben könnte, die beweisen, was ihnengeschehen ist und durchsetzen, das solche Geschäfte nicht gehen. Ich freu mich über jede Antwort. :-?
 
AW: Ebenso schlechte Erfahrung mit Maxolution..........

Nein, war ich nicht, so haben es in Abwesenheit gemacht. Ich habe gelesen, das es möglich ist.
 
AW: Ebenso schlechte Erfahrung mit Maxolution..........

Nennt man Versäumnisurteil. Dumm gelaufen. Und warum bist du oder ein
vertretender Anwalt nicht beim Prozess erschienen?
 
AW: Ebenso schlechte Erfahrung mit Maxolution..........

Wenn denn diese Geschichte so stimmt, dann ist eine unheimlich große Menge falsch gemacht worden. Das wäre absolut vermeidbar gewesen. Wenn überhaupt, dann kann das nur ein Anwalt wieder ausbügeln. Aber das wird auch nicht einfach.
 
AW: Ebenso schlechte Erfahrung mit Maxolution..........

Es gibt zwei Möglichkeiten:
1) Deine Geschichte ist ein nettes Märchen um Leute zu verunsichern
2) es ist wie von Antiscammer erwähnt einiges schiefgelaufen.
Du schreibst:
Maxolution hat einen Mahnbescheid erhoben, es wurde Einspruch dagegen eingelegt.
Du hast also keinen rechtzeitigen Widerspruch eingelegt (warum nicht?) sondern erst nach Ablauf der ersten Frist einen Einspruch. Dann hast Du anscheinend innerhalb der vom Gericht zur Klageerwiderung gesetzten Frist nicht reagiert und Dir damit ein Versäumnisurteil (möglicherweise sogar ein zweites Versäumnisurteil wegen der verpatzten Widerrufsfrist) gefangen.
Sorry, schlechter hätte es kaum laufen können. Du brauchst so schnell wie möglich einen Anwaltstermin, wenn überhaupt noch etwas zu retten ist.

Ansonsten als Moral aus der Geschichte:
Es gibt in der Juristerei nix schlimmeres als Fristen zu verpassen. Wenn das auch noch zwei mal passiert sieht es schlecht aus.
 
AW: Ebenso schlechte Erfahrung mit Maxolution..........

Natürlich habe ich einen Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt und zwar rechtzeitig. Hab gedacht, das Thema ist damit beendet. Ich muß mich hier nicht rechtfertigen, für ein Märchen, was ich mir ausgedacht haben soll, das könnte ich auch meiner Tochter erzählen. Ich wollte wissen, was ich tun kann. Ja, einen Anwalt nehmen, gute Idee. Da wär ich jetzt nicht drauf gekommen. Danke für den Tipp. :roll:
 
AW: Ebenso schlechte Erfahrung mit Maxolution..........

Rechtsberatung im Einzelfall dürfen wir hier aber nicht erteilen.

Das wäre in diesem Fall auch äußerst unseriös. Denn, wie gesagt: da wurde etliches falsch gemacht. Ausbügeln kann das - wenn überhaupt - nur ein guter Anwalt. Du musst jetzt halt sehen, dass Du nicht noch mehr Geld versenkst. Es liegt an Dir.
Selbst, wenn wir das hier dürften: die Materie ist so komplex, und das hängt z.T. von Kleinigkeiten ab, ob da irgendwas machbar ist. Das kann nur vor Ort ein Anwalt im Beratungsgespräch machen, unter Einsicht aller Unterlagen. Eine persönliche Beratung ist hier beim besten Willen weder zulässig noch möglich noch sinnvoll.
 
AW: Ebenso schlechte Erfahrung mit Maxolution..........

Natürlich habe ich einen Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt und zwar rechtzeitig. Hab gedacht, das Thema ist damit beendet.
Dann paßt aber was nicht. Wenn das stimmt, müßte von der Gegenseite Klage eingereicht
worden sein und spätestens wenn die Klageschrift vom Gericht eintrifft, geht man zum Anwalt.
Ich muß mich hier nicht rechtfertigen,
Natürlich nicht, aber wer hier etwas schildert, was nicht stimmig ist, muß sich fragende Zweifel
gefallen lassen. Wir müssen uns auch nicht für unsere Fragen rechtfertigen.
Wer will hier etwas von wem?
 
AW: Ebenso schlechte Erfahrung mit Maxolution..........

Ich wollte mich in einer Single Börse einwählen,
die Zugangsdaten stimmten nicht. Ich konnte diese Seite überhaupt nicht benutzen. Maxolution war der Inhaber dieser Seite ...
Die Firma Maxolution ist mir bisher als Hoster aufgefallen.
Deshalb würde mich mal interessieren um welches Portal es sich handeln soll.
 
AW: Ebenso schlechte Erfahrung mit Maxolution..........

Natürlich habe ich einen Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt und zwar rechtzeitig. Hab gedacht, das Thema ist damit beendet.
Was kam dann, eine Abgabenachricht und dann eine Klageschrift? Wann wurde das Urteil eigentlich zugestellt?
Ich wollte wissen, was ich tun kann. Ja, einen Anwalt nehmen, gute Idee. Da wär ich jetzt nicht drauf gekommen. Danke für den Tipp. :roll:
Dich davon abzuhalten weiter selbst rumzuwursteln und Dir zu sagen wann der richtige Zeitpunkt für die Beauftragung eines Anwaltes gekommen ist, halte ich immer noch für einen guten und den einzig richtigen Tipp.
Ein Versäumnisurteil kommt nur dann rechtskräftig zustande, wenn an mindestens zwei Stellen im Verfahrensablauf etwas schiefgegangen ist. Das muss sauber und schnellstens geprüft werden da möglicherweise Fristen laufen. Das bekommst Du alleine und auch mit Unterstützung aus Foren nicht hin, Du brauchst (am besten noch heute) einen Anwaltstermin.
 
AW: Ebenso schlechte Erfahrung mit Maxolution..........

Die Firma Maxolution ist mir bisher als Hoster aufgefallen.
Deshalb würde mich mal interessieren um welches Portal es sich handeln soll.
Als Hoster für was? Maxolution ist Anbieter für viele eigene, vor allem Erotiksites (z. B. rotlichtkartei.com) und erlaubt auch Subanbietern die Infrastruktur zu nutzen. Abgerechnet wird über die niederländische Digitalpayment B.V. und Qlay, die Zahlungs-"software" (Bankschnittstelle) eines Fremdunternehmen aus D. Geworben wird gern mit unerlaubtem Spam, siehe > HIER <.
 
AW: Ebenso schlechte Erfahrung mit Maxolution..........

Diese Seite Rotlichtkartei hat mich neugierig gemacht. Dort wird massig mit "gratis" und "kostenlos" geworben. Die Registrierung beinhaltet lediglich den Hinweis auf die Geschäftsbedingungen, die sehr umfangreich sind.
Also habe ich mich mal angemeldet. Nur leider kann man keinerlei Informationen gegen den Bluthochdruck erhalten, ohne "Premium-Mitglied" zu sein - um die Seite zu nutzen, ist es erforderlich, ein up-grade des Profils zu machen und nun würden Kosten entstehen, die zuvor nicht erklärt wurden. Um das Verwirrspiel komplett zu machen, wird anscheinend alles über virtuelle Coins abgewickelt. Mein Fazit: Kündigung über das Supportformular! :rolleyes:
 
AW: Ebenso schlechte Erfahrung mit Maxolution..........

Mein Fazit: Kündigung über das Supportformular! :rolleyes:
Und so sah die Bestätigung aus:
Maxolution schrieb:
Hallo Redu,

Dein Account auf rotlichtkartei.com wurde auf Deinen Wunsch hin deaktiviert.

Du kannst Dich ab jetzt nicht mehr in Deinen Account einloggen. Evtl. vorhandene
Premiummitgliedschaften wurden ausserdem gekündigt. Sollte dies der Fall sein,
erhälst Du hierfür eine seperate Kündigungsbestätigung.

Falls Du Deinen Account zu einem späteren Zeitpunkt reaktiveren möchtest, so kannst
Du dieses bei unserem Kundensupport beantragen.
Blöd nur, dass ich nach der Anmeldung nun ein erhöhtes Spamaufkommen bei der gewählten eMailadresse registriere.
 
Maxoultion?

Hallo,

auf der Suche nach Betroffenenen der Firma maxolution, bin ich auf diesen Thread gestoßen - da er der "aktuelleste" ist, wollte ich einfach mal hier posten mit der Hoffnung um eine seriöse Antwort:

Die meisten Fälle handeln hier von zu unrecht abgebuchten Beträgen.
Ich bräuchte jetzt mal ne aktuelle Aussage zum momentanen rechtlichen/technischen Stand.

Angenommen man hat so ein Testabo auf der maxolution Seite cam4flat abgeschlossen für 3,99 € und 3 Tage. Hat aber nicht gesehen, dass man das "Abo" kündigen muss. Abrechner ist digitalpayment!

Die 3,99 wurden auch abgebucht.
Ich habe aber das Konto nicht gekündigt und die sagen natürlich sie haben meine IP und Zeitstempel.

Das Problem ist, dass ich die Mahnungsmails nicht bekommen habe, da es diese Emailadresse, auf die diese Mails angeblich gekommen sind, nicht mehr gibt.

Jetzt kam Post von Anwälten aus München ich soll 102,- bezahlen für die Monatsgebühr und die Anwaltsgebühren.

Kann mir jemand ernsthaft sagen, ob ich da nun zahlen soll oder ob da widerrechtlich ein Vertrag zu Stande gekommen ist und ich es auch einfach drauf ankommen lassen soll, dass nichts kommt nach dem widersprochenen Mahnbescheid am Ende.

Das Problem in dem Fall, ich habe ein Testabo abgeschlossen, dass ich aber nicht gekündigt habe, weil ich das überlesen habe und ich habe die entsprechenden Mails, in denen darauf hingewiesen wird nicht mehr erhalten, da das auf eine alte Geschäftsemail ging und ich diese nicht mehr habe!

Wer kann mir hier einen vernünftigen Rat geben?

Zahlen und wenn zahlen ist das dann erledigt oder besteht das "Abo" weiter und ich muss weiter zahlen? Angeblich würde laut AGB der "Vertrag" fristlos gekündigt, wenn Mahnungen etc geschrieben werden.

Oder zum Anwalt gehen und auf den unlauter zu Stande gekommenen Vertrag hinweisen?
 
AW: Maxoultion?

wollte ich einfach mal hier posten mit der Hoffnung um eine seriöse Antwort:
..
Wer kann mir hier einen vernünftigen Rat geben?
hier gibt es nur seriöse und vernünftige Ratschläge...

1) Die einfache Version
Internetfallen: Rechnung, Mahnung, Mahnbescheid, Inkassobrief - Computerbetrug.de und Dialerschutz.de

2) für die, die mehr wissen wollen
http://forum.computerbetrug.de/info...ne-abos-vertragsfallen-versteckte-kosten.html

3) Für Lesefaule
YouTube - Broadcast Yourself.

5) Über den Sinn bzw Unsinn von Brieffreundschaften
http://forum.computerbetrug.de/info...t-wie-reagieren-auf-rechnung-und-mahnung.html

5) Thread lesen

6)
Auf konkrete Einzelfallfragen zum rechtlichen Vorgehen darf und wird
hier keine Antwort gegeben werden (Rechtsdienstleistungsgesetz).
Wenn die Lektüre der hier
allgemein gehaltenen Überlegungen , bzw. die Überlegungen zu angeblich abgeschlossenen Internet-Verträgen nicht ausreicht, wird geraten, konkrete rechtliche Hilfe bei zugelassenen Beratungsstellen zu suchen, z.B. bei Anwälten oder Verbraucherzentralen.
 
AW: Ebenso schlechte Erfahrung mit Maxolution..........

Danke - hilft mir nicht viel, weil es da meistens um die Tatsache geht das zu unrecht was abgerechnet wurde...

Was ist, wenn man sich angemeldet hat tatsächlich ...

Die IP Adresse wird doch gar nicht so lange gespeichert!
Das ist jetzt schon 2 Monate her.

Den ersten Betrag von 3,99 wurde ja auch bezahlt. Aber der höhere Betrag, der nicht, weil ich das ja nie erhalten habe (alte Emailadresse).

Wenn man dort anruft, dann kommt ja gleich die Info, ja wenn sie es nicht waren, dann geben wir das an die Polizei... wie erfolgreich sind solche Aktionen, wenn wie gesagt die Speicherung im Moment ja nur kurze Zeit dauert....und wird dann auch zu der IP eine Adresse ausgegeben, wenn man nix zahlt?
 
Zurück
Oben