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Deutschland das Paradies der AbmahnanwälteWer im großen Stil gebrauchte Artikel über das Internet-Auktionshaus eBay verkauft, muss mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin (Az: 103 O 75/06 vom 5. September 2006), das eine Frau aus dem Raum Heilbronn zu Anwalts- und Gerichtskosten in vierstelliger Höhe verurteilt hat. Wie die Freiburger Anwältin der Frau heute mitteilte, hat ein Berliner Rechtsanwalt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen ihre Mandantin durchgesetzt, weil sie im März insgesamt 93 Artikel über eBay verkauft hatte, darunter gebrauchte Kleider ihrer vier Kinder und Haushaltsgegenstände. Sie muss nun die Kosten des Abmahnverfahrens tragen.