Ebay Geld gezahlt, Ware nie angekommen, nächste Schritte?

Plattenputzer schrieb:
....soll ich die Kontodaten noch mal übermitteln...
MEn ja! Du hast ja eh nichts zu verlieren, da Du die Daten bereits einmal mitgeteilt hattest. Den Insolvenzverwalter kannst Du in zwei Wochen, nach Ablauf einer letzten Frist, immer noch kontaktieren. Blos die Anzeige, befürchte ich, bringt dem Verdächtigen lediglich Probleme aber Dir nicht Dein Geld zurück.
 
Plattenputzer schrieb:
Laut Polizeibeamten kann die Staatsanwaltschaft die ermittelten Adressdaten eines Kontobesitzers auch ohne anwaltliche Akteneinsicht herausrücken, wenn sie zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche vom Anzeigeerstatter benötigt werden.
Das mit der anwaltschaftlichen Akteneinsicht ist Quatsch - das kann ein Anwalt machen, der Ansicht in die Gerichtsakten haben möchte. Die Banken teilen Bestandsdaten den ermittlenden Behörden nahezu immer mit, da allein wegen eines eingesetzten Ermittlungsverfahrens, das berechtigte Interesse zur Aufklärung einer Straftat höherwertig ist, als der Schutz von Kundendaten. Bei bestimmten Konstellationen erteilen die Banken die Auskünfte bereits der Polizei, manchmal braucht es ein ordentliches Ersuchen einer Staatsanwaltschaft und, wenn alle Stricke reißen, gibt es die Auskunft eben auf einen richterlichen Beschluss hin. Für die staatlichen Mühlen ist das alles kein Problem.
 
@ insider
Dass die Ermittlungsbehörden mit Leichtigkeit an die Daten der Bank kommen, ist klar.
Nur wie der Anzeigenerstatter an die ermittelten Daten kommt, war unklar.

@ teleton
Ich habe inzwischen die Telephonnummer und Adresse des Anwaltsbüros ermittelt.
(Verkäufer nannte mir nur den Namen).
Ergebnis einens Anrufes dort:
Insolvenzverfahren wurde gegen den Ehegatten des Verkäufers eröffnet.
Weitere Auskünfte am Telephon nicht möglich.
Ehegatte? Sippenhaft? Ausrede?
Was nun?
 
Die Neuigkeit ist, dass es keine Neuigkeiten gibt.
Ich habe dem Verkäufer vor etwa zwei Wochen noch mal meine Bankdaten übermittelt und eine letzte Frist bis zum 5.11 gesetzt, auch Rückzahlung in Raten angeboten, war also außerordentlich freundlich.
Reaktion: Null.
Ebay hat sich wegen Käuferschutz auch nicht wieder gemeldet.
Nun sitz ich da mit meinem Zorn und überlege ob ich mit dem Insolvenzverwalter in Kontakt treten soll oder lieber gleich Anzeige erstatten; Bringt mir zwar mein Geld nicht unbedingt zurück, schreckt aber den Verkäufer vielleicht doch noch auf. Vielleicht.....
Mit Insolvenzverwaltern habe ich überhaupt keine Erfahrungen, weiß also nicht mal, ob ich meine Forderung jetzt ihm mitteilen muß und was dann passieren könnte.
D.
 
Plattenputzer schrieb:
... überlege ob ich mit dem Insolvenzverwalter in Kontakt treten soll oder lieber gleich Anzeige erstatten...
Ich würde den Verwalter schon mal anrufen und fragen, wie´s steht. Die Anzeige bringt dem Beschuldigten zwar (zeitverzögert) etwas Ärger, ansonsten für Dich aber keinen Erfolg. Mach´ doch beides, kaputter wird die Sache davon nicht. Du könntest dem anderen dann sogar noch ein "freundliches" Schreiben nachsenden, in dem Du ihn darauf aufmerksam machst, dass Du unter dem AZ ... bei der Behörde ... Anzeige erstattet hast. Nun solltest Du normaler Weise einen Strafantrag stellen - damit könntest Du dann auch noch feilschen - teile dem anderen mit, dass Du Dir überlegst, den gestellten Strafantrag binnen drei Monaten wieder zurück zu ziehen, falls er doch noch erfüllt oder das Geld zurück schickt. Vielleicht weiß der, was das bedeutet und lenkt dann doch noch ein.
 
ebay Käuferschutz

Moin!

Wenn du einen Käuferschutz Antrag bei ebay stellst, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein (Details bitte selbst nachlesen). Sollte von ebay keine Antwort kommen - nachhaken.

Der ebay Käuferschutz ersetzt Dir Deinen Verlust, abzüglich 25,- €, es sei denn Du hast eine ebay Karte. Die Forderung mußt Du bei dieser Vorgehensweise ebay überlassen....mein ich...

Mbmn der beste Weg, wenn es möglich ist. Die 25 € sind in diesem Fall ein preiswertes Lehrgeld.
Btw. Treuhandkonto hätte ca. 4-6 € gekostet.
Ich hatte auch gerade einen (leicht) zweifelhaften Verkäufer und da ich auch einmal unvorsichtig war.... :bigcry: :wall: :wall: , wollte ich das über Treuhand abwickeln. Er hat es mir dann auf Vertrauensbasis - ohne Vorkasse - per Einschreiben geschickt. Nach Funktionprüfung (Ram) habe ich das Geld am gleichen Tag überwiesen. Dazu noch einen screenshot an den Vk.

Gruß

Stan
 
Ich werde am Wochenende mal mit allen Unterlagen zu Polizei gehen.
Dort werde ich mir auch die Sache mit dem Strafantrag genau erklären lassen, die ist mir noch etwas unklar.
Ich habe beschlossen, Anzeige zu erstatten. Zwar will ich niemanden unnötig in Schwiergigkeiten bringen, aber der Verkäufer belügt mich
(Paket angeblich schon verschickt, später dann Behauptung insolvent zu sein, obwohl der Ehegatte insolvent ist, dann "bitte Kontodaten nochmal mitteilen" ....)
und das finde ich gar nicht nett. Das scheint mir Methode zu sein und erhöht meine Lust mit dem großen Hammer draufzuhauen.

Was den Käuferschutz betrifft:
Laut Ebay steht es mir frei, zusätzlich zivil- und strafrechtliche Schritte einzuleiten. Trotzdem werde ich mit dem gerichtlichen Mahnbescheid erstmal warten, bis Ebay meinen Käuferschutzantrag entschieden hat.
 
Antrag auf Käuferschutz

N' Abend!

So sieht das Schreiben aus, das von e. geschickt wird, wenn ein Käuferschutzantrag gestellt wurde:

Den entscheidenden Teil habe ich hervorgehoben.

-------------schnipp---------schnapp--------------------------------------------------------------------------


Sehr geehrte/r ............... ,

wir haben Ihren Kaeuferschutzantrag zur eBay-Artikelnummer ..................
mit dem

Aktenzeichen ............ ueberprueft und festgestellt, dass die
Voraussetzungen

fuer die Inanspruchnahme des Kaeuferschutzes grundsätzlich erfuellt
sind, so

dass wir die Kaeuferschutzsumme an Sie auszahlen koennen.

Fuer die abschliessende Bearbeitung Ihres Antrages auf Kaeuferschutz

benoetigen wir noch Ihre Unterschrift am Ende dieser E-Mail unter der

Abtretungserklärung sowie eine Kopie des originalen Kontoauszuges
bezueglich

der an den Verkaeufer erfolgten Zahlung. Sollten Sie den Kaufpreis per

Nachnahme beglichen haben, genuegt die Kopie eines Nachweises hierueber.


Wir moechten Sie nun bitten, diese E-Mail auszudrucken, zu
unterschreiben

und mit der Kopie des originalen Kontoauszuges bzw. des entsprechenden

Zahlungsnachweises per Fax + 49 (0)30- 6908 8225 oder per Post an uns
zu

senden.

Unsere Anschrift lautet:

eBay International AG
Fraud Protection Program
Postfach 239
14526 Stahnsdorf

Bitte beachten Sie, dass der Betrag erst ueberwiesen werden kann, wenn
wir

dieses Schreiben und den Zahlungsnachweis erhalten haben.

Mit dem Zusenden der unterschriebenen E-Mail bestaetigen Sie (als

eBay-Mitglied), dass Sie die Aktuellen AGB von eBay akzeptieren. Die AGB

koennen sie unter http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html

nachlesen.

Abtretungserklärung:

Mit Erhalt der oben genannten Käuferschutzsumme trete ich in gleicher
Höhe

alle mir zustehenden Rechte aus meinem Vertrag mit dem Verkäufer des

Artikels mit der eBay-Artikelnummer ................ an die eBay International
AG ab.



------------------------------------------------------
Ort, Datum Unterschrift



------------schnapp-----------schnipp-----------------------------------------------------------------------


Gruß

Stan
 
"trete ich in gleicher Höhe ..... ab"
Ist ja nur fair. Sonst würde ich ja, falls der Verkäufer doch noch rücküberweist doppelt kassiert haben. Nur dumm das in diesem Fall der Betrag mit 271 Euro höher ist, als die Käuferschutzauszahlung.
Ich vermute, das anzustrebende zivilrechtliche Verfahren müsste sich dann nur noch um die Restsumme drehen, oder der Verkäufer hat eben irgendwann zwei Klagen am Hals, eine von Ebay über die abgetretene Summe und eine von mir über die Restsumme.
Oder denke ich da gerade falsch?
 
trete ich alle mir zustehenden Rechte aus meinem Vertrag mit dem Verkäufer des
Artikels mit der eBay-Artikelnummer ................ an die eBay International
AG ab.
Damit dürftest du auch den Klageweg nicht mehr beschreiten, da du keinen Vertrag mehr mit dem Verkäufer hast. Die sind damit an E-Bay übergegangen, würde ich als Rechtslaie sagen. (tu i ch aber nicht ;) ) da mir unklar ist, ob für die Restsumme Rechte erhalten bleiben.... Da wäre es sicher besser, einen RA deines Vertrauens zu befragen.
 
Stimmt, auf den zweiten Blick seh ich jetzt auch dass die Formulierung etwas Gummiartiges an sich hat.
Zusätzlich schleicht sich bei mir der Gedanke ein:
271 - 175 von Ebay = 96 Euro Schaden. Selbst wenn ich könnte, tue ich mir wegen 96 Euro den nervigen Klageweg an?
Andererseits ist das immer noch viel Geld für mich.
 
@ BenTiggerMod

ist zwar ein alter Thread, aber du kannst
nicht Dinge aus dem Zusammenhang reissen.

Mit Erhalt der oben genannten Käuferschutzsumme trete

-------------- ich in gleicher Höhe !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

alle mir zustehenden Rechte aus meinem Vertrag mit dem Verkäufer des

Artikels mit der eBay-Artikelnummer ................ an die eBay International
AG ab.


hast mich ganz schön ins grübeln gebracht.
Mußte gestern nämlich auch sowas schreiben und da die [ edit] von EBay zu blöde war mir eine Erklärung zu geben was für eine Ab.Erklärung die haben will fanf ich euch, google sei dank.

aus rechtlichen Gründen editiert modaction
 
Die Erklärung bekommt man zugeschickt, wenn der Ebay-Käuferschutz erfolgreich von Ebay angenommen wurde - also zuerst beantragen, wenn noch nicht erfolgt.
 
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