jupp11
Sehr aktiv
DSGVO: EuGH schiebt systematischen Auskunftsmissbräuchen Riegel vor
Wer Auskunftsansprüche nur nutzt, um später künstlich Schadenersatzforderungen zu konstruieren, geht künftig leer aus. Das hat der EuGH jetzt entschieden.
Kommt mir so bekannt vor. Abmahnmasche mit Mißbrauch von Vorgaben im WWW.Das Recht auf Auskunft über die eigenen personenbezogenen Daten gehört zu den schärfsten Schwertern der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Doch wer dieses Instrument zweckentfremdet, um daraus ein Geschäftsmodell zu machen, stößt nun an juristische Grenzen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag in einem wegweisenden Urteil klargestellt, dass Auskunftsanträge eindeutig als rechtsmissbräuchlich eingestuft werden können. Voraussetzung ist, dass sie allein mit der Absicht gestellt werden, später Schadenersatzansprüche zu provozieren.