DSGVO: EuGH schiebt systematischen Auskunftsmissbräuchen Riegel vor

jupp11

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Das Recht auf Auskunft über die eigenen personenbezogenen Daten gehört zu den schärfsten Schwertern der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Doch wer dieses Instrument zweckentfremdet, um daraus ein Geschäftsmodell zu machen, stößt nun an juristische Grenzen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag in einem wegweisenden Urteil klargestellt, dass Auskunftsanträge eindeutig als rechtsmissbräuchlich eingestuft werden können. Voraussetzung ist, dass sie allein mit der Absicht gestellt werden, später Schadenersatzansprüche zu provozieren.
Kommt mir so bekannt vor. Abmahnmasche mit Mißbrauch von Vorgaben im WWW.
 
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