Drohende Klage wegen Trafficverursachung

KatzenHai schrieb:
...woher der Hoster auch immer diese "Rechtsansicht" nimmt ...
Hast ja Recht, war nur so´n Gedankengang von mir. Es scheint nicht unüblich zu sein, irgendwelches Geplänkel zu schreiben, nur um beim Empfänger eine gewisse eigene Autorität erzeugen zu wollen.
 
Reducal schrieb:
Es scheint nicht unüblich zu sein, irgendwelches Geplänkel zu schreiben, nur um beim Empfänger eine gewisse eigene Autorität erzeugen zu wollen.
Jau, ist wie bei meinem Grundschullehrer - der kam auch nach der Pause immer in die Klasse und sagte "Ok, Jungs, ich hab's genau gesehen. Wer jetzt beichtet, kommmt günstig weg. Wer nicht beichtet, aber dabei war, sitzt eine Stunde nach."

Mann, haben wir gebeichtet ...

und das System funktioniert bei Erwachsenen auch ...
 
KatzenHai schrieb:
Äh, Moment, Reducal,

hier werden zivilrechtliche Schadensersatzansprüche behauptet - warum sollte da Stillschweigen beansprucht werden können?
Ich kenne da so einen (...)Anwalt, der schreibt immer was von Urheberrecht in seine Schriftsätze um den Empfänger daran zu hindern, die teilweise hanebüchenen Forderungen zu veröffentlichen.
 
Heiko schrieb:
Ich kenne da so einen (...)Anwalt, der schreibt immer was von Urheberrecht in seine Schriftsätze um den Empfänger daran zu hindern, die teilweise hanebüchenen Forderungen zu veröffentlichen.
Na Spitze, und der meint tatsächlich, ich dürfte z.B. bei negativer Feststellungsklage das Schreiben nicht verwerten?

Was für ein Unsinn!

la la la lasst euch nicht vera...., vor allem nicht mit Sch ... !
 
KatzenHai schrieb:
Heiko schrieb:
Ich kenne da so einen (...)Anwalt, der schreibt immer was von Urheberrecht in seine Schriftsätze um den Empfänger daran zu hindern, die teilweise hanebüchenen Forderungen zu veröffentlichen.
Na Spitze, und der meint tatsächlich, ich dürfte z.B. bei negativer Feststellungsklage das Schreiben nicht verwerten?
Magst mal ne Kopie haben? ;-)
 
Druide schrieb:
Wie würde es denn zu werten sein, wenn es sich dabei um einen Deeplink handeln würde ? Könnte da eine Forderung begründet werden ?
Zwar bezeichnet man (Quer-)Verweise auf andere Sites, die nicht auf die Hauptseite einer fremden Website führen, oft als Deeplink, aber dem Browser ist Adresse letztlich Wurst. Wer erreichen will, dass man immer über die Startseite einsteigt, z. B. wegen einer besonderen Navigation, Frames usw., der kann seine Seiten ja entsprechend präparieren. Wer das unterläßt, der stellt m. E. jede HTML-Seite praktisch separat auf den Markt. Da kann man sie dann bestaunen und muss annehmen, dass dies gewollt ist. Entspricht ja zudem durchaus den Regeln des Web.

Wer nicht möchte, dass seine Seiten verlinkt werden, nimmt die besser vom Netz oder sichert den Zugang zu den Informationen auf üblichem Weg.

M. Boettcher
 
Der direkte Link auf das BGH Urteil (Pressestelle)

BGH-Urteil Deeplinks
Nach Ansicht der BGH-Richter gilt für das Setzen von Links:
Ein Berechtigter, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne technische Schutzmaßnahmen im Internet öffentlich zugänglich mache, ermögliche dadurch bereits selbst die Nutzungen, die ein Abrufender vornehmen könne. Es sei seine Entscheidung, ob er das Werk trotz der Möglichkeit, daß nach dem Abruf auch rechtswidrige Nutzungen vorgenommen würden, weiter zum Abruf bereithalte. Auch ohne Hyperlink könne ein Nutzer unmittelbar auf eine im Internet öffentlich zugängliche Datei zugreifen, wenn ihm deren URL (Uniform Resource Locator), die Bezeichnung ihres Fundorts im World Wide Web, genannt werde. Ein Hyperlink verbinde mit einem solchen Hinweis auf die Datei, zu der die Verknüpfung gesetzt werde, lediglich eine technische Erleichterung für ihren Abruf. Er ersetze die sonst vorzunehmende Eingabe der URL im Adreßfeld des Webbrowsers und das Betätigen der Eingabetaste.

der Urteilstext:
Urteil BGH

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