Dreiste Dialer-Abzocke auf Suchmaschine.de

So etwas kann auch helfen. Der Begriff könnte ein geschütztes Warenzeichen sein.

Neben dem MWD-Gesetz gibt es auch noch den Kodex des Gewerbes mit Bestimmungen wie

http://forum.webmart.de/wmmsg.cfm?&id=1464360&t=1629557&m=8375407#8375407

Insgesamt braucht die RegTP möglichst viele Beschwerden über diese Seiten, die Dialer ohne Zustimmung des Opfers automatisch herunterladen, damit sie die beworbenen Mehrbetrugsnummern sperren lassen kann.

Dietmar Vill
 
dvill schrieb:
Nach dem MWD-Gesetz ist bereits der Bezug des Anwählprogramms zustimmungspflichtig, und zwar in Kenntnis der Kostenpflichtigkeit des Dienstes, zu dem der Dialer verbinden soll.

Die RegTP-DB ist voll mit Dialern, die ungeprüft aufgenommen wurden und den Test der Minimalbedingungen nicht bestehen werden. Die zahlreichen Beschwerden zur Veranlassung der Prüfung sind unterwegs.

Es dauert halt, sowohl rein als auch raus, aber durch einige SQL-Befehle wird die Bereinigung einfach machbar sein. Die "Ja, weiter"-Dialer werden sicherlich dort nicht überwintern.

Dietmar Vill

Es gibt mehrere "Auslegungen" über die "explizite Zustimmung".

Das Gesetz sagt: "Nichts"
http://www.bmwi.de/Redaktion/Inhalt...190er-nr-fassung-verkuendung,property=pdf.pdf

Die Regulierung der RegTp sagt: "Eingabe einer Zeichenfolge" (Eingabegerät bei Windows ist z.B. die Maus)
http://www.regtp.de/imperia/md/content/mwdgesetz/vfg37.pdf

Herr Kurth ( Präsident der RegTp ) sagt vor der Presse: "Dies kann z. B. das Eintippen eines Wortes statt eines einfachen Klicks sein oder die Antworten im Zustimmungsdialog sind so gestaltet, dass der nicht voreingestellte Button angeklickt werden muss."
http://www.regtp.de/aktuelles/pm/02826/index.html

Eine Erläuterung der RegTp (wer auch immer es erläutert hat) sagt in etwa: "Doch kein Mausklick, Zeichenfolge muss sein"
http://www.regtp.de/imperia/md/content/mwdgesetz/vfg37_erlaeuterung.pdf

Herr Kurth (siehe oben) spricht ständig von "Zustimmungsschalter" und "Buttons"
http://www.regtp.de/imperia/md/content/aktuelles/sprechzettel_mwdgesetz.pdf
 
AmiRage schrieb:
tonnos-berlin schrieb:
PS. Etwa 30% in der Datenbank sichtbar.......
Das wären dann aber hochgerechnet schon über 1.25 Millionen Dialer für die eine Rufnummer?!

Das ist richtig. Plus die etwa 1600 anderen Rufnummern. Und bei Änderungen am Dialer (etwa 14tägig) neue Registrierung mit allen Dialern. Und für jeden Dialer bekommen wir einen postalischen Bescheid.

Tonno
 
Anonymous schrieb:
Dazu gleich ein Anekdötchen: die Freundin aus Nürnberch, Ihr wisst schon, der ich den T-Online Anschluss vertickt hatte, hat sich nämlich ein Laptop beim Tchibo gekauft. Mit der neu installierten T-Online-Software ist sie lediglich einmal online gegangen, um sich ordnungsgemäß anzumelden - bums, da war er dieser Wurm!
Haha :-( ist mir auch vorgestern bei einem Kunden passiert (aber meine Schuld, hätte den Patch halt vorher aufspielen müssen)
Anonymous schrieb:
Der Rechner fuhr automatisch nach einer Minute runter und ward nimmer zu reparieren...
*lol* spricht für den Sachverstand.
Da mit einer Recovery-CD eine Kiste total geplättet wird, geht es wenn richtig angewandt.


Wg: "Eigentlich sollte es zu den Grundregeln gehören niemals als Admin überrhaupt am Computer irgendwas zu tun, außer eben administrative Aufgaben."

anna schrieb:
... jetzt erzähle dass doch bitte mal einer dem Neuanwender, der gerade eine bestens periphierte Kiste beim Saturn oder Aldi gekauft hat und....
Muss man nicht auf Neuanwender beschränken, die wären ja oft noch leichter formbar :D Neunmalkluge und/oder Ex-Win9x-DAUs ("habe ich bisher nie gebraucht") sind da viel schlimmer
 
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