Die Telekom hat immer Recht

@ueberrascht

es ist in diesem Forum nicht üblich, mit nicht überprüfbaren Pauschalaussagen zu
hantieren . Hier wird großer Wert auf Nachvollziehbarkeit gelegt. Siehe Rechtsforum.
Von dieser Praxis werden wir nicht abweichen.

Daher bitte konkrete Fälle und Urteile.

tf
 
Re: Links und AZ

ueberrascht schrieb:
Geh doch lieber auf den Fall ein, vielleicht lerne ich ja was zum Thema?!!

Wenn Du willst, dass jemand auf Deinen Fall eingeht, dann solltest Du selbst Deinem tollen Rat folgen. Wie kann man auf Basis so wager Infos etwas fundiertes schreiben? Und Angriffe auf geschaetzte Forenmitglieder machen sicherlich nicht beliebter.

Dass die T-Com Rechnungsposten nicht aufsummieren kann, halte ich fuer extrem unwahrscheinlich, bei aller Kundenunfreundlichkeit, die ich selbst erfahren habe. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren, eine eingescannte (anonymisierte) Rechnung wuerde Wunder wirken. Warum hast Du dann ueberhaupt bezahlt? Ich wuerde die Zahlung erst einmal verweigern, bzw solche Rechnungen einfach von der naechten Rechnung einbehalten (Aufrechnung). Dann ist es an der Telekom, die Rechtmaessigkeit zu zeigen.

Die von A. John zitierten Links listen uebrigens alle Faelle von fehlerhaftem Angaben der Gespraeche (Doppelabrechnungen, falsche Dauer...) auf, und keine falsche Addition...
:gruebel: :gruebel: Ist IMHO doch ein wichtiger Unterschied.

Gr,
TSCN
 
Juristischer Unsinn

Ja Ja,

lieber Katzehai.
Juristischer Unsinn, das habe ich auch gedacht bis zur Gerichtsverhandlung.
Die Telekom kann auf ihrer Rechnung, nehmen wir zb. Juli 2001 zb. 2 einzelgelistete Gespräche des Verbindungsnetznetzbetreibers MCI Worldcom (call by Call-Anbieter) zu je 2,5 DM und 3,5 DM zusammenaddieren und es kommt dann als Summe auf dem Übersichtsblatt der Rechnung bei der Rubrik Mci Worldcom zb. 115 DM raus.

Das geht!! Der grund ist dass die Telekom sagt, sie liste nur die Daten auf die ihr von MCI worldcom gemeldet werden und nicht die. die von dem Anschluss, der ja der telekom gehört, tatsächlich geführt wurden.

Und so kann der Call by Call Anbieter MCI Worldcom 2 Einzelgespräche melden und eine Summe dieser Einzelgespräche und beide haben nichts (siehe oben) miteinander zu tun. dann sagt die Telekom die Gesamtsumme (DM 115) hätte sie überwiesen an MCI und nicht die Summe der Einzelgespräche (DM 2,5 und 3,5=DM 6).

Deswegen hätte sie das Geld nicht mehr und man könnte es deswegen auch nicht mehr bei ihr einklagen.

So liebe Spezialisten, das wars und wers nicht glaubt oder versteht, für den habe ich Verständnis den mir gehts genauso.
 
solange du keine nachvollziehbaren Fakts lieferst, kannst du schreiben, was du willst,
das erhöht die Glaubwürdigkeit nicht im mindesten ,

tf

Thread verschoben , da es offensichtlich nicht um (Mehrwert)Dialer geht
 
ueberrascht schrieb:
Der Telekom Anwalt sagte mir unverblümt, er werde, falls ich die Klage nicht zurücknehme auch ein sogenanntes Streitgespräch mit den Rechtsanwälte der Call by Call Anbieter einfordern um zu klären wie sie die Überweisung der Rechnungsgebühren beurteilen würden. Auch hier müsste die Kosten der Unterlegene zahlen.
?????? Woher auch immer diese Auffassung resultiert ......
 
OK, im Prinzip ist es durchaus denkbar, dass in so einem Fall der eigentliche Anspruch gegen MCI Telecom geltend gemacht werden muesste, weil T-Com nur durchreicht.
Was durch die lange Zeit vermutlich zu spaet waere. Hoert sich so an, als solltest Du Dich mit einem guten Anwalt in Verbindung setzen, der sich mit der Thematik auskennt, zumindest wenn es Dir das wert ist, evt bestehende Ansprueche noch geltend zu machen. Wer hat Dich bis jetzt vertreten? Wie weit ist das Verfahren? Um wieviel Geld geht es?
 
Urteil

Es wird kein Urteil geben, weil ich die Klage zurücknehmen werde.

Ohne teuren topspezialisten besteht null Chance den prozess zu gewinnen, mit teurem Topspezialisten ist die Chance, nach dem was ich gelernt habe, auch sehr gering.

Alleine die Gutachten, die der Verlierer bezahlen muss, würden je mindestens 1000 Euro kosten. Erstes Gutachten, dann gegengutachten und dann Stichgutachten. Dann Streitgespräch mit den Anwälten den betroffenen Call by Call Anbietern wegen dem überwiesenen? oder nicht erhaltenem? Geld oder was auch immer, der Telekomanwalt hat bereits erkennen lassen, was das Prozessrecht alles hergibt.

Vielleicht meldet sich ja irgendwann einer auf mein Posting der ähnliches erlebt hat, dann habt ihr zumindest das Gefühl, dass sowas möglich sein könnte!!
 
Re: Juristischer Unsinn

ueberrascht schrieb:
Die Telekom kann auf ihrer Rechnung, nehmen wir zb. Juli 2001 zb. 2 einzelgelistete Gespräche des Verbindungsnetznetzbetreibers MCI Worldcom (call by Call-Anbieter) zu je 2,5 DM und 3,5 DM zusammenaddieren und es kommt dann als Summe auf dem Übersichtsblatt der Rechnung bei der Rubrik Mci Worldcom zb. 115 DM raus.

Das geht!! Der grund ist dass die Telekom sagt, sie liste nur die Daten auf die ihr von MCI worldcom gemeldet werden und nicht die. die von dem Anschluss, der ja der telekom gehört, tatsächlich geführt wurden.

Und so kann der Call by Call Anbieter MCI Worldcom 2 Einzelgespräche melden und eine Summe dieser Einzelgespräche und beide haben nichts (siehe oben) miteinander zu tun. dann sagt die Telekom die Gesamtsumme (DM 115) hätte sie überwiesen an MCI und nicht die Summe der Einzelgespräche (DM 2,5 und 3,5=DM 6).
Ok, das klingt schon anders.

Wobei die einzelnen Beträge in sich (innerhalb der Rechnung) schlüssig sein müssen, irgendwo muss also noch eine weitere Forderung von 105 DM auftauchen.
 
Re: Urteil

ueberrascht schrieb:
Es wird kein Urteil geben, weil ich die Klage zurücknehmen werde.

Deine Entscheidung.

Ohne teuren topspezialisten besteht null Chance den prozess zu gewinnen, mit teurem Topspezialisten ist die Chance, nach dem was ich gelernt habe, auch sehr gering.

Die Gegenseite hat doch auch keinen.
Wenn die Sache hier schlecht aussieht liegts daran dass Du anscheinend den Falschen verklagt hast. DTAG ist für die anderen Anbieter nur als Inkassoinstitut tätig (und das auch nur widerwillig).


Alleine die Gutachten, die der Verlierer bezahlen muss, würden je mindestens 1000 Euro kosten. Erstes Gutachten, dann gegengutachten und dann Stichgutachten. Dann Streitgespräch mit den Anwälten den betroffenen Call by Call Anbietern wegen dem überwiesenen? oder nicht erhaltenem? Geld oder was auch immer, der Telekomanwalt hat bereits erkennen lassen, was das Prozessrecht alles hergibt.

Das mit den Gutachten ist Stuss die sind nicht erforderlich (es sei denn es gibt noch weitere Details die Du bisher nicht mitgeteilt hast). Ausserdem warum 3 Stück, kaum ein Amtsrichter wird sich die Mühe machen dem ersten Gutachten nicht zu glauben.
Streitgespräch? Hat der Gegenanwalt möglicherweise von Streitverkündung gesprochen ? Damit werden die Streitverkündeten in den Prozess einbezogen, damit die (Beweis)Ergebnisse des Prozess auch gegen diesen gelten. Völlig normaler Vorgang in einem Prozess.

Teleton

P.S.: Hör bitte auf von der grossen mächtigen DTAG zu schwadronieren, die immer gewinnt und denen man nur mit Telekomunikationsgiganten zu saftigen Stundenlöhnen beikommen kann.

Nachher kommt noch jemand auf die Idee und glaubt da ist was dran.
 
Nachschlag:

Variante 1:
Die DTAG hat die EVNs der Drittanbieter in der Rechnung drin. Dann müssen die sich auf die richtige Summe addieren lassen - sonst falsche Rechnung (kein Sachverständiger für nötig).

Varinate 2:
Es gibt keine EVNs der einzelnen CbC-Anbieter - woher hast du dann deine Abrechnungsfehlerinfos?

Kurzum:
Du schreibst von 2 einzeln berechneten Verbindungen - das spricht für EVN. Dann muss der aber auch (vgl. § 14 TKV) stimmen.
§ 14 TKV schrieb:
Der Einzelverbindungsnachweis muß im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen die Entgelte so detailliert ausweisen, daß die Überprüfung und Kontrolle der entstandenen Entgeltforderungen möglich ist.
Oder es gibt nur eine Summe - dann musst du dich für alles weitere an den CbC-Anbieter wenden.

Kurzum: Deine Story ist (immer noch) nicht ganz rund.

Stell doch mal die Rechnung (deine Daten anonymisiert) hier rein, bitte.

P.S.: weder der Magenta-Riese noch deren Anwälte haben immer Recht - im Gegenteil (eigene Erfahrung)
 
KatzenHai schrieb:
Nachschlag:
P.S.: weder der Magenta-Riese noch deren Anwälte haben immer Recht - im Gegenteil (eigene Erfahrung)
Stimmt! Allerdings sind Recht -haben- und Recht -bekommen- 2 sehr unterschiedliche Dinge.

@ ueberrascht:
Mein Rat: Bei 115 EUR hau ein Ei drüber, sonst wirfst Du vermutlich gutes Geld schlechtem hinterher.
Und grundsätzlich: Wechsle den Anbieter.

Gruss A. John
 
@ A. John

man bemerke, dass etliche der Dialerprozesse, z.B. das des BGH, von alternativen Telcos durchgefochten wurden. Und in diesem Fall mag es die T-Com durch Aussitzen verbockt haben, aber die Unregelmaessigkeiten in der Abrechnung sind oft nicht dem Rosa Riesen zuzuschreiben. Der kriegt nur zwangslaeufig die meisten Pruegel, weil Ex-Monopolist.

Obs woanders besser wird, ist also a priori nicht sicher.
Gr,
TSCn
 
Zum Thema übermächtiger Magenta-Riese und "die kochen auch nur mit Wasser":

Ich hab hier irgendwo noch einen sehr schönen Zeitungsbericht. Die Telekom hat eine überhöhte Rechnung ausgestellt. Per Gerichtsurteil ist die Telekom zur Rückzahlung verpflichtet worden. Als sie dieser Zahlung nicht nachgekommen ist, hat der Anwalt des Anklägers ein "Vollstreckungsgesuch" eingericht (heißt das so? Katzenhai darf mich da gerne verbessern ;) )
Auf jeden Fall ist der Gerichtsvollzieher in den nächsten T-Punkt marschiert. Da die Kasse nicht ausreichend gefüllt war, hat der Gerichtsvollzieher die Telefone und ein Fax-Gerät aus dem T-Punkt gepfändet.

Nachzulesen in einer C't von 2003 oder 2002. Ich such den exakten Artikel noch raus. Quintessenz: Mit genug Mut und ein wenig Dreistigkeit, kann man sich gegen jeden durchsetzen.
 
Katzenhai § 14

Katzenhai schrieb:
Nachschlag:

Variante 1:
Die DTAG hat die EVNs der Drittanbieter in der Rechnung drin. Dann müssen die sich auf die richtige Summe addieren lassen - sonst falsche Rechnung (kein Sachverständiger für nötig).

Varinate 2:
Es gibt keine EVNs der einzelnen CbC-Anbieter - woher hast du dann deine Abrechnungsfehlerinfos?


Kurzum:
Du schreibst von 2 einzeln berechneten Verbindungen - das spricht für EVN. Dann muss der aber auch (vgl. § 14 TKV) stimmen.
§ 14 TKV schrieb:
Es gibt sowohl Variante 1 als auch Variante 2 bei den Rechnungen. Bei Variante 2 hat das Gericht von vorherein abgewunken. Bei Variante 1 hat das Gericht zum Telekomanwalt gesagt, dass doch der Kunde einen Anspruch auf die richtigkeit der Rechnung hat und hier sind offentsichtlich Einzelbeträge falsch addiert worden. Die Rechnung müsste doch richtig sein.

Der Telekomanwalt hat dies aber verneint wie bereits dargelegt:
Katzenhai schrieb:
]Die Telekom kann auf ihrer Rechnung, nehmen wir zb. Juli 2001 zb. 2 einzelgelistete Gespräche des Verbindungsnetznetzbetreibers MCI Worldcom (call by Call-Anbieter) zu je 2,5 DM und 3,5 DM zusammenaddieren und es kommt dann als Summe auf dem Übersichtsblatt der Rechnung bei der Rubrik Mci Worldcom zb. 115 DM raus.

Das geht!! Der grund ist dass die Telekom sagt, sie liste nur die Daten auf die ihr von MCI worldcom gemeldet werden und nicht die. die von dem Anschluss, der ja der telekom gehört, tatsächlich geführt wurden.

Und so kann der Call by Call Anbieter MCI Worldcom 2 Einzelgespräche melden und eine Summe dieser Einzelgespräche und beide haben nichts (siehe oben) miteinander zu tun. dann sagt die Telekom die Gesamtsumme (DM 115) hätte sie überwiesen an MCI und nicht die Summe der Einzelgespräche (DM 2,5 und 3,5=DM 6).
Die Telekom sagt, sie sei nicht Passivlegitimiert, weil ja zb. MCI Worldcom ihr wenn überhaupt (muss von mir noch bewiesen werden) falsche oder unvollständige Abrechnungsdaten gemeldet hätte und zweitens sie sei Entreichert, sprich sie hätte das Geld nicht mehr, denn sie habe den Summenbetrag (höher als die Einzelbeträge) an die Telekom überwiesen.

Tatsächlich habe ich als Einwand (ohne Anwalt) auch § 14 ins Feld gebracht, das Gericht hat dies aber in diesem Zusammenhang nicht als wesentlich erachtet.

Wenn ich es hinkriege stelle ich eine Beispielrechnung ins Forum, ich denke nur mehr als das gerade beschriebene kann man daraus auch nicht ablesen. Für einen rechtlichen Laien sieht meine Welt und eure Welt somit gleich aus.
Für einen Spezialisten kann aber durchaus 1+3 gleich 15 ergeben. Fehlt also 11. Wo 11 geblieben ist, müsste ich der Telekom nachweisen. Deswegen das Sachverständigengutachten! Und solange bleibt 1+3 gleich 15 oder sonstwas.

Thats it.
 
Re: Katzenhai § 14

ueberrascht schrieb:
Die Telekom sagt, sie sei nicht Passivlegitimiert, weil ja zb. MCI Worldcom ihr wenn überhaupt (muss von mir noch bewiesen werden) falsche oder unvollständige Abrechnungsdaten gemeldet hätte und zweitens sie sei Entreichert, sprich sie hätte das Geld nicht mehr, denn sie habe den Summenbetrag (höher als die Einzelbeträge) an die Telekom überwiesen.
Das Gericht muß sich tatsächlich fragen, ob dein Recht auf Herausgabe der Gebühren sich gegen die Telekom richtet. Es sind nämlich drei Handelnde:

* Überrascht als (möglicher) Schuldner der MCI Worldcom
* MCI Worldcom als (möglicher) Gläubiger
* Telekom, an die gezahlt werden kann und die Zahlung weiterleitet an MCI

§ 15 TKV ist eine gesetzliche Einziehungsermächtigung der Telekom zu Gunsten MCI. Sollte nun die Schuld zwischen Überrascht und MCI nicht bestehen, dann richtet sich der Rückzahlungsanspruch des Überrascht (sog. Putativschuldner) normalerweise gegen die MCI.
Grund: Die Telekom muß etwas auf Kosten von Überrascht erlangt haben. Und das ist nicht der Fall. Die Telekom vermittelt die Transaktion nur. Überrascht will mit der Zahlung an die Telekom auch seiner Sicht seine vermeintlichen Schulden bei der MCI begleichen und die Telekom ist zur Weiterleitung der Zahlung verpflichtet (vgl. § 15 TKV, § 816 BGB).
 
@ ueberrascht

Nein, ich bin kein Telco. Ich hoffe, du auch nicht.

Die ganze Diskussion wird mir juristisch ein bisschen zu kompliziert.

Ganz doofe Frage: Warum hast du überhaupt bezahlt oder die Lastschrift nicht zurückgeholt, wenn die Rechnung nicht stimmt?

Nebenbei: Wenn du auf Rückzahlung von Beträgen aus dem Jahr 2001 klagst, warum bist du dann erst jetzt vor Gericht? Wann hast du Einwände gegen die Rechnung erhoben und wann die Klage eingereicht?

Gruß wibu
 
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