Noname schrieb:
... blablabla ... (deren Registrierungsantrag nicht bestandskräftig zurückgezogen wurde) ... blablabla ...
Das ist wieder so ein Wortungetüm, das Schönrederei bezwecken soll.
Die Registrierungen wurden zurückgezogen. Das ist der Punkt. Nicht irgendwelche Anträge, sondern die Registrierungen. Damit entfällt für alle, die diese Dialer nutzten, die Zahlungspflicht, meint jedenfalls die RegTP.
Da wir in einem Rechtsstaat leben, dürfen die Betroffenen von Behördenentscheidungen Widerspruch einlegen, wenn sie denn meinen, dass die Entscheidung ungerecht sei. Hierfür müssen sie aber einen Richter finden, der dies so beurteilt.
Nachdem die RegTP sehr vorsichtig vorgeht und die Fakten und die Rechtslage sehr gründlich prüft, sind die Aussichten in einem Widerspruchsverfahren entsprechend mager. Jedenfalls waren Entscheidungen der RegTP in dieser Hinsicht immer gerichtsfest, soweit ich das weiß. Ich würde in den aktuellen Fällen auch nichts anderes erwarten.
Die Ausdrucksweise "... nicht bestandskräftig zurückgezogen ..." soll wohl die Nervosität der auf Auszahlung wartenden Geschäftspartner beruhigen, als wenn hier noch etwas zu machen sei.
Dietmar Vill