Die Spinnen"

Ein weiteres INDIZ dafür, das MD und BS nicht nur ein Lieferant/Kunde-Verhältniss haben, sondern ein "Tiefergehendes Verhältniss"™ mit teilweise "Interessanten Aspekten"™.
Diesen Web-§$&/"§##!!! wünsche ich das SEK der bayerischen Polizei auf den Hals, aber in voller Montur! :bash:

MfG
L.

[Virenscanner: Bitte NUB beachten...]
[Stalker2002: Re-Edit nach Rücksprache mit Virenscanner]
 
Anonymous schrieb:
Besonders dass ist Unglaublich:
http://www.dialerforum.de/showthread.php?s=&threadid=1734
Da muss es doch eine rechtliche handhabe geben oder?

Ich fasse es nicht, was MD da rausposaunt.
Das stinkt nach Datenmanipulation und Computerbetrug!
Könnten unsere Anwälte mal eine kurze Bewertung seiner Äußerungen abgeben?

MfG
L.

P.S. Ich mache gerade zu "Beweiszwecken" mittels Spiderzilla einen Snapshot dieses Beitrags im Dialerforum. Wer weiss, wann der verdunstet... :D

[Virenscanner: Bitte beachte die NUB]
[Stalker2002: Re-Edit nach Rücksprache mit Virenscanner]
 
Wo liegt das Problem ?

Wenn sich jemand freiwillig eine Google.de Toolbar einrichtet schreit hier doch auch niemand ?

Und genausoetwas ist das Werbeplugin.



*kopfschüttel*
 
Anonymous schrieb:
Wenn sich jemand freiwillig eine Google.de Toolbar einrichtet schreit hier doch auch niemand ?
Und genausoetwas ist das Werbeplugin.

Nein, ist es nicht. Lies mal die Beiträge im anderen Forum genau durch. Demnach 1.) wechselt das Plugin täglich Namen und Verzeichnis 2.) hat keine Deinstallationsfunktion und 3.) ruft nicht irgendwelche Werbung, sondern Popups für Dialerseiten auf.

*kopfschüttel* zurück...

@Gast Nr. 1:
Ich denke, es ist genauso illegal wie alle anderen P2P-Dialerseiten auch. Der springende Punkt ist, dass Programme wie Emule, Bittorrent u.ä. ohne Einwilligung der Autoren angeboten werden.
Die GPL ist dafür *kein* Freibrief, sie berechtigt ausdrücklich NICHT zum kostenpflichtigen Anbieten der Programme.
Die Branche lacht natürlich über die GPL, weil die Praxis zeigt: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Im Fall von Emule sind Anwalt S. & Co. ja gerade noch rechtzeitig zurückgeschreckt, bevor es zur rechtlichen Klärung dieser Dinge hätte kommen können. Nun schützt sie hinsichtlich Emule wohl der "Kompromiss" mit den Entwicklern.
Trotzdem gilt: Das Ganze ist eine Urheberrechtsverletzung.
 
Trotzdem gilt: Das Ganze ist eine Urheberrechtsverletzung


Genauso wie das herunterladen von Musik und Filmen ?

Schau doch bitte mal auf deinen PC.

Wer im Glashaus sitzt ....
 
Anonymous schrieb:
Trotzdem gilt: Das Ganze ist eine Urheberrechtsverletzung


Genauso wie das herunterladen von Musik und Filmen ?

Schau doch bitte mal auf deinen PC.

Wer im Glashaus sitzt ....

:roll: Schon mal was von "Two wrongs don't make a right" gehört?

MfG
L.
 
@Gast:
Woher willst du wissen, ob ich im Glashaus sitze?

Außerdem geht es in diesem Forum nicht um einzelne private Downloads und deren rechtliche Würdigung, sondern um gewerbliche Abzocke.
 
Frage:

handelt es sich bei den im Monat April durch die REGTP benannten Dialer (deren Registrierungsantrag nicht bestandskräftig zurückgezogen wurde) um "gewerbliche Abzocke" ?
 
Zu den Dialern spare ich mir an dieser Stelle einen Kommentar, dazu gibt es andere Threads. Hier geht es (mir zumindest) um den INHALT der Seiten.
Und der ist, wie ja auch der neueste Spiegel-Artikel zeigt, häufig fragwürdig genug.
 
Noname schrieb:
... blablabla ... (deren Registrierungsantrag nicht bestandskräftig zurückgezogen wurde) ... blablabla ...
Das ist wieder so ein Wortungetüm, das Schönrederei bezwecken soll.

Die Registrierungen wurden zurückgezogen. Das ist der Punkt. Nicht irgendwelche Anträge, sondern die Registrierungen. Damit entfällt für alle, die diese Dialer nutzten, die Zahlungspflicht, meint jedenfalls die RegTP.

Da wir in einem Rechtsstaat leben, dürfen die Betroffenen von Behördenentscheidungen Widerspruch einlegen, wenn sie denn meinen, dass die Entscheidung ungerecht sei. Hierfür müssen sie aber einen Richter finden, der dies so beurteilt.

Nachdem die RegTP sehr vorsichtig vorgeht und die Fakten und die Rechtslage sehr gründlich prüft, sind die Aussichten in einem Widerspruchsverfahren entsprechend mager. Jedenfalls waren Entscheidungen der RegTP in dieser Hinsicht immer gerichtsfest, soweit ich das weiß. Ich würde in den aktuellen Fällen auch nichts anderes erwarten.

Die Ausdrucksweise "... nicht bestandskräftig zurückgezogen ..." soll wohl die Nervosität der auf Auszahlung wartenden Geschäftspartner beruhigen, als wenn hier noch etwas zu machen sei.

Dietmar Vill
 
dvill schrieb:
Die Ausdrucksweise "... nicht bestandskräftig zurückgezogen ..." soll wohl die Nervosität der auf Auszahlung wartenden Geschäftspartner beruhigen, als wenn hier noch etwas zu machen sei.

Dietmar Vill

Der Ausdruck "...nicht bestandskräftig zurückgezogen..." verknüpft Zusammenhänge, die nicht vereinbar sind. Das Abstraktionsprinzip gehört zum Grundlagenwerkzeug des gemeinen Juristen und der gemeine PP-Betreiber /-Bewerber muss das auch gar nicht verstehen, so lange er bei seinen Leisten bleibt. Der Rotstift in der RegTP-Datenbank hat es mit gutem Grund in zwei verschiedene Hauptsätze gepackt:
Registrierung wurde zurückgenommen. Die Rücknahme ist noch nicht bestandskräftig.
Die Rücknahme und die daraus resultierenden Rechtsfolgen sind derzeit ohne "Wenn" und "Aber" in Kraft. Der zweite Satz macht lediglich darauf aufmerksam, dass dem Dialeranbieter die grundsätzliche Möglichkeit zum Widerspruch gegeben ist. Er trifft noch nicht einmal eine Aussage darüber, ob er diese Möglichkeit überhaupt wahrgenommen hat.

@Gast: Definiere doch mal "gewerbliche Abzocke" - inklusive Anführungszeichen bitte...
 
Na sowas...plötzlich sind die anfangs genannten Links nur noch für registrierte Teilnehmer erreichbar...müssen wir uns jetzt etwas dabei denken..? :P

Gruß
Stefn
 
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