Ein sehr interessanter Beitrag. Ein Betroffener hatte 5 Abos und AKTE hat bei Vodafone nachgefragt... Die Antwortmail von Vodafone wird im Video gezeigt. Da lese ich einen Namen:
Jetzt frage ich mich... wie viele Menschen heißen wohl so wie der Netsheriff?
http://www.onlinekosten.de/news/artikel/14044/0/onlinekosten-de-NetSheriff-jagt-ab-sofort-im-Team
Der Initiator des onlinekosten.de-NetSheriff, A... L...., wird das Team verlassen und sich neuen Aufgaben widmen.
Tja, früher hat er sich einen Namen gemacht als investigativer Journalist auf der Suche nach den Hintermännern der
"Düsseldorf Connection" ("Sie haben gewonnen").
Heute ist der Netsheriff Leiter der Pressestelle von Vodafone...
Da kann man nur hoffen, dass Marc R. von AKTE nicht mal als Pressesprecher bei Dimoco landet
dass wegen dem Verdacht des Betruges eh nichts geht.
Da möchte ich gerne mal wieder das Editorial von Teltarif zitieren, in dem es über den Herrn Dr. M.B. geht, dort steht:
http://www.teltarif.de/beforth-verfahren-eingestellt/news/35023.html
Es ist immer wieder dieselbe Leier: Windige Geschäftemacher entwickeln Ideen, wie sie mit wenig Aufwand viel Geld verdienen können. Zehn- oder gar Hunderttausende fallen darauf herein, fühlen sich betrogen. Tausende erstatten Anzeige, aber am Schluss stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, ohne, dass es zu einer Anklageerhebung kommt.
(...)
Vor diesem Hintergrund erscheint es angebracht, bei Vermögensdelikten wie Betrug oder Wucher die Zahl der vermeintlichen Opfer nicht nur bei der Strafzumessung, sondern auch bei der Beurteilung, ob überhaupt eine Straftat vorliegt, zu berücksichtigen. Fühlt sich die Mehrheit der Kunden eines Geschäftemachers übervorteilt, und erzielt der Geschäftemacher zudem Margen, die wesentlich über dem Branchendurchschnitt liegen, dann sollte das nicht nur für eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage der Konkurrenz oder der Verbraucherschutzverbände reichen, sondern auch für eine strafrechtliche Verurteilung.
So ist es natürlich Quatsch. Oder Wunschdenken. Anders wird ein Schuh draus: Wenn es Tausende von Betroffenen gibt, sollten Staatsanwaltschaften prinzipiell die Schutzbehauptungen der nicht als Betrüger zu fassenden Betrügenden ("Abrechnungsfehler", "Versehen", "technisches Problem") nicht akzeptieren und wenigstens alles in ihrer Macht stehende tun, um den Nachweis entsprechender Tatbestände zumindest zu versuchen, bzw. um alle Möglichkeiten auszuschöpfen, mögliche Tatnachweise nicht zu übersehen, weil man von vornherein nicht daran glaubt, dass man sie führen kann.
Bei Dialern war es ja manchen Staatsanwälten auch möglich, Tatnachweise zu führen, was fast alle anderen Staatsanwaltschaften der Republik gar nicht erst versucht haben. Man darf Straffreiheit für Betrüger niemals akzeptieren, wenn die Rechtstreue der Bevölkerung nicht darunter leiden soll. Man sieht dem Kölner Staatsanwalt ja geradezu an, wie unwohl er sich fühlt. Na dann muss man halt schauen, wie man dieses Unwohlsein bekämpft. Mit Wegschauen geht's nicht wirklich. Und wenn die Staatsanwaltschaft nur mal beim Datenschutzbeauftragten anklopft, um wenigstens ein Bußgeld wegen der unauthorisierten Datenabfrage durchzusetzen, dann wäre das doch schon mal ein Anfang. Die scheint ja nachweisbar zu sein.