dvill
Aktiv
Ich hatte aus dem Kopf das TKG sinngemäß zitiert und habe die genaue Formulierung schon nachgereicht.
Das "gegebenenfalls" heißt, die RegTP entscheidet pflichtgemäß und fallbezogen, was zu tun ist. Ein Fall für die Staatsanwaltschaft geht dorthin, Ordnungswidrigkeiten an die zuständige Verwaltungsbehörde.
Für falsche Schlussfolgerungen kann ich nichts.
Dietmar Vill
Das "gegebenenfalls" heißt, die RegTP entscheidet pflichtgemäß und fallbezogen, was zu tun ist. Ein Fall für die Staatsanwaltschaft geht dorthin, Ordnungswidrigkeiten an die zuständige Verwaltungsbehörde.
Für falsche Schlussfolgerungen kann ich nichts.
Dietmar Vill