Dialerproblem;b*****n.de

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Anonymous

Hi, ich bin neu und habe folgendes Problem.Bei der Suche nach Anregungen für einen Kindergeburtstag rief ich die Seite www.b*****n.de auf.Leider zeigte mir die Startseite nicht an das diese Seite kostenpflichtig ist. Erst nach einer o.k. Eingabe wurde angezeigt das die Benutzung für eine halbe Stunde 29,95e kostet. Habe sofort die Verbindung abgebrochen.Auf meiner Telefonrechnung habe ich den Betrag wiedergefunden und bei der DTAG Widerspruch eingelegt. Die DTAG teilte mir mit das dem Widerspruch nicht stattgegeben werden kann, da der Anbieter, die Intexus GmbH ein registrierter Dialer ist der sich über die Rufnummer 0900 90001113 einwählt.
Frage: Was soll ich weiter tun?? Hat jemand schon Erfahrung mit diesem Dialer?


editiert. Bitte NUB beachten
 
Das kann eigentlich nicht sein, dass der Preis erst nach der Dialereinwahl angezeigt wurde.
Selbst wenn die OK Felder umgangen wurden, wurde der Preis zumindest im Dialer selbst angezeigt.
 
Find ich immer wieder bemerkenswert , wie jemand 15 Minuten nachdem die URL
gelöscht wurde, sofort weiß , um welche Site es sich handeln muß, oder hat das Schreiben
des Zweizeilers solang gedauert....

ww
 
na da guck ma einer wie der preis bei b.....de angezeigt wird.

es geht doch den dialerleuten nur darum, dass der nutzer diese angabe nicht erkennt.

mit allen mitteln wird versucht, den preis - der ja zwangsweise angegeben werden muss - möglichst gut zu verstecken. allein der übergang von nummer zum preis mit nur einer leerstelle ohne komma ist ein indiz dafür, dass der dialerbetreiber bzw. dialerhersteller wohl kaum daran interessiert ist, dass der nutzer diese daten erkennt.

anlage: dialerbild

warum wurde wohl bei allen vorhergehenden Postings der Domainname editiert? tf/mod
 

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Unser Mitposter von der RegTP könnte diesem Dialer gleich mal auf den Zahn fühlen. Die Schaltflächenleiste ist liebvoll über den Text "im deutschen Festnetz" geschoben. Da lohnt es sich, einmal genauer hinzusehen.

Dietmar Vill
 
dvill schrieb:
Unser Mitposter von der RegTP könnte diesem Dialer gleich mal auf den Zahn fühlen. Die Schaltflächenleiste ist liebvoll über den Text "im deutschen Festnetz" geschoben. Da lohnt es sich, einmal genauer hinzusehen.

Dietmar Vill

Macht bei über 3 Millionen Dialern eine Menge Arbeit. Pro Dialer 3 Minuten "genauer hinsehen" - etwa 17 Jahre Beamtenbesoldung bei 24h "auf den Zahn fühlen". Na dann - wenns mal wieder länger dauert :
h**p://www.snickers.de/bit_bite_products.html

Klopfer
 
Es geht halt immer der Reihe nach. Wenn nun erst einmal geprüft werden muss, müssen neue Anträge eben warten.

Die RegTP darf sich die Dialer von den Anbietern vorlegen lassen. Dann geht das mit der Prüfung sogar noch etwas schneller.

Im übrigen ist dann auch die Konformitätserklärung falsch. Die RegTP schaltet gegebenenfalls weitere Behörden und die Staatsanwaltschaft mit ein, siehe

http://www.regtp.de/mwdgesetz/in_12-01-00-00-00_m/17/index.html

Dietmar Vill
 
dvill schrieb:
Es geht halt immer der Reihe nach. Wenn nun erst einmal geprüft werden muss, müssen neue Anträge eben warten.

Die RegTP darf sich die Dialer von den Anbietern vorlegen lassen. Dann geht das mit der Prüfung sogar noch etwas schneller.

Im übrigen ist dann auch die Konformitätserklärung falsch. Die RegTP schaltet gegebenenfalls weitere Behörden und die Staatsanwaltschaft mit ein, siehe

http://www.regtp.de/mwdgesetz/in_12-01-00-00-00_m/17/index.html

Dietmar Vill

Staatsanwaltschaft bei Ordnungswidrigkeitsverfahren? Da haben Sie sich aber geirrt Herr Dr. Vill.
Wie lange müssen sich seriöse Dialeranbieter von solchen "Juristen" in diesem Forum noch belehren lassen. Wann wird dieses Forum per EV geschlossen?

Klopfer
 
Staatsanwaltschaft bei Ordnungswidrigkeitsverfahren? Da haben Sie sich aber geirrt Herr Dr. Vill.

Hmm, komisch. Ich habe diese Behauptung im Beitrag von dvill überhaupt nicht gelesen. Ich las da nur, dass die Reg TP "gegebenenfalls" auch andere Behörden einschalte. Ist schon wieder Trollmond, ähm, Vollmond? :wink:
 
TKG § 43c schrieb:
Befugnisse der Regulierungsbehörde
(1) Die Regulierungsbehörde kann im Rahmen der Nummernverwaltung Anordnungen und andere geeignete Maßnahmen treffen, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der von ihr erteilten Bedingungen über die Zuteilung von Nummern sicherzustellen.
Insbesondere kann die Regulierungsbehörde bei Nichterfüllung von gesetzlichen oder behördlich auferlegten Verpflichtungen die rechtswidrig genutzte Nummer entziehen.
Sie soll ferner im Fall der gesicherten Kenntnis von der rechtswidrigen Nutzung einer 0190er- oder 0900er-Mehrwertdiensterufnummer gegenüber dem Netzbetreiber, in dessen Netz die Nummer geschaltet ist, die Abschaltung der Rufnummer anordnen. Die Regulierungsbehörde kann den Rechnungssteller bei gesicherter Kenntnis einer rechtswidrigen Nutzung auffordern, für diese Nummer keine Rechnungslegung vorzunehmen.
(2) Die Rechte der Länder sowie die Befugnisse anderer Behörden bleiben unberührt.
(3) Die Regulierungsbehörde teilt Tatsachen, die den Verdacht einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit begründen, der Staatsanwaltschaft oder der Verwaltungsbehörde mit.
Ok, ich hatte die Reihenfolge der Nennung vertauscht.

Dietmar Vill
 
webwatcher schrieb:
Find ich immer wieder bemerkenswert , wie jemand 15 Minuten nachdem die URL
gelöscht wurde, sofort weiß , um welche Site es sich handeln muß, oder hat das Schreiben
des Zweizeilers solang gedauert....
Er hat doch geschrieben, dass es sich um einen Intexus Dialer handelt.
 
sascha schrieb:
Staatsanwaltschaft bei Ordnungswidrigkeitsverfahren? Da haben Sie sich aber geirrt Herr Dr. Vill.

Hmm, komisch. Ich habe diese Behauptung im Beitrag von dvill überhaupt nicht gelesen. Ich las da nur, dass die Reg TP "gegebenenfalls" auch andere Behörden einschalte. Ist schon wieder Trollmond, ähm, Vollmond? :wink:

Fielmann würde ich sagen:

Herr Vill schrieb:Zitat: Es geht halt immer der Reihe nach. Wenn nun erst einmal geprüft werden muss, müssen neue Anträge eben warten.

Die RegTP darf sich die Dialer von den Anbietern vorlegen lassen. Dann geht das mit der Prüfung sogar noch etwas schneller.

Im übrigen ist dann auch die Konformitätserklärung falsch. Die RegTP schaltet gegebenenfalls weitere Behörden und die Staatsanwaltschaft mit ein, siehe. Zitatende

Ordnungswiedrigkeiten werden NICHT von Staatsanwälten ermittelt oder bearbeitet. Nur eine Feststellung: Ein Jura-Examen würde helfen, Herr Vill.

Klopfer
 
Anonymous schrieb:
Ordnungswidrigkeiten werden NICHT von Staatsanwälten ermittelt oder bearbeitet. Nur eine Feststellung: Ein Jura-Examen würde helfen, Herr Vill.
Klopfer
Rechtschreibfehler im Zitat berichtigt. DJ


Ihnen auch. Ordnungswidrigkeiten beipielsweise nach dem Rechtsberatungsgesetz werden von der StA verfolgt.

Im übrigen hat dvill, das so nicht geschrieben. Die RegTP verfolgt die Ordnungswidrigkeiten oder schaltet die StA ein.
 
Anonymous schrieb:
Ordnungswiedrigkeiten werden NICHT von Staatsanwälten ermittelt oder bearbeitet. Nur eine Feststellung: Ein Jura-Examen würde helfen, Herr Vill.
Ein examinierter Jurist würde auch um die korrekte Orthographie gewisser "Fachbegriffe" wissen. Selbstverständlich könnte er auch eine Aussage darüber treffen, welche Straftatbestände berührt sein könnten.
 
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