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Bist Du sicher? Was immer sich ein Dialer-Anbieter ausdenken mag: nach der Anwahl der Nummer des "ISP" findet die Netzwerkanmeldung nach den im PC implementierten Verfahren statt. Natürlich kann man das Verfahren "aufbohren", dann auch ein eigenes Protokoll definieren und/oder verschlüsseln, nur wird der Client dann eher mopsig, was schnelle Downloads des Dialers und die zügige Installation erschwert. Und dann läßt sich mitschneiden, was initial verhandelt wird, also vermutlich auch fälschen.Geht man davon aus, dass ein betrügerischer Partner Geld auf sein Konto leiten will, muss man durch die Anmeldung, daran besteht kein Zweifel. Verzichtet man aber darauf, dann genügt die Anwahl der Nummer. Hier war schon zu lesen, das man die Berechnung der "Leistung" offenbar nicht unbedingt davon abhängig macht, ob es tatsächlich zum Datentransport kam. Um einen Wettbewerber zu schaden, sollte das reichen. Wer sagt, das sich die Anbieter sämtlich grün sind? Dann dient der Dialer nur dazu eine Spur zu hinterlassen. Und selbst wenn man einen Dialer unverändert einsetzt: solange die Fernsteuerbarkeit gegeben ist, die sichert allein schon der Eingabezwang, ist der Anwender nicht zu sichern. Das Verfahren "Dialer" ist damit im Paymentbereich faktisch zum Sterben verurteilt. Ist aber nicht schade 'drum!M. Boettcher
Bist Du sicher? Was immer sich ein Dialer-Anbieter ausdenken mag: nach der Anwahl der Nummer des "ISP" findet die Netzwerkanmeldung nach den im PC implementierten Verfahren statt. Natürlich kann man das Verfahren "aufbohren", dann auch ein eigenes Protokoll definieren und/oder verschlüsseln, nur wird der Client dann eher mopsig, was schnelle Downloads des Dialers und die zügige Installation erschwert. Und dann läßt sich mitschneiden, was initial verhandelt wird, also vermutlich auch fälschen.
Geht man davon aus, dass ein betrügerischer Partner Geld auf sein Konto leiten will, muss man durch die Anmeldung, daran besteht kein Zweifel. Verzichtet man aber darauf, dann genügt die Anwahl der Nummer. Hier war schon zu lesen, das man die Berechnung der "Leistung" offenbar nicht unbedingt davon abhängig macht, ob es tatsächlich zum Datentransport kam. Um einen Wettbewerber zu schaden, sollte das reichen. Wer sagt, das sich die Anbieter sämtlich grün sind? Dann dient der Dialer nur dazu eine Spur zu hinterlassen. Und selbst wenn man einen Dialer unverändert einsetzt: solange die Fernsteuerbarkeit gegeben ist, die sichert allein schon der Eingabezwang, ist der Anwender nicht zu sichern. Das Verfahren "Dialer" ist damit im Paymentbereich faktisch zum Sterben verurteilt. Ist aber nicht schade 'drum!
M. Boettcher