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Genial! Lies das noch einmal, was Du hier bejahst. Diese Rechtsaufassung überrascht zwar nicht wirklich, daher nur zur Erinerung: dies ist die Bundesrepublik Deutschland; trotz aller Anfeindungen noch immer ein gut etablierter Rechststaat. Das StGB hilft Dir weiter, Deine Position zu überdenken. Bei Interpretationsproblemen frage bitte den Anwalt Deines Vertrauens oder kontaktiere direkt die Staatsanwaltschaft, Turmstraße 91, 10559 Berlin.



Dann lies bitte die AGB der Hausratsversicherung. Da steht nicht, das man eine handelsübliche Tür nicht nehmen kann. Nur zur Information: Wohnungstüren in einem Mehrfamilenhaus haben fast immer einen Kern aus Pappe. Der VdS in Köln ist Dein Freund, falls Du mehr wissen willst. Außerdem ging es nicht um den versicherungsrechtilchen Aspekt des Schadenersatzes, sondern um die Frage, ob eine Straftat (Einbruch) eine Straftat bleibt, wenn der Einbruchsschutz gering oder - von mir aus - nicht vorhanden ist. Hier ist das Gesetz glasklar!



Du lebst im Wolkenkuckucksheim. Hier geht es nicht (nur) um "Euren" Dialer, da Du selbst ja in diesem Thread in schönster Allgemeinheit über "Dialer" schreibst. Und das möchte ich sehen, dass man "Euren" Dialer nicht anders verbreiten kann. Kopien auf Server zu plazieren, mit Skripten, ActiveX-Controls usw. garnieren und fertig. Sag einmal, dass das nicht geht. Du darfst für Eure Partner und deren Lauterkeit natürlich gern die "Hand ins Feuer" legen. Soll ich schon ''mal den Notarzt rufen?


M. Boettcher


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