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Kreditkarte ist ein schönes Beispiel.

Da gilt nämlich das Belegsystem. Nur aufgrund eines von mir unterzeichneten Beleges kann die Kreditkartenfirma von mir Geld verlangen. Wenn ein Internethändler auf diesen Beleg verzichtet trägt er auch das Missbrauchsrisiko, da der Kunde mit der Einwendung "misbräuchliche Nutzung" eine Zahlung verhindern kann, sofern der Händler nicht anderweitig beweist dass die Nummer vom Kunden eingegeben wurde.



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