Zu den freimütigen Erläuterungen von DialerDieter füge ich eine erste Bewertung bei:
Es gibt auch eine Verpflichtung des Programmerstellers gegenüber dem Programmnutzer. Weiter gibt es die Produkthaftung.
Wer einen Dialer erstellt und sich hierbei völlig im Klaren ist, welche Sicherheitslücken sich hierdurch für die Kunden ergeben könnten, ohne angemessene Maßnahmen zu ergreifen, diese Gefahren abzuwenden, handelt aus meiner Sicht mindestens fahrlässig.
Programme können auch direkt Tastatureingaben (=Scancodes) lesen und so die Gefahr der einfachen Fernsteuerung über Messagesqueues sicher vermeiden. Ich halte das Inverkehrbringen von Programmen dieser Sensibilität, bei denen der Ersteller bereits Kenntnisse über die Manipulierbarkeit hat, für äußerst problematisch.
Glücklicherweise lesen hier in diesem Fachforum auch Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Journalisten, Politiker usw. mit. Ich hoffe, diese Personen werden die hier freimütig offenbarten Details zu würdigen wissen.
Dietmar Vill