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Es geht nicht allgemein um EDV-Sicherheit im Internet. Verbraucher müssen sich die Manipulierbarkeit ihrer Systeme jederzeit bewusst sein, aktuell patchen und umsichtig sein. Das was so und wird auch so bleiben.


Wir reden hier über Dialer und die spezifischen Unsicherheiten zum Nachteil der Verbraucher. Das aktuelle Beispiel führt vor, wie leicht das geht, den Verbraucher in der Praxis zu schädigen.


Die erste Grundregel der Computersicherheit besagt, dass man nicht ausführbaren Programmcode aus unsicheren Quellen startet. Onlinebanking arbeitet nach diesem Prinzip und schützt den Verbraucher mit PIN- und TAN-Nummern, die außerhalb des EDV-Systems aufbewahrt werden.


Bei Dialern muss für jede Transaktion eine fremde, neue exe-Datei geladen und in blindem Vertrauen gestartet werden. Die Vorgehensweise ist blauäugig, fahrlässig und ruft förmlich nach dem, was wir jetzt in größerem Stil vorgeführt bekommen haben.


Diese unsichere Arbeitsweise ist nicht sanierbar. Das Prinzip, ständig neue exe-Programme beim Verbraucher zu starten, widerspricht den einfachsten Gesetzen der Systemsicherheit.


Bei den übrigen Online-Geschäften ist der Verbraucher übrigens durch Rückgaberechte geschützt, auch vor Manipulation seines Bestellvorganges.


Dietmar Vill


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