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Re: Dialerfernsteuerung a.k.a. Registrierung ad absurdrum




Diese Frage stellt sich ja jedes mal, wenn auf dem Anschluß(!) eines Diensteanbieters ( nicht schon dann, wenn das Einwählsignal das Netz des Netzbetreibers erreicht, in dessen Netz der Mehrwert-Anschluß realisiert ist) ein Anruf eingeht.


Da von vorneherein jeder Diensteanbieter als Betrüger anzusehen ist, kann er sich nicht darauf berufen, wie ein "redlicher" ( ~ "seriöser" ) Anschlußinhaber in seinem Vertrauen (daß sich in jedem eingehenden Anruf eine bewußte und gewollte Dienstebestellung äußert) schutzwürdig zu sein. Ich vertrete die Auffassung, daß  Dialerbetrügern nicht immer wieder so lange ein Vertrauensvorschuß gewährt werden darf, bis (wie jetzt von Dir) der Nachweis gelingt, daß die Umstände einen solchen Vertrauensschutz eben nicht (mehr) rechtfertigen.


Vielmehr muß der Dialerbetrüger nicht nur belegen,  daß sein Dialer die (einfach zu erfüllenden) Minimalanforderungen für eine Registrierung erfüllt, sondern darüberhinaus müßte er auch aufzeigen, daß im konkreten Fall jede erdenkliche Manipulation ausgeschlossen war.


gal.


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