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Das sieht der Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 4.3.2004 - III ZR 96/03) anders. Die Richter haben eindeutig festgestellt, daß das Risiko der heimlichen Installation eines Dialers, der unbemerkte Internetverbindungen aufbaut, beim Telefonnetzbetreiber liegt. Der Anschlußnutzer muß seinen PC nicht gegen Dialer schützen.


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