Dialer rechtens?

Na da bin ich aber auf die Auflösung des Rätsels gespannt. 3 mal das gleiche Fenster. Und dann auch noch nie der Preis angezeigt. Das sieht ja sehr nach Betrug aus.

Rosanna
 
KatzenHai schrieb:
So sieht die dritte Seite aus.

Da steht (sehr gut lesbar (!) in grau auf grau) links unten ein Preis.
Und wir finden ein recht großes "OK" und relativ kleinere Pflichtangaben sowie auch Schriftgrößen im Bezugsfenster, die sich bekanntlich so in den Mindestanforderungen nicht als zulässig finden lassen.

Da fehlt der RegTP eindeutig der Biss, den Mindestanforderungen Geltung zu verschaffen. Andere Anbieter halten sich "fast freiwillig" an diese Vorgaben. Es bleibt rätselhaft, warum hier einer aus der Reihe tanzen darf.

Dietmar Vill
 
Reducal schrieb:
Du hast zwar das angeblich "3." Fenster veröffentlicht, doch das ist mEn wieder nur ein "1." - anscheinend gibt es auf dem betroffenen Rechner mehrere Dialer vom selben Hersteller. Vergleiche z. B. mal die Hashwertanzeigen, das sind zwei verschiedene Tools.
das problem ist, dass ich es auf meinem privaten und auf meinen firmenrechnern getestet habe. diese haben weder isdn- noch analog-ausrüstung.

wahrscheinlich kommt deshalb immer wieder das selbe bild.

warum die hashwerte unterschiedlich sind, kann ich nicht sagen. kommt jedenfalls von der gleichen seite, das sind keine screenshots vom betroffenen rechner sondern von meinen "tests".

@katzenhai:
dieses fenster, dass du gepostet hast, ist also definitiv das, was auf dieser seite als 3. OK-fenster kommt? ich kann es ja anscheinend nicht überprüfen, ohne einwahlgerät...

naja, ich werde meinem onkel mal raten wegen fehlender/versteckter preisangabe dagegen vorzugehen.
 
LuxorN schrieb:
...naja, ich werde meinem onkel mal raten wegen fehlender/versteckter preisangabe dagegen vorzugehen.

Warte mal den Test von TF oder Heiko ab. Ich gehe nach wie vor davon aus, dass Du hier bislang nur einen Teil des Dialerablaufs dokumentiert hast.
Wenn man die Website prüft und "nur" DSL auf´m PC hat, wird das nix mit einer Analyse. Man kann davon ausgehen, dass die Technologie die verfügbaren Peripherien erkennt und sich dann entsprechend anders verhält, als an dem betroffenen Rechner mit ISDN/Modem.
Das mit der verstecketen/fehlenden Preisangabe interessiert mich doch sehr - könnte ich die URL zu dem Web bitte einmal per PN haben?
 
So, nun endlich die Auflösung des Rätsels:

  • - das erste Bild zeigt das "dritte" Einwahlfenster, bei dem die eigentliche (vorgeschriebene) Preisanzeige kommt, wenn gleich nicht hundertprozentig den Vorgaben des TKG entsprechend, doch das interessiert nach meinen bisherigen Erfahrungen weder die RegTP noch einen Staatsanwalt

    - das zweite Bild zeigt einen Teil des Webs (Startseite), auf dem (für mein Verständnis) deutlich eine Preisangabe steht.
 

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Reducal schrieb:
- das zweite Bild zeigt das "dritte" Einwahlfenster, bei dem die eigentliche (vorgeschriebene) Preisanzeige kommt, wenn gleich nicht hundertprozentig den Vorgaben des TKG entsprechend, doch das interessiert nach meinen bisherigen Erfahrungen weder die RegTP noch einen Staatsanwalt.
Das ist wohl so, dass das Ziel der Transparenz bei schäbigen Dialerangeboten allein dadurch nicht erreicht wird, weil die ohnehin schwachen Vorgaben in aller Öffentlichkeit unterlaufen werden und sich darum niemand kümmert.

Trotzdem:
Verfügung 54/2003 im Amtsblatt Nr. 24/2003 schrieb:
2. Die Einholung der Zustimmung zum Bezug, der Installation oder der Aktivierung eines Anwählprogramms muss in deutscher Sprache erfolgen.
Dietmar Vill
 
Reducal schrieb:
das erste Bild zeigt einen Teil des Webs, auf dem (für mein Verständnis) deutlich eine Preisangabe steht.
Entschuldigung, Reducal, ich schaetze Dich ja als Mensch, aber diesbezueglich solltest Du mal Deine Masstaebe ueberdenken! Deutlich ist subjektiv, hast Du Dir mal die verschiedenen Layouts angeschaut? Einmal steht die Preisangabe ganz oben/unten links oder recht, dann wieder ober- oder unterhalb des Menues, einmal in der Mitte des Textes, dann innerhalb eines englischen Textes auf deutsch. Ich werde auch in Zukunft nicht eine Seite auf Kostenangaben durchsuchen, ehe ich einen Link klicke und mir der Dialer um die Ohren fliegt.

Plus widerspruechliche Preisangaben, wie sind die eigentlich juristisch zu bewerten? Erst kostenlos, dann kostenpflichtig, ausserdem wuerde ich gerne mal wissen, ob die Herren aus der Musikindustrie von diesem legalen P2P Dienst wissen, siehe
legal_kostenlos_zen.jpg


wenn gleich nicht hundertprozentig den Vorgaben des TKG entsprechend, doch das interessiert nach meinen bisherigen Erfahrungen weder die RegTP noch einen Staatsanwalt.
Irgendwie erinnere ich mich dunkel an solche Sprueche wie kontrastreich, Schriftgroesse der Preisangabe nicht kleiner als die groesste sonstige Schrift...

Reducal, Du magst ja mit Deiner Aussage recht haben, dass das weder Staatsanwaltschaft noch RegTP interessiert, aber das finde ich traurig bis skandaloes, weil es in my humble opinion Duldung bis Unterstuetzung von Abzocke ist. Da kann ich nur einen Screenshot dieser Seite zitieren, wo mir eine deutlich passendere Assoziation zu diesem Angebot einfiel als kostenpflichtig:
kotsen.jpg

Dieser Anbieter ist zum :kotz:

Gr,
TSCN
 

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@TSCoreNinja

auf der seite an sich muss überhaupt keine preisangabe stehen. sehe es als freundlichen hinweis vom betreiber, dass er es überhaupt da stehen hat. muss er nämlich nicht.
 
Anonymous schrieb:
auf der seite an sich muss überhaupt keine preisangabe stehen. sehe es als freundlichen hinweis vom betreiber, dass er es überhaupt da stehen hat. muss er nämlich nicht.

Stimme ich Dir ausnahmsweise zu. Wobei ich es dann aber auch als Freundlichkeit des Benutzers dieses Dienstes sehen, etwas zu zahlen. Im Klartext: ich halte solche Begriffe wie kostenlos in der Werbung fuer rechtlich fragwuerdig. BTW, selbst die fragwuerdigsten Erotik PP im Web sagen explizit, das die Dienste nicht mit Gratis oder Kostenlos zu bewerben seien.

Und ich hoffe, dass sich meine Rechtsauffassung ggfs vor Gericht durchsetzt, insbesondere, da die gesetzlich vorgeschriebene Preisangabe im dritten Fenster nicht den Vorschriften entspricht.
Gr,
TSCN
 
TSCoreNinja schrieb:
Reducal, Du magst ja mit Deiner Aussage recht haben, dass das weder Staatsanwaltschaft noch RegTP interessiert, aber das finde ich traurig bis skandaloes, weil es in my humble opinion Duldung bis Unterstuetzung von Abzocke ist.
... das finde ich auch! Ob eindeutiger Intervention meinerseits empfinde ich es als noch skandaloeser, dass es, trotz hinreichender Beschwerde an die RegTP, es dort niemanden zu kratzen scheint. Für die StA´s (und insbesondere die Berliner) scheint der Begriff "KONTRASTREICH" noch ein Fremdwort zu sein, so lange das Schwarz-/Weißdenken durch dunkel- auf hellgrau befriedigt wird.
 
Ein Namenloser schrieb:
auf der seite an sich muss überhaupt keine preisangabe stehen. sehe es als freundlichen hinweis vom betreiber, dass er es überhaupt da stehen hat. muss er nämlich nicht.
Historisch betrachtet ist das sicher richtig.

Vor vielen Jahren mussten Reisende jederzeit mit überraschenden Begegnungen rechnen. An den Zugängen zu den weitreichenden Waldgebieten waren keine Preise ausgezeichnet, aber die Reisenden mussten jederzeit darauf gefasst sein, dass ihnen eine Bande seriöser Straßenräuber das freundliche Angebot machte, das Leben behalten zu dürfen, wenn sie dafür ihre gesamte Habe hergeben wollten.

So gesehen haben es heutige virtuelle Datenreisende viel besser. Das Leben ist nicht mehr in Gefahr und die finanziellen Folgen freundlicher Angebote sind in ihrer Höhe begrenzt (wenigstens für eine einzelne Begegnung).

Es wird immer Gestalten geben, bei denen ein verkümmertes Sozialbewusstsein durch umfassende Raffgier vollständig überdeckt ist. Fallensteller wird es also immer geben. Man kann nur hoffen, dass die Reisenden vorsichtiger werden.

In dieser Hinsicht ist schon viel passiert und der Trend hält an. Transparenz ist der natürliche Feind schäbiger Angebote. Wenn diese unwirtschaftlich werden, nimmt die Sicherheit für Datenreisende zu.

In der realen Welt konnten die Reisegefährdungen bekämpft werden, für die virtuelle wird es wohl auch noch gelingen.

Dietmar Vill
 
dvill schrieb:
Historisch betrachtet ist das sicher richtig.

Vor vielen Jahren mussten Reisende jederzeit mit überraschenden Begegnungen rechnen. An den Zugängen zu den weitreichenden Waldgebieten waren keine Preise ausgezeichnet, aber die Reisenden mussten jederzeit darauf gefasst sein, dass ihnen eine Bande seriöser Straßenräuber das freundliche Angebot machte, das Leben behalten zu dürfen, wenn sie dafür ihre gesamte Habe hergeben wollten.
Mir gefaellt der Vergleich. Allerdings wird darin die staatliche Rolle zu wenig gewuerdigt (Stichworte Inkasso / Geldwaesche / Dialerregistrierung) nicht beruecksichtigt wird. Nimm das Meer, die Piraterie und deren seltsame Form der Freibeuterei mit ihren Kaperbriefen, und die Analogie wird fast perfekt ;-)
Gr,
TSCN
 
Gleiches ist mir passiert ...

www.......de ...

- Kein Preis irgendwo auf der Seite.
- Kein Hinweis auf kostenpflichtig ... nur "Premiumbereich"
- nicht funktionierender Abbruchknopf im OK-Fenster 1
- Preis im 3.(4.?) OK-Fenster direkt an eine Telefonnummer geklebt in gleicher Schrift - völlig ungeeignet und überlesbar.

Wir haben bei der Telekom vorerst die Zahlung der 29,95 verweigert. In einem Brief schrieb uns die Telekom, dass der Dialer ordnungsgemäß eingetragen registriert wäre und wohl kein Betrug vorläge.
Nun frage ich mich, wie wir das Thema weiter angehen. :(

Wies jemand Rat an dieser Stelle?

URL gelöscht, kommerzielle URL
siehe NUB http://forum.computerbetrug.de/rules.php#13
tf/mod
 
Re: Gleiches ist mir passiert ...

Heikchen schrieb:
- Kein Preis irgendwo auf der Seite.
- Kein Hinweis auf kostenpflichtig ... nur "Premiumbereich"
- nicht funktionierender Abbruchknopf im OK-Fenster 1
bis hier mal kurz angetestet , stimmt
das erste Fenster ist kein Fenster sondern wird als nicht verschiebbare Einblendung erzeugt
der Screenshot ist der Ausschnitt, der Abrechen-Button ist ein reiner Fake

auch im zweiten Fenster kein Preis, aber der Abbrechen geht..

das dritte Fenster enthält dann zum ersten und einzigen Mal eine Preisinfo

cp
 

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Danke für Eure Antworten.

Mit solchen Argumenten aus dem Netz kann ich denen nicht beikommen?:

Am Dialer ist kein "Abbrechen"-Klickfeld zu finden, es ist nicht permanent vorhanden oder es funktioniert nicht.
(Verstoß gegen Verfügung 54/2003 der Reg TP)

Auf der Webseite/dem Dialer wurde nicht klar und deutlich darüber informiert, dass der Zugriff auf das beworbene Angebot über eine kostenpflichtige Dialer-Einwahl erfolgt. Der Inhalt des zu schließenden Vertrages war für den User nicht einsehbar, bzw. abspeicherbar.
(Verstoß gegen § 312e BGB
Verstoß gegen MWD-Gesetz
Verstoß gegen Verfügung 54/2003 der Reg TP)

Wenn ich mir anschaue was für Ärger man haben kann, wenn das Impressum auf einer Seite nicht ordentlich auffindbar ist dagegen ... :roll:
 
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