Dialer rechtens?

A

Anonymous

Hallo,

meine Nichte hat über folgenden Dialer eine Einwahl gestartet und die Rechnung dafür kassiert: 29,95€/Einwahl.

Die Rufnummer ist bei der RegTP gelistet, ebenso der Hash-Wert.

ABER: Müßten nicht hinter der Rufnummer die Kosten stehen???

dialer.jpg


Danke schonmal für Eure Mithilfe,

Jens
 
Der Dialer ist Intexus und bei der RegTP registriert. Der Preis steht sicher erst beim 3. OK.
Hast du kein Antivir, 0190 Warner oder andere Schutzprogramme, die würden nämlich Alarm schlagen?
Vielleicht hat deine Nichte das aber auch alles ignoriert.
Zu empfehlen ist natürlich eine generelle Rufnummernsperre bei der Tel.-Gesellschaft.

Das heißt aber nicht, das sich ein Dialer nicht installieren kann und somit das System stört, sondern nur, dass keine Einwahl mehr möglich ist.

Der Fiesling müsste auch sicher noch gelöscht werden.

Deine Nichte wird den Betrag wohl als "Lehrgeld" verbuchen müssen.
 
Weitere Infos

Ein paar Informationen zum Fall sind schon noch wichtig.
Wie alt ist deine Nichte? Was für ein Angebot steht hinter dem Dialer?
Wie lange war die Anwahl?
 
Bremsklotz schrieb:
Der Dialer ist Intexus und bei der RegTP registriert.

Die Registrierung ändert nichts daran, daß der Dienste-Anbieter sich mit dieser Nicht-Information wohl wettbewerbswidrig verhält. Zur Beurteilung der Unzulässigkeit des Wettbewerbsverhaltens des e-commerce-Anbieters kommt es nämlich nicht darauf an, ob er seine Wettbewerbstätigkeit selbst als "rechtskonform" ( http://www.rechtskonform.de/ ) etikettiert.

Denn von einem e-commerce-Anbieter muß ein Kunde rechtzeitig vor Abgabe seiner Bestellung klar und verständlich über die einzelnen technischen Schritte informiert werden, die zu einem Vertragsschluß führen; und soweit er sogar Verbrauchern Verträge anbietet, muß er sie außerdem rechtzeitig vor Vertragsschluß klar, verständlich und unzweideutig darüber informieren, wie der Vertrag zustandekommen soll ( was denknotwendig das Erfordernis der unzweideutigen Information einschließt, daß ein Vertragsschluß beabsichtigt ist. )

Es dürfte jedem einleuchten, daß bei einem Vertragsschluß, welcher 1) die Übertragung eines Anwählprogramms auf den Rechner des Vertragspartners, 2) die Installation des heruntergeladenen Programms und 3) die Anwahl einer Rufnummer über dieses Dialer-Programm verlangt, das Erfordernis einer rechtzeitigen, klaren, verständlichen und unzweideutigen Information daüber, (daß und) wie ein Vertrag zustandekommt, sowie über die dazu erforderlichen technischen Schritte nicht erfüllt ist, wenn in der oben dargestellten Weise
- weder vor dem ersten, zu einem Vertrag führenden Schritt darüber klar, verständlich und unzweideutig informiert wird, z.B. über den gewerblichen Zweck ( § 312c BGB ),
- noch im Verlauf des ersten Schritts in irgendeiner Weise unzweideutige Informationen über das Zustandekommen eines Vertrags erteilt werden

"Um den Premiumbereich uneingeschränkt nutzen zu können, tippen Sie in das folgende Feld OK ein"

Gemäß der in nationales Recht umzusetzenden Fernabsatzrichtlinie müssen Verbrauchern die erforderlichen (Mindest-)Informationen nämlich unbedingt so erteilt werden, daß ....

EU-Richtlinie 97/7/EG vom 20. Mai 1997 schrieb:
... deren kommerzieller Zweck unzweideutig erkennbar [ist]; klar und verständlich auf jedwede der verwendeten Fernkommunikationstechnik angepaßte Weise [...]; dabei sind insbesondere die Grundsätze der Lauterkeit bei Handelsgeschäften sowie des Schutzes solcher Personen, die nach den Gesetzen der einzelnen Mitgliedstaaten nicht geschäftsfähig sind (wie zum Beispiel Minderjährige), zu beachten.
( http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=DE&numdoc=31997L0007&model=guichett )

--> Eine deutsche Regelung, mit welcher die Richtlinien-Vorgabe in deutsches Recht umgesetzt werden soll, dürfte daher unter Berücksichtigung des Richtlinienzwecks kaum so ausgelegt werden können, daß die verbraucherirreführende, unklare, zweideutige, die Vertragsabsicht verschleiernde Floskel

"Um den Premiumbereich uneingeschränkt nutzen zu können, tippen Sie in das folgende Feld OK ein"

als rechtzeitige, klare, verständliche, unzweideutige, lautere, am Schutz (noch) nicht geschäftsfähiger Verbraucher orientierte Information über den kommerziellen Zweck dieses Hinweises durchgehen könnte.

Bremsklotz schrieb:
Der Preis steht sicher erst beim 3. OK.

Das allein wäre nicht weiter tragisch. Ohne vorherigen klaren, verständlichen und unzweideutigen Hinweis auf den kommerziellen Zweck der vorausgegangenen Informationen und ohne vorherige Aufklärung über die zu einem Vertragsschluß führenden Schritte würde mit einem winzigen Hinweis erst nach zwei OK-Eingaben aber nicht (mehr) rechtzeitig informiert werden können.

gal.
 
galdikas schrieb:
Das allein wäre nicht weiter tragisch. Ohne vorherigen klaren, verständlichen und unzweideutigen Hinweis auf den kommerziellen Zweck der vorausgegangenen Informationen und ohne vorherige Aufklärung über die zu einem Vertragsschluß führenden Schritte würde mit einem winzigen Hinweis erst nach zwei OK-Eingaben aber nicht (mehr) rechtzeitig informiert werden können.

In der Regel wird jedoch bereits auf den besuchten Websites der Preis aufgezeigt. Beim Downloadfenster (um dass es sich oben handelt) muss der Preis nicht noch einmal extra aufgezeigt sein, dazu dient ja dann das "dritte" Fenster, das vor dem Verbindungsaufbau.
 
Re: Weitere Infos

Bremsklotz schrieb:
Der Dialer ist Intexus und bei der RegTP registriert. Der Preis steht sicher erst beim 3. OK.
nein, auch beim 2. und 3. OK kommt das IDENTISCHE fenster OHNE preisangabe.

Pate schrieb:
Ein paar Informationen zum Fall sind schon noch wichtig.
Wie alt ist deine Nichte? Was für ein Angebot steht hinter dem Dialer?
Wie lange war die Anwahl?

meine nicht ist... ähh... 12? so ca. jedenfalls...

@galdikas

schonmal danke, werde ich mal an die betroffenen weiterleiten.
 
denke auch die moderatoren im computerbetrug forum werden so fair sein und das prüfen zw. entschieden dagegen halten

nette schutzbehauptung! ;-)

komisch das sowas in all den jahren soager die leute von computerbetrug nicht bemerkt hätten, vielleicht haben ja auch die eine sehschwäche! ;-)
 
Re: Weitere Infos

LuxorN schrieb:
Bremsklotz schrieb:
Der Dialer ist Intexus und bei der RegTP registriert. Der Preis steht sicher erst beim 3. OK.
nein, auch beim 2. und 3. OK kommt das IDENTISCHE fenster OHNE preisangabe.
Schick mir mal bitte den Link per PN.
Die Intexus-Dialer, die ich kenne, weisen im dritten Fenster auf den Preis hin. Ich finde das zwar zu wenig, der RegTP reicht das aber...
 
In der Regel wird jedoch bereits auf den besuchten Websites der Preis aufgezeigt. Beim Downloadfenster (um dass es sich oben handelt) muss der Preis nicht noch einmal extra aufgezeigt sein, dazu dient ja dann das "dritte" Fenster, das vor dem Verbindungsaufbau.
Nein, eben nicht, ich bin vor einiger Zeit auf einer Seite für Schriften gewesen, die früher kostenlos waren. Das Erscheinungsbild dieser Seite hat sich in der Zwischenzeit geändert. Beim Anklicken auf einen Buchstaben für die Schriftarten poppt dann ein Fenster auf, das, bis auf die Grafik, dem geposteten Fenster von LuxorN gleicht. Der Anbieter ist identisch. Unter "Anbieterinformationen ...." die man anklicken kann, man muss aber genau hinsehen, weil die Schriftfarbe sich kaum vom vorhergehenden Text unterscheidet, kann man dann lesen, dass das Angebot kostenpflichtig ist, nicht aber, welche Kosten entstehen. Dann gibt es ja noch den Button mit den AGB. Einem Erwachsenen kann man zu muten, dass er das versteht und sich auch informiert, einem Kind oder Jugendlichen sagt das nichts. Wenn das Angebot also für Kinder und Jugendliche gedacht war, dann sind diese damit wohl überfordert.
Ich selbst kann nicht über das 1. Ok hinaus (Antivir schlägt sofort Alarm), weil ich zusätzlich zu DSL ein Modem habe, zwar habe ich eine Nummernsperre, aber ich verlasse mich nicht drauf und habe auch keine Lust, meine Zeit damit zu verbringen, so eine Installation nun wieder mühselig vom PC runter zu kriegen.

Hier die Anbieterinfo:
Wirkungsweise Zugangssoftware
Programm erstellt nach Zustimmung zur Aktivierung Verknüpfungen auf Desktop und im Programme-Menü, ermittelt die verfügbaren DFÜ-Geräte und wählt anh. vorhandener DFÜ-Verbindungen das Beste aus.
Nach Zustimmung zur kostenpflichtigen Verbindung wird eine temporäre DFÜ-Verbindung ohne Hinterlegung einer Telefonnummer mit dem verwendeten DFÜ-Gerät erzeugt.
Anschliessend wird mit Hilfe dieser die Einwahl zum Mehwertdienst vorgenommen.
Nach erfolgreicher Einwahl wird ein InternetExplorer-Fenster geöffnet, eine evtl. vorher aktive Proxyeinstellung wird vorrübergehend deaktiviert.
Nach dem Beenden der Verbindung wird die ursprüngliche Proxyeinstellung wieder hergestellt und die verwendete DFÜ-Verbindung gelöscht.
Die Software hinterlegt in der Registry neben dem verwendeten DFÜ-Gerät und einer evtl. Vorwahl zur Amtsholung, das vom User optional vergebene Passwort.
Bei Deinstallation werden Programm, sämtliche Verknüpfungen sowie die Registryeinträge gelöscht.

Überprüfung der Registrierung
Um festzustellen, ob diese Zugangssoftware bei der RegTp registriert ist, rufen Sie bitte folgende Adresse auf und geben dort entweder die anzuwählende Rufnummer, den aktuellen Hashwert oder die Versionsnummer in das Eingabefeld ein:
http://bo2005.regtp.de/prg/srvcno/dialer.asp

Das hört sich doch toll an
und wählt anh. vorhandener DFÜ-Verbindungen das Beste aus
:)
Für wen das Beste, doch nicht etwa für den User?
Von den Rechtschreib- und Tippfehlern die da drin sind, mal abgesehen.

Bin nun von euch etwas überrollt worden, hatte mein Posting schon vor einer Stunde angefangen.
 
Das Thema wurde an einer anderen Stelle schon diskutiert.
Über Suchfunktion die Telefonnummer eingeben.
Das Geschäftsmodell Kinder in Dialerfallen zu locken, finde ich
ziemlich mies. Dagegen sollte man sich schon wehren.
 
So sieht die dritte Seite aus.

Da steht (sehr gut lesbar (!) in grau auf grau) links unten ein Preis.
 

Anhänge

  • 3._fenster.jpg
    3._fenster.jpg
    88,6 KB · Aufrufe: 275
Anonymous schrieb:
nein, auch beim 2. und 3. OK kommt das IDENTISCHE fenster OHNE preisangabe.

Er lügt ohne rot zu werden... oder einfach nur eine genetische Sehschwäche?
was willst du denn von mir? glaubst du, ich habe es nicht vorher üebrprüft.
Ich weiß auch, dass bei ANDEREN intexus-dialern der preis steht, BEI DIESEM NICHT.

danke für deinen beitrag.

Anonymous schrieb:
nette schutzbehauptung! ;-)
danke auch dafür.

KatzenHai schrieb:
So sieht die dritte Seite aus.

Da steht (sehr gut lesbar (!) in grau auf grau) links unten ein Preis.
japp, ist aber nicht der von der seite, die ich meine.

trotzdem danke, dass du irgendeinen dialer gepostet hast.


MERKE: unter dieser RUFNUMMER gibt es MEHRERE dialer, darunter auch welche mit preisangabe.

was sollen denn diese unterstellungen? wofür frage ich eigentlich, wenn hier eh alles mögliche versucht wird, reinzuinterpretieren?

link und anmelden wird gemacht, sobald ich zuhause bin.
 
LuxorN schrieb:
sucht lieber bei der RegTP nach dem HASHWERT
Eine abendfüllende Beschäftigung :wink: , mit copy/paste geht da nix, warum wohl...
RegTP Abfrage

laß dich nicht von Typen, die hier schon mal dazwischenfunken irritieren, entweder er weiß was oder er weiß nix
und beides ist gleichermaßen so relevant wie die Frage nach dem Sack Reis in China..

tf
 
angemeldet... :lol:

OK-Fenster Nr. 3:
dialer3.jpg


und hier nochmal mit den Anbieterinformationen:


Screenshot gelöscht , da URL sichtbar , bitte URL unkennlich machen tf /mod


Wer den Preis findet kriegt nen Keks. :roll:
 
LuxorN schrieb:
Wer den Preis findet kriegt nen Keks. :roll:
Ich mag keine Kekse. Du hast zwar das angeblich "3." Fenster veröffentlicht, doch das ist mEn wieder nur ein "1." - anscheinend gibt es auf dem betroffenen Rechner mehrere Dialer vom selben Hersteller. Vergleiche z. B. mal die Hashwertanzeigen, das sind zwei verschiedene Tools.
Jetzt, wo Du angemeldet bist, kannst Du auch die URL an z. B. Heiko, TF oder mich per PN senden, damit die Sache wertfrei analysiert wird.
 
Zurück
Oben