Dialer ohne Kostenangabe? -> Routenplaner

galdikas schrieb:

Das Fernabsatzrecht ist hier so nicht anwendbar BGB § 312c, Abs. 2, Satz (von mir gekürzt; komplett hier: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__312c.html)

2) Der Unternehmer hat dem Verbraucher ferner die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen [snip] in Textform mitzuteilen, und zwar

1. bei Finanzdienstleistungen [snip]

2. bei sonstigen Dienstleistungen und bei der Lieferung von Waren alsbald, spätestens bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrags, bei Waren spätestens bis zur Lieferung an den Verbraucher.

Eine Mitteilung nach Satz 1 Nr. 2 ist entbehrlich bei Dienstleistungen, die unmittelbar durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln erbracht werden, sofern diese Leistungen in einem Mal erfolgen und über den Betreiber der Fernkommunikationsmittel abgerechnet werden.
[snip]
 
andreas12587 schrieb:
Ich wette: Wenn der Preis 2 oder 3 mal angezeigt wird, ist die Verwirrung perfekt. Ich sehe schon die "freudigen" Anfragen: "Muss ich jetzt 30, 60 oder 90 Euro zahlen."

Gruß Andreas

Ja stimmt, ich frage an der Supermarktkasse auch immer, ob ich das eingekaufte 4 mal zahlen muss, da ich erst den Preis auf der Zeitungsbeilage sah, dann wieder im Schaufenster auf dem Plakat, sowie dann am Regal und auf der Packung nochmal. Jetzt verstehe ich, warum am ende des Geldes noch soviel Monat über ist. Ich muss ja alle Waren 4 mal bezahlen... Schlau gemacht von den Supermärkten....
 
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