Dialer in Spiele-Cheat

Hase007

Frisch registriert
Ich muß sagen, Stardialer läßt wirklich nichts aus.

Ich hab mir von einer Tauschbörse einen Cheat für das Spiel "Codename Panzers" besorgt.
Nach den Download war die Datei dann erst mal ein paar Tage im Downloadverzeichniss gelegen. Nach den regelmäßigen Virenscan-Event zeigte mir der Virenscanner einen versteckten Dialer.
 

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Die Verbreitung von Dialern per Tauschbörse ist sicherlich unzulässig, weil die bewusste Entscheidung zum Bezug mangels Zustimmungsfenster fehlt.

Diese Masche ist mit der rechtsverbindlichen Erklärung der Registrierung nicht vereinbar. Abhilfe ist möglich, wenn die RegTP auswertbare Informationen zu dem Fall erhält.

Ein gefahrloser Weg, den Begünstigten herauszufinden, ist das Programm der RegTP zur Ermittlung des Hashwertes. Dieser Hashwert liefert über die RegTP-DB den Begünstigten.

Da der Dateiname keine weiteren Kodierungen beinhaltet, wird der Projektinhaber der Begünstigte sein, sonst wäre er zumindest teilweise beteiligt.

Emüllwerbung per Tauschbörse wird ebenso wie entsprechende Masche per Mail nicht dauerhaft einträglich sein. Es braucht aber viele Beschwerden, dem üblen Treiben ein Ende zu setzen.

Dietmar Vill
 
Dazu sei aber gesagt, dass der Dialer sicherlich nicht von Intexus selbst in der Tauschbörse verbreitet wurde, so wie Hase es andeutete.
Hier ist wohl der Projektbetreiber oder ein Webmaster der Schuldige.
 
plext@r schrieb:
Dazu sei aber gesagt, dass der Dialer sicherlich nicht von Intexus selbst in der Tauschbörse verbreitet wurde, so wie Hase es andeutete.
Hier ist wohl der Projektbetreiber oder ein Webmaster der Schuldige.
Egal - wer eine Einwahl mit diesem Teil auf der Rechnung hat, kriegt zu hören "Jetzt zahlen sie, sonst gibts Ärger, da ist alles legal, ohne Zweifel". Das ist eben auch NACH der Augenwischer-Registrierungspflicht ein Problem. An "vorher" will ich gar nicht denken...
 
Die Registrierung bei der RegTP stellt kein Gütesiegel dar. Wenn ein Betroffener nachweisen kann, wie er zu dem Dialer gekommen ist und der Verbindungsaufbau den Mindestanforderungen des TKG und den Vorgaben der RegTP nicht entspricht, besteht auch bei registrierten Dialern keine Zahlungsverpflichtung.
Das dreiste Webmaster auf Gewinnoptimierung ausgerichtet sein können und dabei die Produkte der Dialeranbieter missbräuchlich verwenden, soll es schon öfter mal gegeben haben.
 
plextor schrieb:
Dazu sei aber gesagt, dass der Dialer sicherlich nicht von Intexus selbst in der Tauschbörse verbreitet wurde.
Wenn wir schon sagen, wer es nicht war: Die grünen Männchen vom Mars waren es wohl auch nicht.

Dietmar Vill
 
dvill schrieb:
Die Verbreitung von Dialern per Tauschbörse ist sicherlich unzulässig, weil die bewusste Entscheidung zum Bezug mangels Zustimmungsfenster fehlt.

Diese Masche ist mit der rechtsverbindlichen Erklärung der Registrierung nicht vereinbar. Abhilfe ist möglich, wenn die RegTP auswertbare Informationen zu dem Fall erhält.

Ein gefahrloser Weg, den Begünstigten herauszufinden, ist das Programm der RegTP zur Ermittlung des Hashwertes. Dieser Hashwert liefert über die RegTP-DB den Begünstigten.

Da der Dateiname keine weiteren Kodierungen beinhaltet, wird der Projektinhaber der Begünstigte sein, sonst wäre er zumindest teilweise beteiligt.

Emüllwerbung per Tauschbörse wird ebenso wie entsprechende Masche per Mail nicht dauerhaft einträglich sein. Es braucht aber viele Beschwerden, dem üblen Treiben ein Ende zu setzen.

Dietmar Vill

Was ist mit einer "Verbreitung" per CD? Ist das "Einlegen", "Starten" der CD und/oder Auffinden des Dialers mittels Explorer ein Bezug des Dialers?

Gruß Andreas
 
Aka-Aka schrieb:
Sehr interessant:
Code:
Dort wird der Kunde automatisch zu den angeforderten Inhalten geleitet. Darüber hinaus verfügt er weiterhin über einen vollwertigen Internetzugang und kann nebenher andere freie Internetdienstleistungen in Anspruch nehmen.
Man wirbt also offen mit einer nicht vorhandenen Wegsurfsperre.
 
http://www.stardialer.de/v2/content/technik.php

Alternativ ist natürlich auch die Verteilung der Zugangssoftware StarDialer
per Datenträger möglich. Denkbar wäre z.B. eine CD-ROM als Beilage einer Werbebroschüre
oder einer Zeitschrift. Der Zugang zu den kostenpflichtigen Dienstleistungen und Produkten
erfolgt analog der schon beschriebenen Methode mit dem Unterschied, daß der Kunde ohne
eine bestehende Internetverbindung - ja, selbst ohne eigenen Internetanschluß - Dienstleistungen
in Anspruch nehmen kann.

mhhh....
 
plext@r schrieb:
"© Copyright 2000-2001 Mainpean GmbH" also wird sie wohl von 2001 sein.Zum Rest: kA...
Nene, 2001 gabs die Rufnummerngasse 0900 noch nicht, die auf der Seite erwähnt ist.
Code:
Nachdem der Kunde akzeptiert hat, daß er eine kostenpflichtige Dienstleistung des Anbieters nutzen wird, beendet StarDialer die bestehende Internetverbindung des Kunden und stellt über eine Telefonleitung mit 0900-Nummer eine Verbindung zu dem Server der Mainpean GmbH her.
 
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