larsmclarson
Frisch registriert
Hallo!
Mein Vermieter oder eher sein 8 jähriger Sohn - hat von Freunden die Internetadresse "www.spielsauger.de" erfahren und mehrmalig zum Runterladen von Spielen angesurft. Rechnung für Februar: 400 Euro.
Habe mir gestern seinen Rechner vorgenommen und folgendes festgestellt:
Der Dialer ist so etwas wie RegTP-Konform, soll heißen er installiert sich ordentich nach dem man insgesamt 3x OK eintippen musste in das Verzeichnis "windows/coder" und legt auch einen "uninstall"-Eintrag in der Registrierung an. Die Standardverbindung ändert er nicht es scheint, so dass er nur jedesmal beim weiteren Zugriff auf Spielesauger aktiviert wird und man auch dann wieder die OK-Prozedur durlaufen muss.
Haken1: Name stimmt absolut nicht mit den insgesamt 72 unter 090090000042 gemeldeten Dialern überein, die lauten auf so schöne Wortlaute wie "web.exe" "click.exe" oder so. Dieser hier heißt "grm-(web)-2-2-0_.exe" oder so ähnlich... erinnert mich irgendwie an die früheren heute verbotenen Dialer von der Nomenklatur her...
daher die Frage:
in wie weit ist der Eintrag NAME DES DIALERS bei der RegTP RELEVANT???
reicht ein falscher Name um bei der Telekom zu behaupten, der Dialer sei nicht konform dem des gemeldeten??
Haken2: Scheint, als hätte mein Vermieter Glück im Unglück: Der gefundene Dialer (installationsdatum genau am ersten Tag des ersten Telefonrechnungseintrags) stimmt mit KEINEM HASH-WERT der Reg TP überein ) das müsste doch wohl reichen oder?
Habe die Seite nun noch zweimal angeurft und auch verschiedene Spiegelserver probiert und mir dabei zwei weitere Dialer runterladen dürfen: einer mit der selben Nummer und korrektem Hash-Wert
einen weiteren, mit 43 statt 42 und ebenfalls NICHT EXISTIERENDEN. Hash-Wert.
Für letzteren und den auf der Platte gefunden werde ich direkt mal eine Meldung bei der RegTP machen. Aber parallel dazu, wie ist die weitere Taktik???
Als erstes mal den Widerspruch an die Telkom wegen nicht registrierten Dialer... wird die Telekom daraufhin sofort einen Rückzieher machen?? Sie könnte ja auch dem Betreiber glauben schenken (der ja bestimmt weit über 1000 konforme Dialer gemeldet hat) und behaupten, "kann nicht sein, unser Kunde versicherte uns das alles in Ordnung ist".
Zweitens, sollte die Telekom zurückziehen, bekommts man wahrscheinlich mit den Jungs selbst oder einem Inkassobüro zu tun, nicht?? Und der Besitzer des Dialers ist kein Geringerer als der Kompagnion unseres Geliebten Graf Freiher von Grafenreuth (Anwalt / Dipl. Ing (FH)) aus München [der Titel alleine ist schon cool ) ]
Also - wie sind eure Erfahrungen und gibt es schon Erfahrungen nach dem letzten Urteil vom 4.3 das ja sehr positiv für die Benutzer war und wo wohl auch ein Kind im Spiel war!
Denn die Art des Dialers finde ich auch sehr bedenklich: Die Seite ist ganz klar für Kinder und Jugendliche aufgebaut. OK tippen kann heutzutage jeder 3jährige und Die Warnungen des Dialers sind auch sehr schwammig: So steht beispielsweise in den AGBs der Ausdruck "dialer" - auf dem eigentlichen "Dialer" steht dann Zugangssoftware.
Alle "rechtlichen Hinweise" sind sehr schwammig gefasst . Beim letzten Fenster erscheint in einer 6er-Schrift ganz unten in der Leiste Nummer und Preis (ohne Hinweis darauf, dass es sich um eine Telefonnummer handelt, geschweige denn um die die man in wenigen Augenblicken anwählen wird...)
Daher würde ich den Widerspruch auch ganz gerne auf der Tatsache aufbauen, dass der dialer irreführend arbeitet und vor allem auf "Kinderfang" aus ist. Macht das Sinn? - oder kommt man hier mit gesunden Rechtsempfinden nicht weiter...
Danke schon mal im Voraus
& Ciao! lars
P.S: mein Vermieter surft seit gestern über mein WLAN - besser ist das...
Mein Vermieter oder eher sein 8 jähriger Sohn - hat von Freunden die Internetadresse "www.spielsauger.de" erfahren und mehrmalig zum Runterladen von Spielen angesurft. Rechnung für Februar: 400 Euro.
Habe mir gestern seinen Rechner vorgenommen und folgendes festgestellt:
Der Dialer ist so etwas wie RegTP-Konform, soll heißen er installiert sich ordentich nach dem man insgesamt 3x OK eintippen musste in das Verzeichnis "windows/coder" und legt auch einen "uninstall"-Eintrag in der Registrierung an. Die Standardverbindung ändert er nicht es scheint, so dass er nur jedesmal beim weiteren Zugriff auf Spielesauger aktiviert wird und man auch dann wieder die OK-Prozedur durlaufen muss.
Haken1: Name stimmt absolut nicht mit den insgesamt 72 unter 090090000042 gemeldeten Dialern überein, die lauten auf so schöne Wortlaute wie "web.exe" "click.exe" oder so. Dieser hier heißt "grm-(web)-2-2-0_.exe" oder so ähnlich... erinnert mich irgendwie an die früheren heute verbotenen Dialer von der Nomenklatur her...
daher die Frage:
in wie weit ist der Eintrag NAME DES DIALERS bei der RegTP RELEVANT???
reicht ein falscher Name um bei der Telekom zu behaupten, der Dialer sei nicht konform dem des gemeldeten??
Haken2: Scheint, als hätte mein Vermieter Glück im Unglück: Der gefundene Dialer (installationsdatum genau am ersten Tag des ersten Telefonrechnungseintrags) stimmt mit KEINEM HASH-WERT der Reg TP überein ) das müsste doch wohl reichen oder?
Habe die Seite nun noch zweimal angeurft und auch verschiedene Spiegelserver probiert und mir dabei zwei weitere Dialer runterladen dürfen: einer mit der selben Nummer und korrektem Hash-Wert
einen weiteren, mit 43 statt 42 und ebenfalls NICHT EXISTIERENDEN. Hash-Wert.
Für letzteren und den auf der Platte gefunden werde ich direkt mal eine Meldung bei der RegTP machen. Aber parallel dazu, wie ist die weitere Taktik???
Als erstes mal den Widerspruch an die Telkom wegen nicht registrierten Dialer... wird die Telekom daraufhin sofort einen Rückzieher machen?? Sie könnte ja auch dem Betreiber glauben schenken (der ja bestimmt weit über 1000 konforme Dialer gemeldet hat) und behaupten, "kann nicht sein, unser Kunde versicherte uns das alles in Ordnung ist".
Zweitens, sollte die Telekom zurückziehen, bekommts man wahrscheinlich mit den Jungs selbst oder einem Inkassobüro zu tun, nicht?? Und der Besitzer des Dialers ist kein Geringerer als der Kompagnion unseres Geliebten Graf Freiher von Grafenreuth (Anwalt / Dipl. Ing (FH)) aus München [der Titel alleine ist schon cool ) ]
Also - wie sind eure Erfahrungen und gibt es schon Erfahrungen nach dem letzten Urteil vom 4.3 das ja sehr positiv für die Benutzer war und wo wohl auch ein Kind im Spiel war!
Denn die Art des Dialers finde ich auch sehr bedenklich: Die Seite ist ganz klar für Kinder und Jugendliche aufgebaut. OK tippen kann heutzutage jeder 3jährige und Die Warnungen des Dialers sind auch sehr schwammig: So steht beispielsweise in den AGBs der Ausdruck "dialer" - auf dem eigentlichen "Dialer" steht dann Zugangssoftware.
Alle "rechtlichen Hinweise" sind sehr schwammig gefasst . Beim letzten Fenster erscheint in einer 6er-Schrift ganz unten in der Leiste Nummer und Preis (ohne Hinweis darauf, dass es sich um eine Telefonnummer handelt, geschweige denn um die die man in wenigen Augenblicken anwählen wird...)
Daher würde ich den Widerspruch auch ganz gerne auf der Tatsache aufbauen, dass der dialer irreführend arbeitet und vor allem auf "Kinderfang" aus ist. Macht das Sinn? - oder kommt man hier mit gesunden Rechtsempfinden nicht weiter...
Danke schon mal im Voraus
& Ciao! lars
P.S: mein Vermieter surft seit gestern über mein WLAN - besser ist das...