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quote]Erstmals im Juli 2003 wurde die Existenz selbstlöschender Dialer offiziell bestätigt. Der Dialer wählte sich selbstständig nach dem Download über eine 0190-Nummer ins Netz ein. Nach der erfolgten Einwahl löschte er sich selbst vom PC des Betroffenen. Da QDial11, so die offizielle Bezeichnung des trojanerähnlichen Dialers, keinerlei Bedieneroberfläche besaß und keine Veränderungen an Registry oder Betriebssystem vornahm, muss von einem rein auf Betrug ausgelegten Einwahlprogramm ausgegangen werden. Für den Betroffenen ergab sich die Schwierigkeit, dass er durch die Selbstlöschung keinerlei Beweise für die ungewollte/unbemerkte Einwahl hatte. Dialerschutz.de hat zum Thema selbstlöschende Dialer am 21. Juli 2003 ein Special veröffentlicht, in dem wir alles Wissenswerte für Geschädigte zusammengefasst haben.Mittlerweile (Stand: Juli 2004) lassen bestimmte Anbieter selbstlöschende Dialer sogar bei der Regulierungsbehörde registrieren. So heißt es in mehreren bekannt gewordenen Fällen unter “Wirkungsweise”, dass sich “die Datei anschließend selbstständig vom Rechner des Kunden” lösche
quote]Erstmals im Juli 2003 wurde die Existenz selbstlöschender Dialer offiziell bestätigt. Der Dialer wählte sich selbstständig nach dem Download über eine 0190-Nummer ins Netz ein. Nach der erfolgten Einwahl löschte er sich selbst vom PC des Betroffenen. Da QDial11, so die offizielle Bezeichnung des trojanerähnlichen Dialers, keinerlei Bedieneroberfläche besaß und keine Veränderungen an Registry oder Betriebssystem vornahm, muss von einem rein auf Betrug ausgelegten Einwahlprogramm ausgegangen werden. Für den Betroffenen ergab sich die Schwierigkeit, dass er durch die Selbstlöschung keinerlei Beweise für die ungewollte/unbemerkte Einwahl hatte. Dialerschutz.de hat zum Thema selbstlöschende Dialer am 21. Juli 2003 ein Special veröffentlicht, in dem wir alles Wissenswerte für Geschädigte zusammengefasst haben.
Mittlerweile (Stand: Juli 2004) lassen bestimmte Anbieter selbstlöschende Dialer sogar bei der Regulierungsbehörde registrieren. So heißt es in mehreren bekannt gewordenen Fällen unter “Wirkungsweise”, dass sich “die Datei anschließend selbstständig vom Rechner des Kunden” lösche
Und schaut mal, was ich gerade bei Dialerschutz.de gefunden habe.
Das ist der absolute Hammer. Selbstlöschende Dialer werden von der Regulierungsbehörde anerkannt. Toll, dass die Beweislast dann immer noch beim Kunden liegt. Wie soll das denn funktionieren!!!
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