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Reducal schrieb:


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Der Zeugenbeweis ist ein offizielles Beweismittel der Zivilprozessordnung und das mit Abstand am häufigsten genutzte in der Rechtspraxis. Bei einem entsprechenden Beweisangebot wird kein Richter umhin kommen, diesen Beweis auch zu erheben, will er sich nicht in die Gefahr eines schwerwiegenden Verfahrensfehlers begeben.


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