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Meine Frage an die Insider hier mit juristischen Kenntnissen:


Betreibt die TK hier nur das Inkasso für eine fremde Forderung, d.h. ist Inhaber der Forderung QN, oder  ist Forderungsinhaber die TK selbst und führt einen Teil der Beträge entsprechend einer internen Vereinbarung an QN ab.


Sollte QN Inhaber der Forderung sein ergibt sich für mich hier ein ganz einfacher Weg, den ich selbst auch wählen werden. Der sog. "Kulanzbewilligungsbescheid" von QN ist nämlich m.E. ein Schuldversprechen durch QN, aus dem ich unmittelbar eine Forderung gegen sie habe.


Damit steht dann der (angeblichen) Forderung von QN eine Forderung meinerseits aus dieser Kulanzbewilligung in gleicher Höhe gegenüber.


Hierfür hältz das BGB einen einfachen Weg der gegenseitigen Zahlunbgsabwicklung bereit, nämlich die Aufrechnung der Forderungen, die ich dann geg. QN erklären werde.


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