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Re: Ergänzung




Als Widerspruch ggü. der T-Com könntest Du somit derart argumentieren, dass der zur Anwendung gekommene Dialer den Hashwert xyz und die Bezeichnung tskman.exe unter der Zielrufnummer 090090001??? hatte. Eine Überprüfung der Angaben bei der T-Com (über die Datenbanken der RegTP) müsste ergeben, dass zwar die PRS-Nummer registriert ist, jedoch die dazugehörigen Referenzdaten nicht stimmig sind. Somit führst Du den Beweis, dass ein "fremder Dialer" die eine registrierte PRS-Nummer verwendet hatte und damit der Zahlungsanspruch der T-Com gefährdet ist.


Allerdings wage ich zu bezweifeln, dass tskman.exe tatsächlich ein Dialer ist. Es steht zu befürchten, dass das nur eine zurückgebliebene Hilfsdatei ist, die die Einwahl über bösartige Steuerung ermöglicht hatte - den tatsächlichen Zusammenhang zur Einwahl wird man damit, aller Wahrscheinlichkeit nach, nicht produzieren können. Die T-Com allerdings wird, außer dem Blättern in den Datenbanken der RegTP, überhaupt nichts Gegenteiliges anbieten können.


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