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Nun, mit "signalisiert" meine ich, dass die QuestNet eine schriftlich eine Erklärung abgibt, unter welchen Bedingungen sie bereit ist, den Betrag zu überweisen.


@Danielle242, kann es sein, dass bei Dir eine der Bedingungen nicht erfüllt war? Vor zwei Wochen kam das entsprechende Schreiben an Dich - hast Du z. B. zwischenzeitlich eine Kopie des bankbestätigten Überweisungsträgers nach Grasbrunn geschickt?Offensichtlich nicht.


Wenn von Dir aus jedoch alles getan wurde, wie die QuestNet es in dem Schreiben erklärt hat, dann erinnere sie halt nochmal (letztmalig) und übergib´ dann die Sache einem Anwalt - Du wirst sehen, wie schnell Du dann Dein Geld hast. Die QuestNet kann natürlich nur Rücküberweisen, wenn zuvor an die T-Com bezahlt wurde. Wenn dem nicht so ist, dann verbleibt die ganze Angelegenheit bei T-Com und derem Forderungsmanagement.


PS: bevor Du mich hier anfeindest - ich bin nicht QN und sehe die Sache eher neutral, weil ich nichts zu verlieren habe und lediglich beobachte!


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