Auf Thema antworten

Das sind Einzelfälle, wie auch immer so etwas zu stande kommt!? Und wer weiß, ob dieses Posting hier überhaupt der Wahrheit entspricht.




Wenn Dir der Gast tatsächlich seine Nummer gibt und Du sie der T-Com übermittelst, dann wird mit Sicherheit dessen Kulanzlösung nochmals überprüft. Es darf nämlich nicht sein, was nicht sein soll.


Ausbuchen - dieses Wort sollten all die jenigen streichen, die nicht wissen, was es damit auf sich hat. Die T-Com bucht den bestehenden Rechnungsposten an eine andere Stelle aus (z. B. ein Inkassobüro) oder begleicht die Forderung aus eigener Kasse, was hier sehr unwahrscheinlich ist.

So lange ein Dialer in der Datenbank der RegTP mit einer entsprechenden PRS-Nummer registriert ist, bucht die T-Com nur an das Forderungsmanagement von Seiler & Co. (Inkasso) aus. Die Anbietervergütung ist längst geflossen und deshalb stellt sich T-Com auch so quer - die wollen ihr Geld, ganz einfach!


Einzige Möglichkeit des Umbuchen für die Betroffenen sehe ich momentan beim Bezahlen an die T-Com, nachdem die QuestNet schriftlich signalisiert hat, dass die Kosten rückerstattet werden.


Eine der vielen, offenen Fragen bleibt aber dennoch - wie will die QuestNet erstatten, wenn der Endkunde der T-Com die Forderung mit der Rechung beglichen hat und nicht zurück buchte. Dann hat der Endkunde ja gar keinen Beweis, im Gegensatz zur bankbestätigten Einzelüberweisung,dass tatsächlich die Einzelforderung bezahlt woden ist - er könnte sie im nachhinein ja immernoch zurück buchen.

Vor solchen Spitzfindigkeiten muss auf jedenfall gewarnt werden - das wäre tatsächlich ein einwandfreier Betrug (Vermögensverfügung ist erfolgt, kein Versuch mehr) - diesmal aber von der geschädigten Seite.


Zurück
Oben