Dialer Abzocke, Vorschläge gegen die Ablehnung der T-Com

Anonymous schrieb:
Gestern nun kam die Antwort in der man mir mitteilt, daß man aufgrund der unvollständigen Zielrufnummer nicht konkret prüfen konnte, und aufgrund des fehlenden Auftrags zur vollständigen Speicherung, den zuständigen Netzbetreiber nicht ermitteln konnte.
Im Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdiensterufnummern wurde die Telekommunikations-Datenschutzverordnung geändert, in §7 Abs 3 wurde eingefügt
"Abweichend von Satz 3 darf die 0190er oder 0900er-Mehrwertdiensterufnummer ungekürzt gespeichert werden"
Indem die Telekom auf diese Speicherung verzichtet, verhindert sie, dass der Vorfall geklärt werden kann.
Kann das praktische Folgen haben?
 
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