A
Anonymous
Hallo ,
ich habe ein kleines „Großes“ Problem mit einem Dailer,
und bin bei der Recherche, über diese nützliche Seite gestolpert.
Am Besten schildere ich einfach mal kurz den Sachverhalt.
Vielleicht hat jemand einen Tipp für mich, wie ich weiter vorgehen sollte.
Am 08.04.2004 kam die Telefonrechnung, darauf war eine Position verzeichnet, die mir nichts sagte. Darauf hin habe ich auf dieser Homepage etwas recherchiert und herausgefunden, das noch mehrere Leute ein ähnliches Problem gepostet haben.
Die Position lautet: 4 Verbindungen zum PRS ( Offline) von T-Com Gesamtbetrag 103,28 Euro.
Das hat mich ein wenig erstaunt. Denn man muß dazu sagen, kein Nutzer des Telefons oder des PC konnte sich diesen Posten erklären.
Über die Recherchen haben wir dann herausgefunden, dass es sich wohl um einen Dialer handeln muß.
Allerdings konnten wir uns das auch nicht erklären, ( wir = PC- technische Laien ) haben es zwar hingekriegt, einen DSL – Flatrate Anschluß zu installieren, und sind wohl auch davon ausgegangen, dass wir so gegen Dialer geschützt wären. Aber anscheinend, bestand wohl noch eine Steckverbindung zur ISDN - Anlage, die eigentlich abgeklemmt sein sollte.
Nach dem ersten Schock, haben wir uns dann entschlossen, der Vorgehensweise auf dieser Homepage analog, der T-Com am 10.04..2004 einen Widerspruch via Einschreiben zukommen zu lassen.
Wir haben den Sachverhalt geschildert, den Vertrag angefochten und darauf hingewiesen, dass wir die notwendigen Verbindungsnachweise benötigen.
Wir hatten dem Schreiben noch ein Urteil beigelegt: Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 4. März - (BGH, Urteil vom 4. März 2004, Az. III ZR 96/03)
Am 22.04.2004 kam dann ein Schreiben von der Telekom, ich nehme an das es sich um ein Standardschreiben handelt, in dem die T-COM darauf hinweist, dass dieses Urteil keine Bewandniss für unseren Sachverhalt hätte, da der Dialer bei der RegTP eingetragen ist und alle gesetzlichen Auflagen erfüllt. Die Telekom lehnt es ab den Betrag von der Rechnung zu streichen.
Wir sind uns nun nicht gewahr wie wir weiterverfahren sollen, da wir ( noch ) nicht nachweisen können, ob und was für einen Dialer wir auf dem PC hatten.
Niemand der Nutzer hat willentlich und wissentlich einen Dialer bestätigt. Die Frage ist nur wie bringen wir das der Telekom bei, da wir zu dem Brief nämlich irgendwie Stellung nehmen sollten.
Wir warten im Moment noch zu auf die Verbindungsdaten, die will uns die Telekom noch übermitteln.
Ich habe doch 6 Woche Zeit, bis der Anspruch auf Widerruf der Rechnung verwirkt ist, oder ?
Denn dann würde ich die Lastschrift in jeden Fall erst Mal zurückbuchen lassen, die Telekom muß ja erst einen Titel gegen mich erwirken, bevor sie sich das Geld wieder holen könnte, oder ?
Ich bedanken mich mal schon mal im voraus für die vielen hoffentlich sehr hilfreichen Anmerkungen die Ihr für mich habt.
Vielen Dank !!!!
Gruß
Gestresster Familienvater
P.S.: Gib es ein sinniges Programm um eine Dialer auf seiner Festplatte aufzuspüren ??? :cry:
ich habe ein kleines „Großes“ Problem mit einem Dailer,
und bin bei der Recherche, über diese nützliche Seite gestolpert.
Am Besten schildere ich einfach mal kurz den Sachverhalt.
Vielleicht hat jemand einen Tipp für mich, wie ich weiter vorgehen sollte.
Am 08.04.2004 kam die Telefonrechnung, darauf war eine Position verzeichnet, die mir nichts sagte. Darauf hin habe ich auf dieser Homepage etwas recherchiert und herausgefunden, das noch mehrere Leute ein ähnliches Problem gepostet haben.
Die Position lautet: 4 Verbindungen zum PRS ( Offline) von T-Com Gesamtbetrag 103,28 Euro.
Das hat mich ein wenig erstaunt. Denn man muß dazu sagen, kein Nutzer des Telefons oder des PC konnte sich diesen Posten erklären.
Über die Recherchen haben wir dann herausgefunden, dass es sich wohl um einen Dialer handeln muß.
Allerdings konnten wir uns das auch nicht erklären, ( wir = PC- technische Laien ) haben es zwar hingekriegt, einen DSL – Flatrate Anschluß zu installieren, und sind wohl auch davon ausgegangen, dass wir so gegen Dialer geschützt wären. Aber anscheinend, bestand wohl noch eine Steckverbindung zur ISDN - Anlage, die eigentlich abgeklemmt sein sollte.
Nach dem ersten Schock, haben wir uns dann entschlossen, der Vorgehensweise auf dieser Homepage analog, der T-Com am 10.04..2004 einen Widerspruch via Einschreiben zukommen zu lassen.
Wir haben den Sachverhalt geschildert, den Vertrag angefochten und darauf hingewiesen, dass wir die notwendigen Verbindungsnachweise benötigen.
Wir hatten dem Schreiben noch ein Urteil beigelegt: Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 4. März - (BGH, Urteil vom 4. März 2004, Az. III ZR 96/03)
Am 22.04.2004 kam dann ein Schreiben von der Telekom, ich nehme an das es sich um ein Standardschreiben handelt, in dem die T-COM darauf hinweist, dass dieses Urteil keine Bewandniss für unseren Sachverhalt hätte, da der Dialer bei der RegTP eingetragen ist und alle gesetzlichen Auflagen erfüllt. Die Telekom lehnt es ab den Betrag von der Rechnung zu streichen.
Wir sind uns nun nicht gewahr wie wir weiterverfahren sollen, da wir ( noch ) nicht nachweisen können, ob und was für einen Dialer wir auf dem PC hatten.
Niemand der Nutzer hat willentlich und wissentlich einen Dialer bestätigt. Die Frage ist nur wie bringen wir das der Telekom bei, da wir zu dem Brief nämlich irgendwie Stellung nehmen sollten.
Wir warten im Moment noch zu auf die Verbindungsdaten, die will uns die Telekom noch übermitteln.
Ich habe doch 6 Woche Zeit, bis der Anspruch auf Widerruf der Rechnung verwirkt ist, oder ?
Denn dann würde ich die Lastschrift in jeden Fall erst Mal zurückbuchen lassen, die Telekom muß ja erst einen Titel gegen mich erwirken, bevor sie sich das Geld wieder holen könnte, oder ?
Ich bedanken mich mal schon mal im voraus für die vielen hoffentlich sehr hilfreichen Anmerkungen die Ihr für mich habt.
Vielen Dank !!!!
Gruß
Gestresster Familienvater
P.S.: Gib es ein sinniges Programm um eine Dialer auf seiner Festplatte aufzuspüren ??? :cry: