Auch in einem anderen Punkt, bei dem die „Spielräume“ ausgenutzt wurden, will die Regulierungsbehörde eingreifen. So werben viele Dialer-Anbieter in den ersten zwei Fenstern, in denen der Nutzer zum Download und zur Installation des Dialers zustimmen muss, damit, dass beides kostenlos sei. Das soll verboten werden: „Eine Kostenfreiheit darf nicht suggeriert werden. Insbesondere dürfen Formulierungen wie „durch die Aktivierung entstehen Ihnen keine Kosten", „kostenloses Zugangstool" und „der Download ist für Sie kostenlos" nicht verwendet werden“, heißt es in der geplanten Anordnung. Außerdem müssten sich künftig „Größe, Gestaltung, Farbgebung und Platzierung des Fensters, in welchem die explizite Zustimmung zur Installation bzw. Aktivierung abgefragt wird“, von dem Fenster, in dem die Zustimmung zur Verbindungsherstellung abgefragt wird, „deutlich unterscheiden“. Damit soll verhindert werden, dass User in einer Art „Tunneleffekt“ immer wieder auf „OK“ klicken, ohne die zugehörigen Informationen wahrzunehmen. Zudem soll künftig sicher gestellt werden, dass Dialer, die sich nach der Einwahl selbst vom PC des Betroffenen selbst löschen, nicht mehr eingesetzt werden.