Dialer 0190 833958 - Fa. KomTel

Hallo alle zusammen :)

Auf meiner Telefonrechnung vom September befand sich ein Betrag für eine 0190-Nummer von 78 Euro + MwSt.
Ich also gegooglet, Widerspruch bei der Telekom eingelegt und den unstrittigen Betrag überwiesen.
Habe jetzt eine Mahnung der Telekom bekommen und ein Schreiben, dass ich den Betrag vollständig überweisen muss.
Hab jetzt mal auf http://bo2005.regtp.de/prg/srvcno/dialer.asp nach dem Dialer gesucht:
Code:
Ihre Suche nach 

' dienstekennzahl = 190... und rufnummer = ... 833958... '

lieferte keine Daten.
Der Ansprechpartner ist die Firma KomTel Gmbh in Flensburg

Kann mir jemand helfen, wie ich nun weiter vorgehen soll?
Danke schon mal :)
Stefan
 
Diese Nummer findet bislang in den einschlägigen Foren keine Erwähnung. Bist Du sicher, dass es sich um einen Dialer handelt?

Was genau stand denn auf der Rechnung der Telekom? "Produktbeschreibung", wie lange war die Einwahl etc.
 
hellraid schrieb:
Ich habe die Überweisung an die Telekom mit dem Hinweis versehen: -ohne 0190-Gebühren-

Ruf doch mal bei der Telekom an und frag die wofür die Mahnung genau ist. Entweder du hast dich verrechnet (Märchensteuer übersehen?) oder die Telekom übernimmt das Inkasso für Komtel (wie in einem Anderen Thread hier auch) oder die Telekomiker habens nicht auf die Reihe bekommen und wahllos verteilt trotz "-ohne 0190-Gebühren-"

Als nächstes auf jeden Fall einen ungekürzten EVN beantragen.

Torian
 
@ hellraid

Als ersten Schritt empfehle ich:


http://www.dialerschutz.de/home/Geschadigte/geschadigte.html

Dort vor allem dem Rechnung widersprechen und genau angeben welcher Betrag gezahlt wird und welche nicht, da sonst anteilig auf alle Rechnungsposten verteilt wird:

Vgl. § 15 Abs. 2 TKV

(2) Begleicht der Kunde die Rechnung nur teilweise, ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, im Zweifel davon auszugehen, dass die Zahlung auf die Forderungen der einzelnen Anbieter entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtforderung erfolgt.

Musterschreiben für den Widerspruch findest Du unter: http://www.dialerschutz.de/home/Downloads/downloads.html

Den Widerspruch nicht nur dem Rechnungssteller (Telekom, Arcor usw.) sondern auch den Dienstanbieter übermitteln, wenn deren Anschrift aus der Rechnung hervorgeht. Dabei musst Du beachten, dass Du im Streitfall den Zugang des Widerspruchs beweisen musst. Deshalb dieses Schreiben als Einschreiben mit Rückschein senden. Normaler Brief und Fax geht auch, wenn Du von Deinen Faxgeräte auf der ersten verkleinerten Seite des Schreibens den Sendebericht ausgedruckt bekommst. Ein „normales“ Faxjournal ist nicht Beweis geeignet.


Einen ganz konkreten Fall mit vielen Musterschreiben findet man unter: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=1207&postdays=0&postorder=asc&start=0 – kostet aber etwas Zeit.

Wichtig ist dann noch die Beweislastumkehr im Forum unter http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=2545

Die Beweislastumkehr ist notwendig, weil die Mehrwertdienstanbieter sich auf den Standpunkt stellen, dass mit der Einwahl ein Vertrag geschlossen sei und ihr Dialer sich niemals automatisch einwählen würde.


Sorry wegen einiger Wiederholungen, aber ich arbeite auch mit Textbausteinen - nicht nur die Geldeintreiber. :roll:
 
Inkasso Telekom

Hellraid hat einen Telefonvertrag mit der Telekom abgeschlossen. Das bedeutet dass sämtliche Verbindungen zu 0190-8, eine Leistung der DTAG sind. Die DTAG wird daher für diese Verbindungen, die eine Leistung der DTAG sind, auch das Inkasso betreiben.

@ Alle,
die noch einen gekürzten EVN haben,
auf jeden Fall sofort einen ungekürzten EVN beantragen!!!!!!

Veruschka
 
@Der Jurist: Danke, da hab ich mich mal schlau gemacht, werde dann wohl auch noch Widerspruch bei KomTel einlegen und mir den Inhaber der Nummer geben lassen.

Die Mahnung hat sich wohl mit meiner Zahlung überschritten, sie bezog sich auf den Gesamtbetrag.
In dem darauffolgenden Schreiben der Telekom bestand man aber auf Zahlung der von mir zurückbehaltenen Beträge.
Begründet wurde das mit Supersätzen wie:
"Ein unbemerktes Zustandekommen von Verbindungen zu Mehrwertnummern ist somit in der Regel auszuschliessen"
"Die FST hat inzwischen mehr als 1300 Dialer überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass sich derzeit nahezu keiner dieser Dialer selbst installiert..."
 
hellraid schrieb:
"Die FST hat inzwischen mehr als 1300 Dialer überprüft. Dabei stellte sich heraus,
dass sich derzeit nahezu keiner dieser Dialer selbst installiert..."

Na da hat sie noch was vor sich bei den 1,2 Millionen Dialern allein von der Firma aus Berlin....
etwas mehr als 1promille , stramme Leistung :wink:
 
hellraid schrieb:
"Die FST hat inzwischen mehr als 1300 Dialer überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass sich derzeit nahezu keiner dieser Dialer selbst installiert..."
... und vor einiger Zeit wurden selbst diese im entsprechenden Textbaustein der Telekom kategorisch geleugnet. :lol: "Selbstinstallierende Dialer?! ... Nein, soetwas gibt es doch nicht."
 
Ein unbemerktes Zustandekommen von Verbindungen zu Mehrwertnummern ist somit in der Regel auszuschliessen"
"Die FST hat inzwischen mehr als 1300 Dialer überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass sich derzeit nahezu keiner dieser Dialer selbst installiert..."


Wenn ein Jurist schreib in der regel auszuschliessen, dann heißt das "in der Regel" normalerweise oder gewöhnlich, aber es gibt auch Unnormales oder Ungewöhnliches.
Klartext: Unbemerktes Einwählen ist möglich.

"sich derzeit nahezu keiner dieser Dialer selbst installiert" Klartext: Es gibt selbstinstallierende Dialer.


Siehe auf die Kommentare zu AG Forchheim: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=29263#29263
 
Eine Frage hätte ich noch: ;)
wenn bei der Suche nach dem Dialer auf der regtp-Seite ein
Code:
Ihre Suche nach 

' dienstekennzahl = 190... und rufnummer = ... 833958... ' 

lieferte keine Daten.
erscheint, heisst das doch das der Dialer nicht in der DB ist und nach der neuesten Gesetzeslage damit rechtswidrig.
Oder sehe ich das falsch?
 
hellraid schrieb:
...heisst das doch das der Dialer nicht in der DB ist und nach der neuesten Gesetzeslage damit rechtswidrig.
Oder sehe ich das falsch?
Noch nicht in der Dialerdatenbank bedeutet nicht, dass nicht doch noch nachträglich registriert wird - besser Vorsicht! Das Formular ausfüllen und an die RegTP senden: http://www.regtp.de/imperia/md/content/mwdgesetz/auskunftsersuchen_0190.pdf - erst die Antwort (innert 10 Tagen) bringt Gewissheit und dient bestens zur Vorlage bei erfolgreichem Widerspruch ggü. dem Rechnungssteller.
 
Hinweis

Hallo hellraid, bzgl. Deines Ärgers mit der Telekom möchte ich Dir meinen Eintrag von heute 1.11. "Telekom lenkt ein" zu Lesen empfehlen. Viele Grüße, Manfred
 
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